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Zwei Tote nach Schönheitsoperationen - Düsseldorfer Arzt muss ins Gefängnis
Nach dem Tod zweier Patientinnen nach Schönheitsoperationen muss ein Arzt aus Düsseldorf ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe teilte am Mittwoch mit, dass die Verurteilung durch das Düsseldorfer Landgericht rechtskräftig sei. Dieses hatte den Mann im November 2021 wegen zweifacher Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Haftstrafe von drei Jahren und vier Monaten verurteilt. (Az. 3 StR 162/22)
Außerdem darf er vier Jahre lang keine chirurgischen Eingriffe vornehmen und auch nicht dabei assistieren. Wie das Landgericht feststellte, nahm der Arzt - ein Internist - in den Jahren 2018 und 2019 bei den beiden Frauen sogenannte Eigenfetttransfers vor. Dabei wird Körperfett an einer Stelle abgesaugt und in einen anderen Körperteil gespritzt, zum Beispiel den Hintern. Medizinisch notwendig waren die Operationen nicht, sie dienten kosmetischen Zwecken.
Die Frauen, eine 20- und eine 42-Jährige, starben in Folge der Eingriffe an Kreislaufversagen. Der Arzt habe sie zuvor nicht ausreichend über die Risiken der Behandlung aufgeklärt, urteilte das Landgericht. Gegen das Urteil aus Düsseldorf zog der Arzt vor den BGH, seine Revision hatte nun aber überwiegend keinen Erfolg. Nur die Einziehung eines Geldbetrags wurde zurückgenommen, weil der Arzt keinen Tatertrag erlangt habe.
F.Cardoso--PC