-
Völkermord an Jesiden: Dschihadist in Paris in Abwesenheit zu lebenslanger Haft verurteilt
-
Russische Schattenflotte: Französische Marine setzt Öltanker im Mittelmeer fest
-
Einschlag von Geschoss im jüdischen Viertel der Altstadt von Jerusalem
-
Nawrath am Podest vorbei - Perrot holt Gesamtweltcup
-
US-Actionstar Chuck Norris mit 86 Jahren gestorben
-
Neue schriftliche Botschaft Modschtaba Chameneis: Irans Feinde werden "besiegt"
-
Wirtschaftsministerium für erhebliche Einschnitte bei Förderung privater Solaranlagen
-
Nach zwei Saisonrennen: Teamchef Wheatley verlässt Audi
-
Kommunalwahl in Frankreich: Präsident Macron bestreitet Einmischung
-
Schlagabtausch zur Kulturfreiheit: Linke und Grüne gehen mit Weimer ins Gericht
-
Trump nennt Nato-Verbündete "Feiglinge"
-
Bundesregierung: Vorerst keine weiteren Maßnahmen wegen Sprit- und Energiepreisen
-
Vorläufiges Endergebnis: CDU gewinnt Kommunalwahl in Hessen vor SPD und AfD
-
Trump erhält Goldmünze mit seinem Konterfei
-
Drei Tote bei russischen Angriffen auf die Ukraine
-
Verbraucherzentrale: Gericht ordnet Änderungen bei Tiktok an
-
Fund von 35 menschlichen Zähnen auf Gehweg in Hessen gibt Polizei Rätsel auf
-
Dienstinterna an Drogenkriminelle: Achteinhalb Jahre Haft für Staatsanwalt in Hannover
-
"Ziele werden nicht erreicht": Prien baut Programm zu Demokratieförderung um
-
Steuern und Mieten: Spanien kündigt Milliardenentlastungen wegen Iran-Kriegs an
-
Haftstrafe für Berliner Kunsthändler wegen Versteigerung gefälschter Bilder
-
Fehlende Niederschläge: Wasserspeicherung in Deutschland nimmt ab
-
Reservegleise und mehr Puffer im Fahrplan: Vorschläge für pünktlichere Bahn
-
Kein Zutritt für Muslime zur Al-Aksa-Moschee zum Ende des Ramadan
-
Iran-Krieg: Brand in Ölraffinerie in Kuwait - Sprecher der Revolutionsgarden getötet
-
ARD stellt nach 30 Jahren "Immer wieder sonntags" ein - Aus für Stefan Mross
-
Bundestag debattiert über Pränataltests - Antrag fordert breitere Datengrundlage
-
Blockade von EU-Krediten: Grüne fordern Konsequenzen für Orban
-
Rund 100 Festnahmen in Abu Dhabi wegen Verbreitens von Falsch-Informationen zum Iran-Krieg
-
Ausgebüxter Pfau auf hessischer Autobahn hält Polizei auf Trab
-
Mord an Frau auf Waldweg: Lebenslange Haft für 47-Jährigen in Stuttgart
-
Urteil: Keine Aufenthaltserlaubnis bei Vorlage gefälschter Sprachzertifikate
-
KZ Buchenwald: Hape Kerkeling spricht bei Gedenkfeier zu Jahrestag von Befreiung
-
Gericht: Polizeianwärter darf Turban auch in Außendienst tragen
-
Russische Wirtschaft schwächelt - Zentralbank senkt Leitzinsen auf 15 Prozent
-
Machtwort der Linken-Bundesspitze zu Streit um Israel: "Wir ziehen klare Grenze"
-
Betrug in Darknet bringt Ermittler weltweit auf Spur von Pädophilen
-
Blockade von Ukraine-Kredit bringt EU-Gipfelteilnehmer gegen Orban auf
-
Iran-Krieg: Strompreise steigen - Langfristig hohe Energiekosten befürchtet
-
Schlag gegen Botnetze: Zwei der weltgrößten IT-Schadprogramme lahmgelegt
-
Enges Rennen von CDU und SPD um Sieg bei Landtagswahl in Rheinland-Pfalz erwartet
-
Regierung erleichtert Ausfuhr von Rüstungsgütern an Golfstaaten und Ukraine
-
Reisch verbessert deutschen Skiflug-Rekord
-
Schröder pflichtet Merz bei: "Auf gar keinen Fall" am Iran-Krieg beteiligen
-
Schlag gegen Botnetze: Zwei der weltgrößten IT-Schadprogramme abgeschaltet
