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EuGH-Generalanwalt: Italien durfte "Sea Watch"-Schiffe festhalten
Geht es nach dem zuständigen Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH), darf Italien die Schiffe der deutschen Hilfsorganisation "Sea Watch" grundsätzlich auf Mängel überprüfen, wenn diese in italienischen Häfen liegen. Die entsprechende Richtlinie könne angewandt werden bei Schiffen, die - wie hier - als Mehrzweckschiffe registriert seien, aber Rettungseinsätze leisteten, erklärte Generalanwalt Athanasios Rantos am Dienstag in seinen in Luxemburg vorgelegten Schlussanträgen. Schiffe mit schweren Mängeln dürften festgehalten werden.
"Sea Watch" hatte in Italien geklagt, weil zwei ihrer unter deutscher Flagge fahrenden Schiffe in sizilianischen Häfen festgehalten worden waren. Die italienischen Behörden begründeten dies damit, dass diese Schiffe nicht dafür ausgerüstet seien, mehrere Hundert Menschen an Bord zu haben. "Sea Watch" hatte Hunderte Migranten aus Seenot im Mittelmeer gerettet und nach Italien gebracht.
Das italienische Gericht bat den EuGH um Auslegung des EU-Rechts. Der Generalanwalt erklärte nun in seinem Gutachten, ein Schiff, das regelmäßig mehr Menschen als genehmigt befördere, könne unter bestimmten Umständen eine Gefahr darstellen. Das könne eine zusätzliche Überprüfung rechtfertigen. Das nationale Gericht müsse aber immer den Einzelfall betrachten.
Die Richterinnen und Richter des EuGH müssen sich bei ihrer Entscheidung nicht an die Auffassung des Generalanwalts halten, orientieren sich aber oft daran. Ein Termin für die Urteilsverkündung wurde noch nicht bekanntgegeben.
M.Carneiro--PC