-
US-Schauspieler Lively und Baldoni einigen sich auf Beilegung ihres Rechtsstreits
-
Pulitzer-Preise: Berichterstattung über Trump-Regierung gewürdigt
-
Verkehrsminister Schnieder verteidigt Tankrabatt - Absage an Tempolimit
-
Russland kündigt Waffenruhe für 8. Mai an - Selenskyj verkündet Feuerpause ab Mittwoch
-
Drama im Snooker-Finale: Wu gewinnt ersten WM-Titel
-
Vorteil Arsenal: ManCity patzt im Titelrennen
-
US-Einsatz in Straße von Hormus: Sorge vor neuer militärischer Eskalation wächst
-
New York: Hakenkreuz-Schmierereien an Synagoge und Häusern
-
Berauscht am Steuer: Britney Spears entgeht durch Geständnis dem Knast
-
Amokfahrer rast durch Leipziger Fußgängerzone: Zwei Tote und mehrere Verletzte
-
US-Schauspielerin Demi Moore wird Mitglied der Jury beim Filmfestival von Cannes
-
Arsenal: Havertz im Kader für Halbfinal-Rückspiel
-
US-Außenminister Rubio trifft Papst Leo XIV. am Donnerstag in Rom
-
Mindestens neun Tote nach neuen russischen Angriffen auf die Ukraine
-
Verdächtiger Autofahrer von Leipzig ist 33-jähriger Deutscher
-
Nach Tat in Leipziger Innenstadt: Kretschmer spricht von "mutmaßlicher Amokfahrt"
-
Auto fährt durch Leipziger Fußgängerzone: Zwei Tote und mehrere Verletzte
-
"Schade und nachteilig": Pistorius besorgt wegen US-Rückzieher bei Tomahawks
-
Zwei Tote bei Vorfall mit Auto in Leipziger Fußgängerzone - auch Verletzte
-
Schweden: 23 Unbeteiligte in drei Jahren bei Schießereien zwischen Banden getötet
-
US-Einsatz in Straße von Hormus: Marineschiffe durchfahren Meerenge
-
Polizei: Mehrere Verletzte bei Vorfall mit Auto in Leipziger Innenstadt
-
Gericht: Mangelhaft gehaltene Hunde dürfen von Amts wegen verkauft werden
-
EPG-Gipfel: US-Truppenabzug drängt Europäer zu mehr Unabhängigkeit bei Verteidigung
-
Frankreich mahnt zur weltweiten Reduzierung von Methan-Ausstoß
-
Mädchen jahrelang eingesperrt: Fünf Jahre Haft für Mutter in Siegen
-
Möglicher Hormus-Einsatz: Minenjagdboot "Fulda" unterwegs Richtung Mittelmeer
-
Bundesregierung will Schutz vor Cyberangriffen besser koordinieren
-
Russische Schattenflotte: Schweden nimmt Kapitän von gestopptem Schiff fest
-
Keine US-Marschflugkörper: Bundesregierung will zügig eigene Systeme entwickeln
-
Fast fünf Jahre Haft nach Schlägerei mit tödlichem Ausgang in Trier
-
Meistermacher Aubin verlässt Eisbären: Wechsel nach Bern
-
Nach US-Zolldrohungen: EU-Handelskommissar trifft am Dienstag US-Handelsbeauftragten
-
Hantavirus: 149 Menschen sitzen auf Kreuzfahrtschiff vor Kapverden fest
-
Saison-Aus für Freiburger Suzuki
-
Gaza-Hilfsflotte: Italienische Justiz ermittelt wegen Freiheitsberaubung
-
Auf der Suche nach Hund: Frau durch Selbstschussanlage in Gommern schwer verletzt
-
Studie ergibt sehr hohe Zustimmung zur liberalen Demokratie
-
Aufrufe zu Anschlägen auf Politiker: Prozess gegen Reichsbürger in Düsseldorf
-
Tripcke zu Berliner Dominanz: "Serien immer zu Ende gegangen"
-
Iranische Agentur: Raketenangriff des Iran auf US-Militärschiff in Straße von Hormus
-
Auf Kirmes in Wittlich getöteter Mann: US-Justiz laut Oberlandesgericht zuständig
-
Ein Jahr Schwarz-Rot: Union und SPD ringen um besseres Image
-
Unfall bei Zurücksetzen aus Einfahrt: Familienvater überfährt Tochter in Bayern
-
ADAC-Kritik: Tankrabatt wird weiter nicht vollständig an die Kunden weitergegeben
-
Ermittler suchen erneut nach geraubtem Kelten-Goldschatz aus bayerischem Manching
-
Trump kündigt US-Marineeinsatz in Straße von Hormus an - Iran droht mit Angriffen
-
Verdächtiger Stromverbrauch führt Polizei zu Cannabisplantage mit 1400 Pflanzen
-
Abnehmspritzen: Millionenstrafe in Frankreich wegen irreführender Werbung
-
Merz: Jüdisches Leben in Deutschland "so bedroht wie schon lange nicht mehr"
Gericht: Schülerin darf nicht vollverschleiert in Unterricht
Eine Schülerin eines Berufskollegs in Düsseldorf darf den Unterricht nicht vollverschleiert besuchen. Das entschied das Verwaltungsgericht in der nordrhein-westfälischen Landeshauptstadt am Mittwoch. Es lehnte damit den Antrag der 17-jährigen Schülerin und ihrer Eltern ab. Eine gesichtsverhüllende Verschleierung verstoße gegen die Pflicht der Schülerin, an dem schulischen Bildungsziel der offenen Kommunikation mitzuarbeiten, hieß es.
Das Unterrichtskonzept der offenen Kommunikation erfordere ein freie Kommunikationsmöglichkeit zwischen Lehrern und Schülern sowie zwischen Schülern untereinander, führte das Gericht in einer Mitteilung weiter aus. Eine Verschleierung mit einem sogenannten Nikab, der nur die Augen erkennen lässt, schränkt demnach das Konzept der offenen Kommunikation erheblich ein. Damit beeinträchtigt eine solche Verschleierung laut Gericht den staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag.
Eine freie Kommunikation umfasse neben verbaler auch nonverbale Kommunikation. Dies gilt vor allem im Hinblick auf die Bewertung der mündlichen Mitarbeit. Eine offene Kommunikation und darauf beruhende Leistungsbewertung könne nicht gelingen, ohne den Gesichtsausdruck des Gegenübers wahrzunehmen.
Ein möglicher Eingriff in die Glaubensfreiheit der Schülerin sei angesichts der staatlichen Bildungsziele gerechtfertigt, hieß es weiter. Eine gesetzliche Regelung zur Vollverschleierung im Unterricht sei nicht nötig, weil bestehende Regeln ausreichten. Gegen die Entscheidung kann Beschwerde eingelegt werden.
L.Torres--PC