-
Dänische Regierungschefin Frederiksen: Grönland-Deal ist "gut für die Nato und Europa"
-
Trump: Abkommen mit Dänemark gibt USA Kontrolle über Sicherheit Grönlands
-
BBL: Meister Berlin dreht spät auf und siegt zum Auftakt
-
Die Bayern schenken ein: "Anstich" von Musiala, Dreierpack von Olise
-
BBL: Meister Berlin dreht spät auf siegt zum Auftakt
-
Trump verbietet Medien CNN, MS NOW und Politico Zutritt zu Weißem Haus
-
Einigung auf Tankrabatt von 17 Cent je Liter bis Jahresende und Spritpreisdeckel
-
Im Rekordtempo: Kane erzielt 100. Bundesliga-Tor
-
Tankrabatt bis Jahresende von erneut 17 Cent pro Liter
-
Regierungskreise: Einigung auf neuen Tankrabatt und Spritpreisdeckel
-
Konflikt um Verfassungsgericht: Rechte Opposition demonstriert in Warschau
-
Zweimal Glatzel: Wolfsburg holt ersten Heimsieg
-
Pistorius nimmt in Texas ersten F-35-Kampfjet für die Bundeswehr in Empfang
-
IAEA: Kühlturm von russischem Atomkraftwerk von Drohne getroffen - kein Feuer
-
Pistorius nimmt in Texas ersten F-35-Kampfjet in Empfang
-
Böhmermann-Sendung "ZDF Magazin Royale" wird eingestellt
-
Russland erklärt Regisseur Swjaginzew zum "ausländischen Agenten"
-
Kalifornien prüft "Notschalter" für Künstliche Intelligenz
-
Volkswagen kappt Gewinnerwartung für 2026
-
FIFA-Machtkampf: UEFA und CONCACAF wollen Geld sehen
-
Neue Proteste im Kosovo nach Kriegsverbrecher-Urteil gegen Ex-Präsident Thaci
-
Sarg von norwegischem König Harald V. nimmt CO2 auf
-
Schwedische Wahlsiegerin Andersson mit Regierungsbildung beauftragt
-
Sicherheitsfirma hackt mit Anthropic-Software OpenAI-System
-
Dreitägige Parlamentswahl in Russland begonnen - Sieg der Putin-Partei gilt als sicher
-
Macron will französische Infrastruktur besser gegen hybride Angriffe schützen
-
Spritprise: Von Klingbeil geforderte Übergewinnsteuer auf EU-Ebene nicht in Sicht
-
Bundestag stimmt zu: "Frauen-DFL" beschlossene Sache
-
HSV verlängert mit Polzin: "Gemeinsam in die Zukunft gehen"
-
Nach Brandanschlag auf Synagoge in Wuppertal: Hinweise auf antisemitisches Motiv
-
Selenskyj lanciert ersten Gipfel der Karpaten-Länder
-
Europarats-Plattform bezeichnet Wahl in Russland als "Scheinwahl"
-
Davis Cup: Zverev macht den Auftakt gegen Dodig
-
Schwedens Oppositionschefin Andersson erklärt sich zur Bildung einer Regierung bereit
-
Demografischer Wandel schlägt zu: Schülerzahl erreicht Höchststand bereits 2029
-
Ex-OpenAI-Forscher: "Wir müssen die KI-Entwicklung im Wesentlichen abschalten"
-
Warren Buffett legt Verwaltungsratsvorsitz seiner Investmentfirma nieder
-
Ceuta-Krise: An Stränden ausharrende Migranten in Zeltlager gebracht
-
Immer weiter: Ronaldo in Portugals Kader
-
Malaysias Ex-Regierungschef Najib darf Rest einer Haftstrafe im Hausarrest verbüßen
-
Armenischer Regierungschef Paschinjan mit Hessischem Friedenspreis ausgezeichnet
-
Rechtsextremer Zemmour tritt bei Frankreichs Präsidentschaftswahl an
-
Abgestürzte Drohne: Bundesanwaltschaft prüft möglichen Zusammenhang mit Leipzig
-
Anthropic: KI wird zunehmend für Entwicklung neuer KI-Systeme eingesetzt
-
Prinz Harry absolviert ersten öffentlichen Auftritt nach seiner Rückkehr nach Großbritannien
-
Bremen feiert Tag der Deutschen Einheit mit mehr als 550 Veranstaltungen
-
CDU-Generalsekretärin: Bis zu 25 Cent Entlastung beim Spritpreis
-
Weitere Rückendeckung aus der CDU für Merz vor wegweisenden Wahlen am Sonntag
-
Brunner erstmals im U21-Kader - auch Tresoldi dabei
-
Klingbeil: Europa muss bei Künstlicher Intelligenz "schnell handeln"
Regierung will Verhängung von Ersatzfreiheitsstrafen reformieren
Die Bundesregierung will das System der Ersatzfreiheitsstrafe überarbeiten. Wie das Kabinett am Mittwoch beschloss, soll künftig bei einer nicht bezahlten Geldstrafe pro zwei verhängten Tagessätzen nur noch ein Tag Freiheitsstrafe fällig werden - bisher gilt ein Verhältnis von eins zu eins. Der Vollzug einer Ersatzfreiheitsstrafe leiste "in der Regel keinen Beitrag zur Resozialisierung der Betroffenen", erklärte das Bundesjustizministerium zur Begründung.
