-
Rutte: Russische Angriffswelle auf Kiew bezeugt "keine ernsthaften Friedensbemühungen"
-
Statistik: Anteil der armutsgefährdeten Menschen in Deutschland gestiegen
-
Zwei Festnahmen nach versuchter Sabotage an Marineschiffen in Hamburg
-
Sohn von Norwegens Kronprinzessin weist Vergewaltigungsvorwürfe vor Gericht zurück
-
Australischer Junge schwimmt vier Stunden im Meer und rettet abgetriebene Familie
-
Ehepaar Clinton will in Epstein-Affäre nun doch vor US-Kongress aussagen
-
Merz würdigt Rolle von Karnevalisten für den Zusammenhalt
-
Kreml: Indien hat bislang nichts zu möglichem Verzicht auf russisches Öl erklärt
-
Regierung sieht bei AfD-Jugend Kontinuität zu rechtsextremistischer Vorgängerin
-
Betrug mit Diesel-Wasser-Mischung: Schadenersatz in Millionenhöhe in Niedersachsen
-
Aus Sicherheitsgründen: China verbannt versenkbare Autotürgriffe
-
KI-Pornobilder: Französische Justiz will X-Eigentümer Musk anhören
-
Fusion von KI-Firma xAI mit SpaceX: Musk will Datenzentren im Weltall schaffen
-
Winter-Ausgaben: Bundesliga sparsamer als Konkurrenz
-
Studie: Tarifbeschäftigte entscheiden sich eher für mehr Zeit als für mehr Geld
-
Wiedereröffnung des Grenzübergangs Rafah: Zwölf Menschen nach Ägypten eingereist
-
"Playboy"-Umfrage: Stress und schlechte Nachrichten sorgen für Sex-Flaute
-
Russland-Frage: Heftige Kritik an Infantino
-
Vergewaltigungsprozess gegen Sohn von Norwegens Kronprinzessin begonnen
-
Wirtschaftsweise Grimm offen für Sparvorschläge von CDU-Wirtschaftsrat
-
Ministerin: Monumentales Weltkriegs-Mahnmal in Kiew bei russischem Angriff beschädigt
-
Reporter ohne Grenzen: 55 Angriffe auf Journalisten 2025 in Deutschland
-
Erneute russische Angriffe auf Kiew: 1100 Wohnhäuser ohne Heizung
-
Statistikbehörde: Mehr als 13 Millionen Menschen sind armutsgefährdet
-
US-Richter erlaubt Fortsetzung von weiterem von Trump gestoppten Windkraftprojekt
-
Drittliga-Rekord: Naderi wechselt von Rostock nach Glasgow
-
Energiewirtschaftsverband befürwortet strategische Gasreserve für Krisenfall
-
NHL: Deutsche Olympia-Fahrer erfolgreich
-
Draisaitls Ziel: "Fliegen da hin, um eine Medaille zu holen"
-
US-Repräsentantenhaus soll am Dienstag über Haushaltsentwurf abstimmen
-
Verdi: Bundesweite Streiks im Nahverkehr beendet
-
Kanzleramtschef Frei dämpft Erwartungen für Reformprojekte
-
Havanna bestätigt Kontakte mit Washington
-
Tarifverhandlungen in der Chemie- und Pharmaindustrie starten auf Bundesebene
-
Menschenrechtsgericht urteilt über Inhaftierung Nawalnys in Russland
-
Trump empfängt am Dienstag Kolumbiens Präsidenten Petro
-
Vergewaltigungsprozess gegen Sohn von Norwegens Kronprinzessin beginnt in Oslo
-
Geschäftsträgerin der USA in Venezuela bespricht "Übergang" mit Rodríguez
-
Sohn von Norwegens Kronprinzessin Mette-Marit wegen neuer Vorwürfe in U-Haft
-
Musk legt Raumfahrtunternehmen SpaceX und KI-Firma xAI zusammen
-
Epstein-Affäre: Ehepaar Clinton erklärt sich zu Aussage vor dem Kongress bereit
-
Nach tödlichen Schüssen: Bundesbedienstete in Minneapolis bekommen Körperkameras
-
Kriminalität: Costa Ricas designierte Präsidentin begrüßt Unterstützung El Salvadors
-
Für 69 Millionen Euro: Liverpool holt Abwehrtalent
-
Teil-Shutdown: Trump ruft US-Repräsentantenhaus zu Bewilligung von Haushaltsentwurf auf
-
Merz pocht auf größere Unabhängigkeit der EU von den USA
-
Medien: Upamecano verlängert beim FC Bayern
-
Frankreichs Regierung übersteht Misstrauensvoten - Haushalt verabschiedet
-
Bahnrad-EM: Teutenberg holt Gold - Silber für Frauen-Vierer
-
Neue Epstein-Akten ziehen immer weitere Kreise - auch Europäer im Fokus
Berliner Verfassungsgericht: Bafög 2021 war verfassungswidrig niedrig
Das Bafög für Studierende im Jahr 2021 ist aus Sicht des Berliner Verwaltungsgerichts verfassungswidrig niedrig gewesen. 427 Euro seien zur Deckung des Grundbedarfs zu wenig gewesen, weil die Summe unter dem Bürgergeldminimum von 446 gelegen habe, hieß es am Dienstag von dem Gericht. Auch seien 325 Euro nicht ausreichend für den Unterkunftsbedarf gewesen, weil die Mehrheit der Studierenden mehr Miete habe bezahlen müssen.
Geklagt hatte eine Studentin, die ab 2016 an der Berliner Charité Medizin studierte. Ihre Klage bezog sich auf den Zeitraum von Oktober 2021 bis September 2022. Aus ihrer Sicht waren die Bedarfssätze für Studierende "in verfassungswidriger Weise" zu niedrig bemessen.
Bezüglich des Unterkunftsbedarfs dürfe nicht der Gesamtdurchschnitt der Unterkunftskosten im gesamten Bundesgebiet herangezogen werden, hieß es vom Verwaltungsgericht. Tatsächlich müsse die Durchschnittsmiete am Studienort oder an vergleichbaren Orten als Vergleichsmaßstab gelten.
Schließlich hätten sich 2021 die Kosten in den verschiedenen Hochschulorten um bis zu 230 Euro unterschieden. So lagen sie etwa in München bei 595 und im sächsischen Freiberg bei 266 Euro durchschnittlich.
Das Berliner Verwaltungsgericht setzte das Verfahren nun aus und legte es dem Bundesverfassungsgericht vor. Als Fachgericht sei es nicht befugt, die Verfassungswidrigkeit eines Parlamentsgesetzes festzustellen, hieß es.
G.Machado--PC