-
Designierter Linken-Chef Pantisano gegen "scheinbare Reformen" am Arbeitsmarkt
-
Breites Bündnis fordert Umdenken für mehr Flüchtlingsschutz
-
Nouripur: Rahmenabkommen finanziert Irans Repression nach innen und Aggression nach außen
-
"Aberwitzig": Müller und Hummels adeln Neuer
-
Kuba beschließt umfassendes Reformpaket für mehr Marktwirtschaft
-
Rentenreform: Sozialverbände fordern "echte Stärkung" der gesetzlichen Rente
-
Neuer: Nagelsmann "mit dem Herzen dabei"
-
Starmer unter Druck: Labour-interner Rivale Burnham gewinnt richtungsweisende Nachwahl
-
Zweites Spiel, zweiter Sieg: Mexiko vorzeitig Gruppensieger
-
Starmer-Rivale Burnham gewinnt richtungsweisende britische Nachwahl in Makerfield
-
EU-Staats- und Regierungschefs beraten an zweitem Gipfeltag über Haushalt und Nahost
-
US-iranische Verhandlungen zu umfassender Friedenslösung sollen in der Schweiz beginnen
-
US-Geheimdienstkoordinator Pulte soll Amt kommissarisch antreten
-
Linke startet dreitägigen Parteitag in Potsdam
-
Venezuelas Interims-Regierung spricht mit Opposition über demokratischen Übergang
-
Umweltminister Schneider: Bereits über 55.000 Anträge für E-Auto-Prämie eingegangen
-
Tränen beim Triumph: Kanada siegt und weint
-
100 Guerilla-Kämpfer in Kolumbien legen ihre Waffen nieder
-
EU-Staaten wollen Russland-Sanktionen erstmals um zwölf Monate verlängern
-
Nachwahl in Makerfield: Nach Schließung der Wahllokale werden Stimmen ausgezählt
-
Kubanische Regierung stellt mehr als 170 marktwirtschaftliche Reformen vor
-
13 Tote bei dschihadistischem Angriff auf Flughafen in Nigers Hauptstadt Niamey
-
Joker Manzambi sticht doppelt: Schweiz macht Fehlstart wett
-
Fecht-EM: Degenfechterin Ehler überrascht mit Silber
-
Ex-US-Präsidenten und Merkel bei Eröffnung von Obama-Center - Trump fehlt
-
Vance: Iran-Gespräche nicht so hart wie Talkshow-Auftritt
-
EU-Staaten hoffen nach Iran-Deal auf Bewegung auch in Ukraine-Frage
-
Vor Deutschland-Spiel: Wahi darf nun doch nach Kanada einreisen
-
Iran-Abkommen: Trump wütet gegen Kritiker und spricht von "Sieg"
-
Remis gegen Südafrika: Schicks Tschechen droht das Aus
-
"Im Prinzip": Neuer plant DFB-Abschied nach der WM
-
Konfettiregen über New York: Knicks frenetisch gefeiert
-
UN-Menschenrechtskommissar: Offensive auf sudanesische Stadt Al-Obeid muss gestoppt werden
-
EU-Gipfel in Brüssel beginnt mit Selenskyj als Gast
-
Iran-Gespräche: US-Vizepräsident Vance könnte am Wochenende in die Schweiz reisen
-
UN-Klimachef warnt in Bonn vor "Rosinenpicken" beim Klimaschutz
-
In Peine entkommener Straftäter in Italien gefasst
-
Schiffsverfolgungsdienste: Acht Schiffe durchqueren Straße von Hormus
-
Netanjahu ruft zu Erhalt von "lebenswichtiger" Beziehung zu den USA auf
-
Rentenkommission beschließt Empfehlungen - aber vorerst nicht einstimmig
-
Tunesien und Japan im 1000. WM-Spiel - Sondertrikot für Referee
-
Schweiz steuert auf Referendum über Neubau von Akw zu
-
Brasilien: Neymar fehlt auch gegen Haiti
-
Merz will "in Ruhe" über möglichen Hormus-Einsatz beraten
-
Halle: Zverev nach Sieg über Hanfmann im Viertelfinale
-
Videospiele: Vorverkauf für "GTA VI" startet am 25. Juni
-
US-iranisches Abkommen: Pakistanischer Premier verschiebt Besuch in der Schweiz
-
Restaurierung von Parthenon-Tempelfassade auf Akropolis in Athen abgeschlossen
-
Niederländischer Rechtspopulist Wilders hofft auf mehr rechte EU-Regierungschefs
-
Israels Armee will trotz US-iranischem Rahmenabkommen weiter im Libanon operieren
Berliner Verfassungsgericht: Bafög 2021 war verfassungswidrig niedrig
Das Bafög für Studierende im Jahr 2021 ist aus Sicht des Berliner Verwaltungsgerichts verfassungswidrig niedrig gewesen. 427 Euro seien zur Deckung des Grundbedarfs zu wenig gewesen, weil die Summe unter dem Bürgergeldminimum von 446 gelegen habe, hieß es am Dienstag von dem Gericht. Auch seien 325 Euro nicht ausreichend für den Unterkunftsbedarf gewesen, weil die Mehrheit der Studierenden mehr Miete habe bezahlen müssen.
Geklagt hatte eine Studentin, die ab 2016 an der Berliner Charité Medizin studierte. Ihre Klage bezog sich auf den Zeitraum von Oktober 2021 bis September 2022. Aus ihrer Sicht waren die Bedarfssätze für Studierende "in verfassungswidriger Weise" zu niedrig bemessen.
Bezüglich des Unterkunftsbedarfs dürfe nicht der Gesamtdurchschnitt der Unterkunftskosten im gesamten Bundesgebiet herangezogen werden, hieß es vom Verwaltungsgericht. Tatsächlich müsse die Durchschnittsmiete am Studienort oder an vergleichbaren Orten als Vergleichsmaßstab gelten.
Schließlich hätten sich 2021 die Kosten in den verschiedenen Hochschulorten um bis zu 230 Euro unterschieden. So lagen sie etwa in München bei 595 und im sächsischen Freiberg bei 266 Euro durchschnittlich.
Das Berliner Verwaltungsgericht setzte das Verfahren nun aus und legte es dem Bundesverfassungsgericht vor. Als Fachgericht sei es nicht befugt, die Verfassungswidrigkeit eines Parlamentsgesetzes festzustellen, hieß es.
G.Machado--PC