-
Deutschlands Gletscher schmelzen in Rekordtempo - Verschwinden absehbar
-
GKV-Finanzen: Hausärzte und Sozialverband fordern weniger Krankenkassen
-
Bundesliga verliert fünften Champions-League-Platz außer Sicht
-
Snooker: O'Sullivan knackt Rekord für höchstes Break
-
15-Jähriger baut in Karlsruhe mit Auto von Vater Unfall - hoher Sachschaden
Kosten von Gerichtsverfahren wegen Schulplätzen: Verfassungsbeschwerde ohne Erfolg
Im Streit über die Kosten eines Gerichtsverfahrens wegen der Zuweisung freier Plätze an Schulen hat eine Mutter zweier Schulkinder vor dem Bundesverfassungsgericht eine Niederlage erlitten. Ihre Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen, wie das Gericht am Donnerstag in Karlsruhe mitteilte. Es ging ursprünglich um Plätze in sogenannten Vorbereitungsklassen für Kinder mit schlechten Deutschkenntnissen. (Az. 1 BvR 2184/24)
Die aus Peru stammende Frau hatte 2023 einen seit langer Zeit in Deutschland lebenden Spanier geheiratet. Auf dem Weg des Familiennachzugs kam sie 2024 mit ihren zwölf und 13 Jahre alten Kindern nach Sachsen. Dort beantragte sie Plätze in Vorbereitungsklassen für die beiden, bekam aber die Auskunft, dass erst frühestens im folgenden Schuljahr Plätze frei würden.
Ihr Versuch, im Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht die Zuteilung von Schulplätzen zu erwirken, hatte keinen Erfolg. Daraufhin wandte sie sich an das sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen. Im August 2024 erklärte sie den Rechtsstreit aber für erledigt, weil beide Kinder in der Zwischenzeit einen Platz an einer Schule in freier Trägerschaft gefunden hatten.
Das Oberverwaltungsgericht entschied, dass sie die Kosten für den Rechtsstreit zur Hälfte tragen müsse. Es sei nicht geklärt, ob wegen aktuell unüberwindlicher personeller, sächlicher oder organisatorischer Zwänge womöglich nicht genügend Plätze in Vorbereitungsklassen zur Verfügung gestellt werden konnten.
Gegen diese Kostenentscheidung wandte sich die Frau an das Verfassungsgericht. Sie hielt die Entscheidung für willkürlich, was Grundrechte verletze, und argumentierte, dass das Oberverwaltungsgericht das Recht auf schulische Bildung falsch gedeutet habe. Das legte sie aber nicht ausreichend dar, wie das Verfassungsgericht nun entschied.
Schülerinnen und Schüler hätten einen Anspruch auf einen Mindeststandard von Bildungsangeboten an staatlichen Schulen, erklärte es. Dieser werde nicht eingehalten, wenn die Kinder oder Jugendliche über längere Zeit gar keinen Unterricht besuchen könnten. Wenn dieser Mindeststandard wegen aktuell unüberwindlicher Zwänge tatsächlich nicht erfüllt werden könne, bestehe der Anspruch allerdings nicht - wobei der Staat die möglichen Vorkehrungen zur Wahrung des Mindeststandards treffen müsse.
Die Mutter habe nicht aufgezeigt, dass das Oberverwaltungsgericht dies krass missdeute oder die Grenze zur Willkür überschreite. Es habe die Frage nach den Zwängen lediglich als ungeklärt angesehen, erklärte das Verfassungsgericht. So habe der Freistaat Sachsen unter anderem vorgetragen, dass die Zahl der im Lauf eines Jahres einwandernden oder geflüchteten Kinder nicht prognostizierbar sei. Der Bedarf an Schulplätzen könne erst dann ermittelt werden, wenn diese Kinder einer bestimmten Gemeinde zugewiesen würden.
L.Carrico--PC