-
BBL: Meister Berlin dreht spät auf und siegt zum Auftakt
-
Die Bayern schenken ein: "Anstich" von Musiala, Dreierpack von Olise
-
BBL: Meister Berlin dreht spät auf siegt zum Auftakt
-
Trump verbietet Medien CNN, MS NOW und Politico Zutritt zu Weißem Haus
-
Einigung auf Tankrabatt von 17 Cent je Liter bis Jahresende und Spritpreisdeckel
-
Im Rekordtempo: Kane erzielt 100. Bundesliga-Tor
-
Tankrabatt bis Jahresende von erneut 17 Cent pro Liter
-
Regierungskreise: Einigung auf neuen Tankrabatt und Spritpreisdeckel
-
Konflikt um Verfassungsgericht: Rechte Opposition demonstriert in Warschau
-
Zweimal Glatzel: Wolfsburg holt ersten Heimsieg
-
Pistorius nimmt in Texas ersten F-35-Kampfjet für die Bundeswehr in Empfang
-
IAEA: Kühlturm von russischem Atomkraftwerk von Drohne getroffen - kein Feuer
-
Pistorius nimmt in Texas ersten F-35-Kampfjet in Empfang
-
Böhmermann-Sendung "ZDF Magazin Royale" wird eingestellt
-
Russland erklärt Regisseur Swjaginzew zum "ausländischen Agenten"
-
Kalifornien prüft "Notschalter" für Künstliche Intelligenz
-
Volkswagen kappt Gewinnerwartung für 2026
-
FIFA-Machtkampf: UEFA und CONCACAF wollen Geld sehen
-
Neue Proteste im Kosovo nach Kriegsverbrecher-Urteil gegen Ex-Präsident Thaci
-
Sarg von norwegischem König Harald V. nimmt CO2 auf
-
Schwedische Wahlsiegerin Andersson mit Regierungsbildung beauftragt
-
Sicherheitsfirma hackt mit Anthropic-Software OpenAI-System
-
Dreitägige Parlamentswahl in Russland begonnen - Sieg der Putin-Partei gilt als sicher
-
Macron will französische Infrastruktur besser gegen hybride Angriffe schützen
-
Spritprise: Von Klingbeil geforderte Übergewinnsteuer auf EU-Ebene nicht in Sicht
-
Bundestag stimmt zu: "Frauen-DFL" beschlossene Sache
-
HSV verlängert mit Polzin: "Gemeinsam in die Zukunft gehen"
-
Nach Brandanschlag auf Synagoge in Wuppertal: Hinweise auf antisemitisches Motiv
-
Selenskyj lanciert ersten Gipfel der Karpaten-Länder
-
Europarats-Plattform bezeichnet Wahl in Russland als "Scheinwahl"
-
Davis Cup: Zverev macht den Auftakt gegen Dodig
-
Schwedens Oppositionschefin Andersson erklärt sich zur Bildung einer Regierung bereit
-
Demografischer Wandel schlägt zu: Schülerzahl erreicht Höchststand bereits 2029
-
Ex-OpenAI-Forscher: "Wir müssen die KI-Entwicklung im Wesentlichen abschalten"
-
Warren Buffett legt Verwaltungsratsvorsitz seiner Investmentfirma nieder
-
Ceuta-Krise: An Stränden ausharrende Migranten in Zeltlager gebracht
-
Immer weiter: Ronaldo in Portugals Kader
-
Malaysias Ex-Regierungschef Najib darf Rest einer Haftstrafe im Hausarrest verbüßen
-
Armenischer Regierungschef Paschinjan mit Hessischem Friedenspreis ausgezeichnet
-
Rechtsextremer Zemmour tritt bei Frankreichs Präsidentschaftswahl an
-
Abgestürzte Drohne: Bundesanwaltschaft prüft möglichen Zusammenhang mit Leipzig
-
Anthropic: KI wird zunehmend für Entwicklung neuer KI-Systeme eingesetzt
-
Prinz Harry absolviert ersten öffentlichen Auftritt nach seiner Rückkehr nach Großbritannien
-
Bremen feiert Tag der Deutschen Einheit mit mehr als 550 Veranstaltungen
-
CDU-Generalsekretärin: Bis zu 25 Cent Entlastung beim Spritpreis
-
Weitere Rückendeckung aus der CDU für Merz vor wegweisenden Wahlen am Sonntag
-
Brunner erstmals im U21-Kader - auch Tresoldi dabei
-
Klingbeil: Europa muss bei Künstlicher Intelligenz "schnell handeln"
-
Russland wählt neues Parlament inmitten des Ukraine-Kriegs
-
Bundeswehr liegt bei Personalaufwuchs im Plan
Wegen Anschlagsplanung verurteilter Islamist wird nicht vorzeitig aus Haft entlassen
Ein Islamist, der 2018 wegen der Vorbereitung eines großen Terroranschlags zu sechseinhalb Jahren Gefängnis verurteilt wurde, kommt nicht vorzeitig aus der Haft frei. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe teilte am Montag mit, dass er die Beschwerde des Häftlings gegen einen Beschluss des Oberlandesgerichts Hamburg ablehnt. Dieses hatte entschieden, dass das verbliebene Drittel der Strafe nicht zu Bewährung ausgesetzt wird. (Az. StB 50/22)
Es sah keine günstige Prognose bei dem Mann und erklärte, dass er im Interesse der allgemeinen Sicherheit seine Strafe weiter absitzen müsse. Dabei habe es zu Recht wahrgenommen, dass der Verurteilte sich von seiner "dschihadistischen Grundeinstellung" nicht distanziert habe, erklärte der BGH nun.
Seine Persönlichkeitsdefizite seien bislang nicht aufgearbeitet worden. Zudem habe er sich im Gefängnis nicht anstandslos verhalten. Er habe keine berufliche Perspektive und keine sozialen Bindungen.
Der Mann war im November 2018 in Hamburg verurteilt worden. Das Oberlandesgericht kam damals zu dem Schluss, dass er die Ideologie der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) befürworte und in Deutschland einen Bombenanschlag begehen wollte, um ein Klima der Angst zu erzeugen.
Dabei sollten 200 Menschen getötet oder verletzt werden. Im Internet habe er sich Anleitungen und Material für einen Sprengsatz verschafft und mit Versuchen zur Herstellung begonnen. Im Oktober 2019 wurde das Urteil rechtskräftig, nachdem der BGH die Revision des Islamisten abgewiesen hatte.
Wenn ein Verurteilter zwei Drittel seiner Strafe verbüßt hat, kann sie zur Bewährung ausgesetzt werden. In manchen Fällen ist das auch schon nach der Hälfte der Zeit möglich. Ein Gericht entscheidet im Einzelfall, ob eine vorzeitige Entlassung zu verantworten ist.
F.Ferraz--PC