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Polizei weist Vorwurf übertriebener Gewalt bei Festnahme in Hessen zurück
In der Debatte über eine mögliche unangemessene Gewaltanwendung von Polizisten bei einer Festnahme vor einer Dienststelle im hessischen Idstein hat der zuständige Polizeipräsident die Vorwürfe zurückgewiesen. Er sehe keinen Anlass dafür, daran zu zweifeln, dass die Anwendung eines "unmittelbaren Zwangs" notwendig war, erklärte der Präsident des Polizeipräsidiums Westhessen in Wiesbaden, Felix Paschek, am Donnerstag. Der Betroffene habe sich der Festnahme widersetzt.
Konkret geht es in dem Fall um eine Festnahme vor der Polizeistation in Idstein am 8. September 2020. Betroffen war ein damals 38-jähriger Kampfsporttrainer, der eigenen Angaben zufolge seinen Vater von der Wache abholen wollte. Dieser sei in einen Verkehrsunfall verwickelt gewesen. Der Darstellung des 38-Jährigen zufolge wurde er bei einem Streit von vier Beamten zu Boden gedrückt und im Gesicht verletzt. Ein Passant stellte ein Video davon ins Netz.
Auch eine Überwachungskamera filmte das Geschehen. Diese wurde aber drei Wochen später überspielt. Beide Seiten zeigten sich gegenseitig an. Anfang Januar 2022 gelang es den Ermittlern, die überspielte Datei wiederherzustellen. Das Video der Überwachungskamera gelangte ins Netz und sorgte für Aufregung. Es wurde der Vorwurf laut, gegen den damals 38-jährigen Festgenommenen sei zu viel Gewalt angewandt worden. Die Opposition forderte Aufklärung von Innenminister Peter Beuth (CDU).
Schon kurz nach dem Vorfall wies die Polizei dies zurück. Der Mann habe die Maßnahmen gestört und sei der Station verwiesen worden. Da er dem nicht nachgekommen sei, sei es zum Streit gekommen. Das bekräftigte Polizeipräsident Paschek nun. Der Vorfall habe mit einem Gerangel am Eingang begonnen. Über drei Minuten lang hätten die Beamten mit dem 38-Jährigen auf dem Boden gerungen, bis eine Fesselung gelungen sei. In dem Video der Überwachungskamera sei zu sehen, dass sich der Mann der mehrfachen Aufforderung zur Kooperation massiv widersetzt habe.
Die beteiligten Beamten hätten ausgesagt, dass sie über einen längeren Zeitraum erfolglos versucht hätten, die Kooperation durch Gespräche zu erreichen. Dies werde durch die Videoaufnahme gedeckt. Nach über zwei Minuten Gerangel habe ein Beamter zweimal gegen den Kopf des Manns geschlagen. Grundsätzlich könne ein Schockschlag im Rahmen einer Auseinandersetzung dazu dienen, eine Fesselung zu ermöglichen.
Entgegen der Darstellung des damals 38-Jährigen habe es im Anschluss keine Zwangsanwendungen mehr gegeben. Die Beamten hätten nochmals zwei Minuten lang auf ihn eingeredet, bis er sich in die Polizeiwache habe führen lassen. Einer der Polizisten habe sogar die auf den Boden gefallene Brille des Manns zur Seite gelegt.
Dass das Video der Überwachungskamera nicht gesichert worden sei, sei ein Fehler gewesen, erklärte Paschek. Wegen des Unterlassens der Sicherung werde strafrechtlich ermittelt. "Mir ist wichtig zu betonen, dass in diesem Fall keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass irgendetwas vertuscht werden sollte", fügte er hinzu.
L.Mesquita--PC