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Stark-Watzinger weist Vorwürfe zu Fördergeld-Affäre im Bundestag zurück
In der Fördergeld-Affäre bleibt Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) bei ihrer Darstellung. In Ausschuss- und Regierungsbefragungen am Mittwoch im Bundestag bekräftigte die Ministerin, keine förderrechtliche Prüfung gegen Hochschullehrerinnen- und -lehrer veranlasst zu haben, die sich in einem offenen Brief hinter pro-palästinensische Proteste an Universitäten gestellt hatten.
Stark-Watzinger hatte den offenen Brief vom 8. Mai öffentlich scharf kritisiert. Am 11. Juni machte dann ein Bericht des NDR-Magazins "Panorama" publik, dass innerhalb des Ministeriums eine Prüfung möglicher Konsequenzen, auch in Bezug auf Fördermittel, für die Unterzeichnenden des Briefes veranlasst wurde. Daraufhin forderten tausende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler den Rücktritt der Ministerin.
Diese reagierte am 16. Juni, indem sie die Verantwortung für die Prüfung ihrer Forschungsstaatssekretärin Sabine Döring zuwies und deren Versetzung in den einstweiligen Ruhestand ankündigte. Stark-Watzinger betonte zudem, dass ihr die Prüfung erst am 11. Juni infolge des NDR-Berichts "zur Kenntnis gekommen" sei. Mehrere Medien berichteten jedoch weiter, dass innerhalb des Bildungsministeriums auch eine Liste mit Unterzeichnenden des offenen Briefs, die direkt vom Ministerium gefördert werden, erstellt worden sei.
Im Ausschuss für Bildung und Forschung schilderte die FDP-Politikerin am Mittwoch nun drei verschiedene Vorgänge. Staatssekretärin Döring habe am 13. Mai die Fachebene des Ministeriums telefonisch mit "einer juristischen Prüfung" des Briefes beauftragt. Dies habe "als rechtliche und förderrechtliche Prüfung verstanden werden können". Eine Prüfung förderrechtlicher Konsequenzen sei aber von Döring nicht beabsichtigt gewesen und auch nicht weiterverfolgt worden.
"Eine solche Prüfung widerspricht den Prinzipien der Wissenschaftsfreiheit", betonte Stark-Watzinger. Diese sei ein hohes Gut unserer Demokratie und müsse verteidigt werden. Die FDP-Politikerin bekräftigte, von einen möglichen förderrechtlichen Prüfauftrag vor dem NDR-Bericht keine Erkenntnis gehabt zu haben.
Als zweiten Vorgang schilderte Stark-Watzinger eine "rechtliche Einordnung" des offenen Briefes, die sie "für notwendig" gehalten und am 17. Mai beauftragt habe. Diese ergab demnach, dass der Brief der Lehrenden "eindeutig von der Meinungsfreiheit gedeckt" war.
Der dritte Vorgang dreht sich um die Liste mit vom Ministerium geförderten Unterzeichnenden des Briefes. Stark-Watzinger will nach eigener Aussage erst nach entsprechenden Medienberichten davon erfahren haben. Es habe sich um "einen komplett separaten Vorgang" auf der Fachebene gehandelt, betonte sie. Die Liste sei erstellt worden, um "sprechfähig" gegenüber der Presse zu sein - aber "nicht von mir beauftragt". Wer den Auftrag gab, wollte Stark-Watzinger "zum Schutz von Mitarbeitern" auch auf mehrmalige Nachfragen nicht sagen.
Mehrere Parlamentarier übten scharfe Kritik an der Ministerin. Der CDU-Politiker Thomas Jarzombek sprach von einer "sehr aufgewühlten Wissenschaftscommunity" und einem "gravierenden Vertrauensschaden", der entstanden sei. "Was muss noch passieren, dass Sie zurücktreten", wollte der BSW-Abgeordnete Ali Al-Dailami von der Ministerin wissen. Diese sieht "dazu keine Veranlassung", wie sie erneut bekräftigte.
Stark-Watzinger musste sich am Nachmittag auch den Fragen der Abgeordneten im Bundestagsplenum im Zuge einer turnusmäßigen Regierungsbefragung stellen. Dort bekräftigte sie ihre bisherige Position.
Der Präsident des Deutschen Hochschulverbands, Lambert Koch, forderte eine weitere Aufarbeitung. "Das Kapitel Fördergeld-Affäre ist mit der Ausschuss- und Regierungsbefragung von Frau Stark-Watzinger nicht abgeschlossen", sagte er der "Rheinischen Post" (Donnerstagausgabe). "Vieles von dem, was zuletzt scheibchenweise bekannt wurde, deutet auf schwerwiegende strukturelle und kommunikative Defizite im Umfeld des Bundesbildungsministeriums hin."
V.Fontes--PC