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Gesetz zu Wissenschaftszeitverträgen beschlossen - Kritik von Gewerkschaften
Begleitet von scharfer Kritik hat das Bundeskabinett am Mittwoch eine Reform des Zeitvertragsgesetzes in der Wissenschaft beschlossen. Die Novelle soll für mehr Planbarkeit bei Karrieren in der Wissenschaft sorgen, Befristungen eindämmen sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern. Aus Sicht des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) bleibt der Gesetzentwurf weit hinter den Zusagen der Ampel-Regierung im Koalitionsvertrag zurück.
Viele junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sind unter prekären Bedingungen an deutschen Hochschulen oder Forschungseinrichtungen beschäftigt. Sie haben lediglich befristete Verträge ohne Gewissheit über eine spätere Festanstellung. Mit der Reform will die Bundesregierung dies ändern und damit auch die Attraktivität der Arbeit in der Wissenschaft erhöhen sowie deren Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit stärken.
Der Gesetzentwurf sieht unter anderem ein neues "4+2-Modell" für die entscheidende Karrierephase nach der Promotion vor. Bundesforschungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) will die Höchstbefristungsdauer in der Qualifizierungsphase nach der Promotion von sechs auf vier Jahre senken. Spätestens dann soll klar sein, ob die Betreffenden eine Perspektive auf eine dauerhafte Beschäftigung in der Wissenschaft haben, beispielsweise auf eine Professur.
Eine weitere Befristung von bis zu zwei Jahren soll demnach nur mit einer Anschlusszusage auf ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis möglich sein; hierfür müssen aber vorher vereinbarte Leistungen erfüllt werden.
Die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack warf Stark-Watzinger vor, ihr Vorhaben laufe "leider auf das Gegenteil" der gemachten Zusagen hinaus. Sie kritisierte, dass es nach den weiteren zwei Jahren Befristung den unbefristeten Anschlussvertrag nur "für den Fall der Bewährung" gebe. "Wir brauchen Dauerstellen für Daueraufgaben in Lehre und Forschung und für Promovierende Verträge, die den tatsächlichen Promotionszeiten entsprechen", betonte Hannack.
Ein "Bündnis gegen Dauerbefristung" aus Gewerkschaften und anderen Arbeitnehmervertretungen aus dem Wissenschaftsbetrieb kritisierte, eine wissenschaftliche Laufbahn in Deutschland sei für immer weniger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler attraktiv. In der gemeinsamen Erklärung fordern die insgesamt 19 Organisationen, nach der Promotion müsse es bei Erfüllung festgelegter Kriterien entweder unbefristete Stellen oder eine verbindliche Zusage zur Entfristung geben.
Außerdem fordert das Bündnis die vorgesehene "Streichung der Tarifsperre". Gewerkschaften und Arbeitgeber müssten wie in anderen Branchen auch Verbesserungen für die Beschäftigten in der Wissenschaft aushandeln dürfen, heißt es in der Erklärung.
Die Organisationen kündigten an, gegen die Pläne protestieren zu wollen. Mehr als 5000 Unterschriften seien bisher in einer Petition gegen den Gesetzentwurf gesammelt worden.
Im Koalitionsvertrag von 2021 hatten die Ampel-Parteien angekündigt, "die Vertragslaufzeiten von Promotionsstellen an die gesamte erwartbare Projektlaufzeit knüpfen und darauf hinwirken" zu wollen, "dass in der Wissenschaft Dauerstellen für Daueraufgaben geschaffen werden".
Diese Ziele sieht auch die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft mit dem Gesetzesentwurf nicht umgesetzt. "Statt verbindlicher Mindestvertragslaufzeiten für Zeitverträge gibt es wachsweiche Soll-Bestimmungen", kritisierte der stellvertretende GEW-Vorsitzende Andreas Keller. "Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die Kinder betreuen, sollen weiterhin der Willkür der Arbeitgeber ausgesetzt bleiben."
Die Linken-Bundestagsabgeordnete Nicole Gohlke kritisierte, die Bundesregierung zeige "den Beschäftigten in der Wissenschaft die kalte Schulter". Die Pläne Stark-Watzingers kämen "am Ende bloß den Arbeitgebern statt den Beschäftigten zugute".
V.F.Barreira--PC