-
Russlandfreundliche Amtsinhaberin Jotowa klare Siegerin bei Präsidentenwahl in Bulgarien
-
Vettel gratuliert Nachfolger Antonelli: "Genieß es"
-
Wunderkind am Ziel: Antonelli jüngster Formel-1-Weltmeister
-
"Heat"-Regisseur Michael Mann verletzt sich versehentlich mit Schusswaffe
-
Ukraine-Krieg: Feuerpause in Stadt Oleschky zu Ende gegangen
-
Offener Streit bei US-Demokraten in Michigan vor Kongresswahl
-
Kongresswahl: Trump scheitert mit Präventiv-Klage zu Namensvettern in Alaska
-
Digitalminister Wildberger bestätigt Hackerangriff auf Abgeordnete und Regierungsmitglieder
-
Russlandfreundliche Amtsinhaberin Jotowa siegt bei Präsidentenwahl in Bulgarien
-
DFB-Pokal: Bayern empfängt Hertha, BVB in Frankfurt
-
Russlandfreundliche Amtsinhaberin Jotowa gewinnt Präsidentschaftswahl in Bulgarien
-
Nach Pokalerfolg: Eintracht besiegt HSV erneut
-
Matchwinner Havertz: Arsenal gewinnt in Liverpool
-
Hunderte Schrauben und Nägel auf Autobahn: Reifenschäden an Fahrzeugen in Bayern
-
Traumhaftes Profidebüt: Malek El Mala rettet Köln einen Punkt
-
Mehrere Zwischenfälle mit Brandsätzen: Viel Arbeit für Polizei an Halloween
-
Eltern und Kinder entdecken in mehreren Orten Nadeln in Halloween-Süßigkeiten
-
DEL: Mannheim gewinnt Spitzenspiel in Berlin
-
Vermögen und Onlineaktivitäten: China verstärkt Kontrolle von Partei-Funktionären
-
Dramatische Eskalation im Streit um Verfassungsgericht in Polen
-
Massive Gewalt nach "GenZ-Protesten" - Plünderungen in Frankfurt am Main
-
Hamas-Behörden melden acht Tote bei israelischen Angriffen im Gazastreifen
-
Überschattet von Spannungen im Schwarzen Meer: Präsidenten-Stichwahl in Bulgarien
-
St. Pauli hilft mit: Club siegt am Millerntor
-
Wagner feiert Premierensieg mit Querelenklub Hannover
-
Erneut Ausschreitungen bei Protesten in Frankreich - Deutlich weniger Schäden
-
Hunderte Festnahmen bei Protest gegen Verbot von propalästinensischer Gruppe in London
-
Ausschreitungen nach "GenZ"-Protest in Köln: Mehr als 20 Polizisten verletzt
-
Unglück löste riesige Protestbewegung aus: Serbien gedenkt Unglücks von Novi Sad
-
Hessens Innenminister: Bis zu 1500 gewaltbereite Störer bei Krawallen in Frankfurt
-
Spannung steigt vor US-Kongresswahlen - Richterin weist Weißes Haus in die Schranken
-
Atomanlage "Pickaxe Mountain": Trump bringt neue Angriffsziele im Iran ins Spiel
-
Nach Ende der Friedenspflicht: IG Metall beginnt mit Warnstreiks
-
FC Bayern: Saibari und Gnabry fallen "vorerst" aus
-
Heftige Zusammenstöße bei Räumung von Protestcamps in Portugal
-
Indien: Tausende demonstrieren in Neu Delhi gegen Chef der Wahlkommission
-
Erneut Ausschreitungen bei Protesten in Frankreich - Weniger Festnahmen und Schäden
-
FBI macht Nordkorea für milliardenschweren Hackerangriff auf Binance verantwortlich
-
Pyrotechnik gegen Busse und Brandsätze: Viel Arbeit für Polizei an Halloween
-
Linke in Berlin stimmt für Koalitionsverhandlungen - Auftakt am Montag
-
Ballack weist Bayern-Kritik an Karl zurück
-
Ausschreitungen nach "GenZ"-Protesten: Dobrindt lobt Polizeikonzept
-
Deutsche Bahn verlängert Last-Minute-Ticket-Angebot im Fernverkehr
-
Krypto-Börse Binance nimmt nach schwerem Hackerangriff Auszahlungen wieder auf
-
Mindestens ein Toter bei heftigen Regenfällen auf Galápagosinseln
-
Ausschreitungen nach "Gen Z"-Protesten - Plünderungen in Frankfurt am Main
-
Rubio: USA waren "nicht direkt" an Bolsonaro-Flucht aus Brasilien beteiligt
-
Reus glänzt als Assistgeber für Galaxy
-
Frustrierender Abend für Schröder
-
Stichwahl ums Präsidentenamt in Bulgarien begonnen
EuGH: Bei Schutz in anderem EU-Land darf Antrag von Flüchtling abgelehnt werden
Ein EU-Land darf einem Flüchtling internationalen Schutz verweigern, wenn er diesen bereits in einem anderen Mitgliedsstaat genießt. Wenn es sich um das Elternteil eines minderjährigen Kindes handele, müsse aber auch der Familienverband bedacht werden, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Dienstag. Es ging um einen in Österreich lebenden Syrer, dessen Tochter in Belgien subsidiären Schutz bekam. (Az. C-483/2)
Der Vater beantragte ebenfalls Schutz in Belgien, um mit seinem Kind zusammenleben zu können. Die belgischen Behörden wiesen seinen Antrag jedoch ab, weil er schon in Österreich lebe. Dagegen zog der Syrer in Belgien vor Gericht und das belgische Gericht stellte dem EuGH Fragen zur Auslegung des EU-Rechts.
Der EuGH erklärte nun, dass ein Mitgliedsstaat in einem solchen Fall keinen internationalen Schutz in Erwägung ziehen müsse. Allerdings müssten einem Familienmitglied bestimmte Leistungen wie ein Aufenthaltsrecht zugestanden werden. Das hänge aber unter anderem davon ab, ob er in dem Land, in dem er lebt, schon Anspruch auf eine bessere Behandlung habe.
Wie es sich im konkreten Fall verhält, muss nun das belgische Gericht beurteilen, das abschließend über die Klage entscheidet. Es ist dabei an die Rechtsauslegung des EuGH gebunden.
P.L.Madureira--PC