-
Russlandfreundliche Amtsinhaberin Jotowa klare Siegerin bei Präsidentenwahl in Bulgarien
-
Vettel gratuliert Nachfolger Antonelli: "Genieß es"
-
Wunderkind am Ziel: Antonelli jüngster Formel-1-Weltmeister
-
"Heat"-Regisseur Michael Mann verletzt sich versehentlich mit Schusswaffe
-
Ukraine-Krieg: Feuerpause in Stadt Oleschky zu Ende gegangen
-
Offener Streit bei US-Demokraten in Michigan vor Kongresswahl
-
Kongresswahl: Trump scheitert mit Präventiv-Klage zu Namensvettern in Alaska
-
Digitalminister Wildberger bestätigt Hackerangriff auf Abgeordnete und Regierungsmitglieder
-
Russlandfreundliche Amtsinhaberin Jotowa siegt bei Präsidentenwahl in Bulgarien
-
DFB-Pokal: Bayern empfängt Hertha, BVB in Frankfurt
-
Russlandfreundliche Amtsinhaberin Jotowa gewinnt Präsidentschaftswahl in Bulgarien
-
Nach Pokalerfolg: Eintracht besiegt HSV erneut
-
Matchwinner Havertz: Arsenal gewinnt in Liverpool
-
Hunderte Schrauben und Nägel auf Autobahn: Reifenschäden an Fahrzeugen in Bayern
-
Traumhaftes Profidebüt: Malek El Mala rettet Köln einen Punkt
-
Mehrere Zwischenfälle mit Brandsätzen: Viel Arbeit für Polizei an Halloween
-
Eltern und Kinder entdecken in mehreren Orten Nadeln in Halloween-Süßigkeiten
-
DEL: Mannheim gewinnt Spitzenspiel in Berlin
-
Vermögen und Onlineaktivitäten: China verstärkt Kontrolle von Partei-Funktionären
-
Dramatische Eskalation im Streit um Verfassungsgericht in Polen
-
Massive Gewalt nach "GenZ-Protesten" - Plünderungen in Frankfurt am Main
-
Hamas-Behörden melden acht Tote bei israelischen Angriffen im Gazastreifen
-
Überschattet von Spannungen im Schwarzen Meer: Präsidenten-Stichwahl in Bulgarien
-
St. Pauli hilft mit: Club siegt am Millerntor
-
Wagner feiert Premierensieg mit Querelenklub Hannover
-
Erneut Ausschreitungen bei Protesten in Frankreich - Deutlich weniger Schäden
-
Hunderte Festnahmen bei Protest gegen Verbot von propalästinensischer Gruppe in London
-
Ausschreitungen nach "GenZ"-Protest in Köln: Mehr als 20 Polizisten verletzt
-
Unglück löste riesige Protestbewegung aus: Serbien gedenkt Unglücks von Novi Sad
-
Hessens Innenminister: Bis zu 1500 gewaltbereite Störer bei Krawallen in Frankfurt
-
Spannung steigt vor US-Kongresswahlen - Richterin weist Weißes Haus in die Schranken
-
Atomanlage "Pickaxe Mountain": Trump bringt neue Angriffsziele im Iran ins Spiel
-
Nach Ende der Friedenspflicht: IG Metall beginnt mit Warnstreiks
-
FC Bayern: Saibari und Gnabry fallen "vorerst" aus
-
Heftige Zusammenstöße bei Räumung von Protestcamps in Portugal
-
Indien: Tausende demonstrieren in Neu Delhi gegen Chef der Wahlkommission
-
Erneut Ausschreitungen bei Protesten in Frankreich - Weniger Festnahmen und Schäden
-
FBI macht Nordkorea für milliardenschweren Hackerangriff auf Binance verantwortlich
-
Pyrotechnik gegen Busse und Brandsätze: Viel Arbeit für Polizei an Halloween
-
Linke in Berlin stimmt für Koalitionsverhandlungen - Auftakt am Montag
-
Ballack weist Bayern-Kritik an Karl zurück
-
Ausschreitungen nach "GenZ"-Protesten: Dobrindt lobt Polizeikonzept
-
Deutsche Bahn verlängert Last-Minute-Ticket-Angebot im Fernverkehr
-
Krypto-Börse Binance nimmt nach schwerem Hackerangriff Auszahlungen wieder auf
-
Mindestens ein Toter bei heftigen Regenfällen auf Galápagosinseln
-
Ausschreitungen nach "Gen Z"-Protesten - Plünderungen in Frankfurt am Main
-
Rubio: USA waren "nicht direkt" an Bolsonaro-Flucht aus Brasilien beteiligt
-
Reus glänzt als Assistgeber für Galaxy
-
Frustrierender Abend für Schröder
-
Stichwahl ums Präsidentenamt in Bulgarien begonnen
Gericht: Kein Anspruch auf mehr als dreimonatige Gültigkeit von Genesenenstatus
Das Verwaltungsgericht Schleswig sieht keinen Anspruch auf einen länger als drei Monate gültigen Genesenenstatus. Das Gericht in Schleswig-Holstein wies in einer am Freitag verkündeten Entscheidung den Eilantrag zweier Kläger ab. Die beiden Ende November und Anfang Dezember positiv auf das Coronavirus getesteten Antragsteller wollten den Kreis Herzogtum Lauenburg verpflichten, ihnen eine bis zu sechs Monate gültige Bescheinigung auszustellen. (Az. 1 B 7/22)
Nach Auffassung des Gerichts handelt es sich bei einer solchen Bescheinigung nicht um einen Verwaltungsakt. Die Rechtsfolgen positiver Tests ergäben sich vielmehr aus der entsprechenden Verordnung, mit der sich der Genesenenstatus für Ungeimpfte auf nur noch 90 Tage verkürzte.
Das Robert-Koch-Institut (RKI) war erst mit der Mitte Januar in Kraft getretenen Verordnung ermächtigt worden, darüber zu entscheiden, wer in der Pandemie unter welchen Umständen und für wie lange als genesen gilt. Die Verkürzung des Genesenenstatus auf drei Monate sorgte für großen Ärger. Dies soll rückgängig gemacht werden. Die Entscheidung über die Dauer des Genesenenstatus liegt nun wieder beim Bundesgesundheitsministerium.
Das Verwaltungsgericht Schleswig verwies darauf, dass die beiden Kläger auch nach Maßgabe des RKI noch bis Ende Februar beziehungsweise Anfang März als genesen gelten und die derzeitige Coronaverordnung mit ihren Einschränkungen für nicht hinreichend immunisierte Menschen bereits am 2. März auslaufe. Für die Zeit danach seien auf Bundes- und Landesebene bereits diverse Lockerungen und die Rückführung von 2G auf 3G in vielen Bereichen angekündigt.
Grundsätzlich wiegen dem Gericht zufolge die Nachteile für die Gesundheit Dritter und den Infektionsschutz schwerer als die den Antragstellern für kurze Zeit drohenden Einschränkungen. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein eingelegt werden.
Zuletzt hatten sich mehrere Gerichte mit der Gültigkeit des Genesenenstatus befasst. Während etwa das Dresdner Verwaltungsgericht ähnlich entschied wie die Schleswiger Richter, hielten Verwaltungsgerichte in Osnabrück, Berlin, Halle, Hamburg und Ansbach in Bayern die Verkürzung des Genesenenstatus für rechtswidrig.
J.Oliveira--PC