-
Erneute russische Angriffe auf Kiew: 1100 Wohnhäuser ohne Heizung
-
Statistikbehörde: Mehr als 13 Millionen Menschen sind armutsgefährdet
-
US-Richter erlaubt Fortsetzung von weiterem von Trump gestoppten Windkraftprojekt
-
Drittliga-Rekord: Naderi wechselt von Rostock nach Glasgow
-
Energiewirtschaftsverband befürwortet strategische Gasreserve für Krisenfall
-
NHL: Deutsche Olympia-Fahrer erfolgreich
-
Draisaitls Ziel: "Fliegen da hin, um eine Medaille zu holen"
-
US-Repräsentantenhaus soll am Dienstag über Haushaltsentwurf abstimmen
-
Verdi: Bundesweite Streiks im Nahverkehr beendet
-
Kanzleramtschef Frei dämpft Erwartungen für Reformprojekte
-
Havanna bestätigt Kontakte mit Washington
-
Tarifverhandlungen in der Chemie- und Pharmaindustrie starten auf Bundesebene
-
Menschenrechtsgericht urteilt über Inhaftierung Nawalnys in Russland
-
Trump empfängt am Dienstag Kolumbiens Präsidenten Petro
-
Vergewaltigungsprozess gegen Sohn von Norwegens Kronprinzessin beginnt in Oslo
-
Geschäftsträgerin der USA in Venezuela bespricht "Übergang" mit Rodríguez
-
Sohn von Norwegens Kronprinzessin Mette-Marit wegen neuer Vorwürfe in U-Haft
-
Musk legt Raumfahrtunternehmen SpaceX und KI-Firma xAI zusammen
-
Epstein-Affäre: Ehepaar Clinton erklärt sich zu Aussage vor dem Kongress bereit
-
Nach tödlichen Schüssen: Bundesbedienstete in Minneapolis bekommen Körperkameras
-
Kriminalität: Costa Ricas designierte Präsidentin begrüßt Unterstützung El Salvadors
-
Für 69 Millionen Euro: Liverpool holt Abwehrtalent
-
Teil-Shutdown: Trump ruft US-Repräsentantenhaus zu Bewilligung von Haushaltsentwurf auf
-
Merz pocht auf größere Unabhängigkeit der EU von den USA
-
Medien: Upamecano verlängert beim FC Bayern
-
Frankreichs Regierung übersteht Misstrauensvoten - Haushalt verabschiedet
-
Bahnrad-EM: Teutenberg holt Gold - Silber für Frauen-Vierer
-
Neue Epstein-Akten ziehen immer weitere Kreise - auch Europäer im Fokus
-
Bahnrad-EM: Teutenberg triumphiert im Punkterennen
-
Trump: Indien will auf russisches Öl verzichten - USA verkünden Zollsenkung
-
Selenskyj: "Deeskalation" mit Russland hilft bei Vertrauensbildung für Verhandlungen
-
FIFA: Infantino offen für Aufhebung des Russland-Banns
-
Für weniger Importe aus China: USA legen Rohstoffreserve an
-
Neuer Spielort: NFL kommt auch nach Paris
-
Frachter-Kollision: Russischer Kapitän von britischer Justiz für schuldig befunden
-
Zahnarzt-Kosten: Vorstoß von CDU-Wirtschaftsrat stößt auch in Union auf Ablehnung
-
Kreml bestätigt Gespräche zwischen Russland, Ukraine und USA ab Mittwoch in Abu Dhabi
-
Zugangsbegrenzungen und Glasverbote: Köln rüstet sich für Straßenkarneval
-
Italienische Biathletin kurz vor Olympia positiv getestet
-
Gericht hebt Einreiseverbot gegen früheren Guantanamo-Häftling auf
-
Millionen-Einsparung: WDR lässt Fernsehprogramm technisch vom SWR ausspielen
-
Trump setzt auf "Deal" mit Kuba - Verhandlungen nach seinen Angaben im Gange
-
Deutlich mehr Geflüchtete nutzen staatliches Rückkehrprogramm - Syrer weit vorne
-
Geldstrafen für Klimaaktivisten nach Farbanschlag auf Brandenburger Tor
-
Bundesweite Streiks im Nahverkehr: Busse, U- und Straßenbahnen bleiben im Depot
-
Bauverband meldet weiteren Rückgang bei Sanierungsquote im Gebäudebestand
-
Kündigungswelle nach Bekenntnis zu Klimaschutz: ADAC-Verkehrspräsident tritt zurück
-
Linke zu Forderungen von Wirtschaftsrat der CDU: "Großangriff auf Menschen im Land"
-
Iran-USA-Konflikt: Irans Präsident ordnet Aufnahme von Atomgesprächen an
-
Muskelverletzung im Oberschenkel: ter Stegen droht lange Pause
Zusätzliche Unterrichtsstunde: Lehrkräfte aus Sachsen-Anhalt siegen vor Gericht
Zwei Lehrkräfte aus Sachsen-Anhalt sind erfolgreich gegen die vor zwei Jahren neu eingeführte zusätzliche Arbeitsstunde vorgegangen. Die sogenannte Vorgriffsstundenregelung ist unwirksam, wie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag entschied. Die Landesregierung habe die Zusatzstunde nicht per Verordnung einführen dürfen - auch inhaltlich sei sie rechtswidrig. (Az. 2 CN 1.24 u. a.)
Das Land verfügte 2023 als Reaktion auf den Lehrkräftemangel, dass Lehrkräfte für fünf Jahre lang jede Woche eine Stunde mehr arbeiten sollten. Die Stunden sollten sie sich entweder auszahlen oder auf einem Arbeitszeitkonto gutschreiben lassen; sie können demnach frühestens 2033 abgefeiert werden.
Dagegen wandten sich eine verbeamtete Lehrerin und ein angestellter Lehrer mit sogenannten Normenkontrollanträgen, um die Regelung gerichtlich überprüfen zu lassen. Vor dem Oberverwaltungsgericht Magdeburg hatten sie keinen Erfolg. Das Bundesverwaltungsgericht erklärte die Zusatzstundenregelung aber nun für unwirksam.
Zwar dürfe die Landesregierung Näheres über die Arbeitszeit von Beamten und vor allem die Verteilung der Arbeitszeit regeln. Da die Zusatzstunden finanziell abgegolten werden dürften, gehe die Neuregelung aber darüber hinaus.
Inhaltlich sei sie rechtswidrig, weil nur der Ausgleich von tatsächlich gehaltenen Stunden vorgesehen sei. Es handle sich aber um Dienstzeit, also müssten auch Stunden berücksichtigt werden, die wegen Krankheit ausfallen. Das Gericht äußerte außerdem Zweifel daran, dass die Verpflichtung von allen Lehrkräften zu Vorgriffsstunden, unabhängig von Voll- oder Teilzeit, mit dem EU-Recht vereinbar sei.
B.Godinho--PC