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Hafturteil nach Überrollen von Mann mit Todesfolge rechtskräftig
20 Monate nach der Tat ist laut einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) das Urteil gegen eine junge Frau aus Baden-Württemberg rechtskräftig, die mit ihrem Auto einen Mann überfuhr und tötete. Das Landgericht Stuttgart hatte sie im August wegen Totschlags und eines vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr zu drei Jahren Haft verurteilt. Der BGH fand keine Rechtsfehler in dem Urteil und verwarf die Revision der Angeklagten, wie er am Montag mitteilte.
Das Stuttgarter Gericht sah es als erwiesen, dass der Mann im Juni 2021 nachts plötzlich auftauchte, als die damals 19-Jährige mit zwei Freundinnen vor ihrem Auto in einer Grundstückseinfahrt in Ludwigsburg stand. Sein Haus stand an der Einfahrt. Er habe nur Unterwäsche und einen Bademantel getragen und einen Gehstock in der Hand gehalten. Die drei Frauen seien in das Auto gestiegen, der Mann habe sich vor das Auto gestellt und die Frauen trotz Aufforderung nicht losfahren lassen.
Die Angeklagte sei durch die ungewöhnliche Erscheinung des späteren Opfers erschrocken. Sie sei langsam losgerollt, wodurch der Mann auf die Motorhaube geladen wurde und nach dem Bremsen herunterfiel. Dann habe die Angeklagte ihn überfahren und dabei in Kauf genommen, dass er schwere Verletzungen erleiden würde. Sie rief die Rettungskräfte, die ihm aber nicht mehr helfen konnten.
P.Sousa--PC