-
BBL: Meister Berlin dreht spät auf und siegt zum Auftakt
-
Die Bayern schenken ein: "Anstich" von Musiala, Dreierpack von Olise
-
BBL: Meister Berlin dreht spät auf siegt zum Auftakt
-
Trump verbietet Medien CNN, MS NOW und Politico Zutritt zu Weißem Haus
-
Einigung auf Tankrabatt von 17 Cent je Liter bis Jahresende und Spritpreisdeckel
-
Im Rekordtempo: Kane erzielt 100. Bundesliga-Tor
-
Tankrabatt bis Jahresende von erneut 17 Cent pro Liter
-
Regierungskreise: Einigung auf neuen Tankrabatt und Spritpreisdeckel
-
Konflikt um Verfassungsgericht: Rechte Opposition demonstriert in Warschau
-
Zweimal Glatzel: Wolfsburg holt ersten Heimsieg
-
Pistorius nimmt in Texas ersten F-35-Kampfjet für die Bundeswehr in Empfang
-
IAEA: Kühlturm von russischem Atomkraftwerk von Drohne getroffen - kein Feuer
-
Pistorius nimmt in Texas ersten F-35-Kampfjet in Empfang
-
Böhmermann-Sendung "ZDF Magazin Royale" wird eingestellt
-
Russland erklärt Regisseur Swjaginzew zum "ausländischen Agenten"
-
Kalifornien prüft "Notschalter" für Künstliche Intelligenz
-
Volkswagen kappt Gewinnerwartung für 2026
-
FIFA-Machtkampf: UEFA und CONCACAF wollen Geld sehen
-
Neue Proteste im Kosovo nach Kriegsverbrecher-Urteil gegen Ex-Präsident Thaci
-
Sarg von norwegischem König Harald V. nimmt CO2 auf
-
Schwedische Wahlsiegerin Andersson mit Regierungsbildung beauftragt
-
Sicherheitsfirma hackt mit Anthropic-Software OpenAI-System
-
Dreitägige Parlamentswahl in Russland begonnen - Sieg der Putin-Partei gilt als sicher
-
Macron will französische Infrastruktur besser gegen hybride Angriffe schützen
-
Spritprise: Von Klingbeil geforderte Übergewinnsteuer auf EU-Ebene nicht in Sicht
-
Bundestag stimmt zu: "Frauen-DFL" beschlossene Sache
-
HSV verlängert mit Polzin: "Gemeinsam in die Zukunft gehen"
-
Nach Brandanschlag auf Synagoge in Wuppertal: Hinweise auf antisemitisches Motiv
-
Selenskyj lanciert ersten Gipfel der Karpaten-Länder
-
Europarats-Plattform bezeichnet Wahl in Russland als "Scheinwahl"
-
Davis Cup: Zverev macht den Auftakt gegen Dodig
-
Schwedens Oppositionschefin Andersson erklärt sich zur Bildung einer Regierung bereit
-
Demografischer Wandel schlägt zu: Schülerzahl erreicht Höchststand bereits 2029
-
Ex-OpenAI-Forscher: "Wir müssen die KI-Entwicklung im Wesentlichen abschalten"
-
Warren Buffett legt Verwaltungsratsvorsitz seiner Investmentfirma nieder
-
Ceuta-Krise: An Stränden ausharrende Migranten in Zeltlager gebracht
-
Immer weiter: Ronaldo in Portugals Kader
-
Malaysias Ex-Regierungschef Najib darf Rest einer Haftstrafe im Hausarrest verbüßen
-
Armenischer Regierungschef Paschinjan mit Hessischem Friedenspreis ausgezeichnet
-
Rechtsextremer Zemmour tritt bei Frankreichs Präsidentschaftswahl an
-
Abgestürzte Drohne: Bundesanwaltschaft prüft möglichen Zusammenhang mit Leipzig
-
Anthropic: KI wird zunehmend für Entwicklung neuer KI-Systeme eingesetzt
-
Prinz Harry absolviert ersten öffentlichen Auftritt nach seiner Rückkehr nach Großbritannien
-
Bremen feiert Tag der Deutschen Einheit mit mehr als 550 Veranstaltungen
-
CDU-Generalsekretärin: Bis zu 25 Cent Entlastung beim Spritpreis
-
Weitere Rückendeckung aus der CDU für Merz vor wegweisenden Wahlen am Sonntag
-
Brunner erstmals im U21-Kader - auch Tresoldi dabei
-
Klingbeil: Europa muss bei Künstlicher Intelligenz "schnell handeln"
-
Russland wählt neues Parlament inmitten des Ukraine-Kriegs
-
Bundeswehr liegt bei Personalaufwuchs im Plan
Bundesgerichtshof: Langsame Bodenbewegung kann Erdrutsch sein
Beim Begriff "Erdrutsch" im Vertrag für eine Wohngebäudeversicherung geht es nicht nur um eine plötzliche Naturkatastrophe. Er umfasse auch Schäden, die durch die allmähliche und nicht augenscheinliche naturbedingte Bewegung von Gesteins- oder Erdmassen verursacht werden, erklärte der Bundesgerichtshof (BGH) am Montag in Karlsruhe. Die Anwendung der Klausel sei nicht auf "plötzliche und sinnlich wahrnehmbare Vorgänge" beschränkt. (Az. IV ZR 62/22)
Das Grundstück des Klägers liegt am Rand einer Terrasse, die vor 80 Jahren am Hang aufgeschüttet wurde. 2018 meldete er bei seiner Versicherung Schäden an: Am Haus und der Terrasse hätten sich Risse gebildet. Diese seien durch das Rutschen des Untergrunds von wenigen Zentimetern im Jahr verursacht worden.
Vor Gericht beantragte er einen Vorschuss für die Instandsetzung und außerdem die Verpflichtung der Versicherung, alle weiteren versicherten Schäden zu übernehmen. Damit hatte er vor dem Landgericht und dem Oberlandesgericht (OLG) Bamberg keinen Erfolg. Das OLG muss sich nun aber erneut mit dem Fall befassen, entschied der BGH.
In den Versicherungsbedingungen heißt es, ein Erdrutsch sei "ein naturbedingtes Abgleiten oder Abstürzen von Gesteins- oder Erdmassen". Nach Auffassung des OLG verstehe der durchschnittliche Versicherte darunter einen sinnlich wahrnehmbaren Vorgang und keinen, der sich über Jahrzehnte abspiele. Die Begriffe "abgleiten" und "abstürzen" implizierten eine gewisse Dynamik. Langsame Bewegungen des Bodens würden in der Geologie dagegen "Erdkriechen" genannt, was nicht im Vertrag stünde.
Diese Entscheidung hielt der BGH für rechtsfehlerhaft. Die Versicherungsbedingungen müssten so ausgelegt werden, dass sie ein durchschnittlicher Versicherter verstehe, erklärte er. Dabei sei der alltägliche Sprachgebrauch maßgeblich, nicht die Terminologie in Fachkreisen. "Abstürzen" beschreibe zwar ein plötzliches Ereignis, "abgleiten" aber nicht unbedingt.
Im konkreten Fall entschied der BGH aber nicht. Das muss das Bamberger Gericht tun und zuerst klären, ob die Behauptung des Klägers zur Ursache der Risse überhaupt zutrifft.
C.Amaral--PC