Das System der Ersatzfreiheitsstrafe ist seit Langem umstritten - Kritiker sehen dadurch vor allem arme Menschen benachteiligt. Wer eine Geldstrafe nicht begleicht, kann als Ersatz in Haft genommen werden.
Geldstrafen werden in Tagessätzen verhängt; dabei entspricht ein Tagessatz dem Betrag, den ein Täter oder eine Täterin rechnerisch pro Tag an Nettoeinkünften zur Verfügung hat. Bei Nichtzahlung gilt bisher, dass ein Tagessatz einem Hafttag entspricht. Dies soll nunmehr halbiert werden.
Neben der geplanten Verkürzung der Haftzeiten soll die nun im Kabinett beschlossene Reform auch dafür sorgen, dass die Abwendung der Ersatzfreiheitsstrafe durch gemeinnützige Arbeit gestärkt wird. Betroffenen soll es außerdem erleichtert werden, die Geldstrafe doch noch zu bezahlen - etwa durch Unterstützung bei der Beantragung von Ratenzahlung.
"Wir legen eine historische Reform der Ersatzfreiheitsstrafe vor", erklärte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP). Dies sei bereits zehn Mal vergeblich versucht worden. "Ich freue mich sehr, dass die Fortschrittskoalition nun endlich diesen wichtigen Schritt geht."
Der Gesetzentwurf sieht noch weitere Änderungen in anderen Bereichen des Strafrechts vor. So soll Paragraf 46 des Strafgesetzbuches erweitert werden.
Dieser Paragraf besagt unter anderem, dass bei der Strafzumessung "die Beweggründe und die Ziele des Täters" berücksichtigt werden sollen, "besonders auch rassistische, fremdenfeindliche, antisemitische oder sonstige menschenverachtende". Dieser Teil soll ergänzt werden um "geschlechtsspezifische" und "gegen die sexuelle Orientierung gerichtete" Beweggründe.
Konkret geht es hier zum einen um Gewalt gegen Frauen durch den Partner oder Ex-Partner bis hin zum sogenannten Femizid, also der Tötung der Frau vor dem Hintergrund von Besitz- und Machtfantasien des Partners oder Ex-Partners. Zum anderen geht es um Taten, bei denen die sexuelle Orientierung des Opfers eine maßgebliche Rolle spielt.
Ein weiterer Abschnitt bezieht sich auf die Einweisung von Straftätern mit Suchproblematik in Entziehungsanstalten. Hier sollen die Vorgaben enger gefasst werden, um sicherzustellen, dass nur therapiefähige und -willige Täter in solche Kliniken eingewiesen werden. "Damit soll zugleich der seit vielen Jahren zu beobachtende Anstieg der Zahl der untergebrachten Personen möglichst gebremst werden", hieß es vom Bundesjustizministerium.
Schließlich sieht der Gesetzentwurf noch vor, dass sogenannte Auflagen und Weisungen im Strafverfahren gestärkt werden sollen. Dabei geht es beispielsweise darum, dass eine Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird mit der Vorgabe, dass der Täter eine Psychotherapie macht. Wie das Bundesjustizministerium ausführte, zeigen aktuelle Studien, dass solche Therapien "tatsächlich rückfallreduzierende Wirkung haben".
A.Motta--PC