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Urteil: Saalesparkasse muss Zinsen für alte Prämiensparverträge neu berechnen
Die Saalesparkasse muss die Zinsen für alte Prämiensparverträge neu berechnen. Grundlage dafür seien die monatlichen Renditen für börsennotierte Bundeswertpapiere mit acht bis 15 Jahren Restlaufzeit, erklärte das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg am Donnerstag in einem Musterfeststellungsverfahren. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), mehr als 800 Verbraucherinnen und Verbraucher schlossen sich dem Verband zufolge der Klage an.
Es ging um Prämiensparverträge, die zwischen 1993 und 2006 abgeschlossen wurden und spätestens 2018 beendet waren. Schon im Oktober 2021 hatte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden, dass Banken und Sparkassen variable Zinsen nicht frei festlegen dürfen. Sie müssten für die Sparer kalkulierbar sein und sich daher an einem der Leitzinsen der Bundesbank orientieren. Das bestätigte der BGH später in weiteren Entscheidungen.
Nach Ansicht des vzbv können Sparerinnen und Sparer nun teils Nachzahlungen von mehreren tausend Euro erwarten. Das OLG habe der Sparkasse genau vorgeschrieben, wie die Zinsen nachzuberechnen seien. "Dies ist zum ersten Mal in einem Massenverfahren geschehen und dürfte Signalwirkung für andere laufende Musterfeststellungsklagen haben", erklärten die Verbraucherschützer. Das Urteil sei noch nicht rechtskräftig, beide Seiten könnten dagegen in Revision gehen. Der vzbv will dies prüfen, sobald die Urteilsbegründung vorliegt.
E.Raimundo--PC