-
Merz will trotz Wahldebakels an Reformkurses festhalten
-
Hochrechnungen: AfD in Mecklenburg-Vorpommern knapp vor SPD - CDU muss zittern
-
Hochrechnungen: Linkspartei gewinnt Abgeordnetenhauswahl in Berlin klar vor CDU
-
Frankreichs Präsident und Kanadas Regierungschef treffen sich in Überseegebiet
-
Prognosen: Linkspartei gewinnt Abgeordnetenhauswahl in Berlin klar vor CDU
-
Prognosen: AfD bei Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern knapp vor SPD - CDU muss zittern
-
Italiens Regierungschefin kündigt Burka-Verbot an Schulen an
-
Vor Trump-Xi-Gipfel: US-Finanzminister empfängt Chinas Vize-Regierungschef in New York
-
Rad-WM: Grandiose Koch holt Bronze im Zeitfahren
-
Schick setzt Torserie fort: Leverkusen siegt für Hermann
-
Russische Behörden melden massive Drohnenangriffe am letzten Tag der Parlamentswahl
-
Leiche in brennendem Auto in Bayern entdeckt - Besitzer schwerverletzt in der Nähe
-
"Nein zum Krieg": Exilrussen protestieren am Wahltag vor Botschaft in Berlin
-
Trump: In Washington geplanter Triumphbogen soll auch als Armeestützpunkt dienen
-
Hohe Beteiligung bei Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern
-
Bei Berliner Abgeordnetenhauswahl zeichnet sich höhere Wahlbeteiligung ab
-
Hohe Wahlbeteiligung in Mecklenburg-Vorpommern bis 14.00 Uhr
-
Heidenheim verschenkt Sieg in Bielefeld
-
Vor Wagner-Ankunft: Hannover besiegt Bochum
-
USA warnen vor Eskalation im Konflikt zwischen Saudi-Arabien und Huthi-Miliz
-
Zverev brilliert: Davis-Cup-Team zieht in Finalrunde ein
-
Jüdischer Siedler im Westjordanland getötet - Verdächtiger festgenommen
-
Göttliche Hilfe erhofft: Sri Lankas Luftwaffe fliegt Mönche über Dürregebiete
-
Abgeordnetenhauswahl Berlin: Wahlbeteiligung bis zum Mittag höher als 2023
-
Matchball Zverev: Krawietz/Pütz siegen im Davis-Cup-Doppel
-
Autoindustrie fordert von Gewerkschaften mehr Veränderungsbereitschaft
-
Abgeordnetenhauswahl Berlin: Spitzenkandidaten geben Stimmen ab
-
Nach Macklemore-Rauswurf: Ed Sheeran kritisiert Hamas-Überfall und Israels Reaktion
-
Vermummte attackieren Polizei bei illegalem Tuningtreffen in Rheinland-Pfalz
-
Trump will "KI Force" ins Leben rufen und greift KI-Kritiker erneut scharf an
-
Auto prallt gegen Baum: 17-Jähriger stirbt bei Unfall in Bayern
-
Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern: Ministerpräsidentin Schwesig hat gewählt
-
Griechenland beruft Karetsas für DFB-Duelle
-
Saibari Fußballer des Jahres in den Niederlanden
-
Drohnenangriffe auf Moskau an letztem Tag der Parlamentswahl in Russland
-
20-Jähriger soll in Bayern eigene Mutter getötet haben - Untersuchungshaft
-
Abgeordnetenhauswahl Berlin: Erste Spitzenkandidaten haben Stimme abgegeben
-
Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern: AfD-Kandidat Holm hat Stimme abgegeben
-
Experten: Pistorius sollte rasch neuen Bundeswehr-Generalinspekteur ernennen
-
Chilenin Bachelet zieht Kandidatur als UN-Generalsekretärin zurück
-
Spieler des Tages: Michael Olise (Bayern München)
-
EY: Deutsche Autokonzerne im Sinkflug
-
Rollstuhlfahrer angezündet und schwer verletzt: 18-Jährige in Untersuchungshaft
-
Letzter Tag der Parlamentswahl in Russland: Zwei Tote bei Drohnenangriffen in Moskau
-
Wahllokale geöffnet: Abgeordnetenhauswahl in Berlin hat begonnen
-
Wahllokale geöffnet: Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern hat begonnen
-
MLS: Müller und Reus führen ihre Teams zum Sieg
-
Ed Sheeran: Situation im Gazastreifen ist "nicht zu rechtfertigen"
-
"Nichts unmöglich": Volleyballer hoffen auf nächsten Coup
-
"Das ist kein Schleimen": HSV-Stars widmen Polzin den Sieg
Supreme Court prüft Schutz von Internetriesen vor Klagen wegen Nutzerinhalten
Der Oberste Gerichtshof der USA hat sich in einem äußerst wichtigen Fall mit dem Schutz großer Online-Plattformen vor Klagen wegen von Nutzern veröffentlichten Inhalten befasst. Bei der Anhörung vor dem Supreme Court in Washington ging es am Dienstag um eine Gesetzesklausel aus dem Jahr 1996, die Internetkonzernen eine weitgehende Immunität bei Nutzerposts verschafft - und um die islamistischen Anschläge in Paris vom November 2015 mit 130 Toten.
Der Fall geht auf eine Klage der Familie der US-Studentin Nohemi Gonzalez zurück, die bei der Anschlagsserie in der französischen Hauptstadt getötet worden war. Die Familie wirft der zu Google gehörenden Videoplattform Youtube vor, Nutzern Videos der hinter den Anschlägen stehenden Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) empfohlen und damit zur Radikalisierung von Islamisten beigetragen zu haben. Google habe dem IS geholfen, "seine Botschaft zu verbreiten", und die Miliz damit unterstützt.
Die Klage wurde von US-Bundesgerichten aber unter Verweis auf eine als "Section 230" bekannte Gesetzesklausel zurückgewiesen. In der Klausel aus dem Jahr 1996 wird festgehalten, dass Internetunternehmen nicht als Herausgeber angesehen werden und deswegen nicht für auf ihren Plattformen veröffentlichte Nutzerinhalte zur Rechenschaft gezogen werden können.
Die Familie Gonzalez argumentiert aber, die IS-Inhalte seien nicht nur auf Youtube veröffentlicht, sondern Nutzern aufgrund von Algorithmen auch empfohlen worden. Dies sei durch "Section 230" nicht abgedeckt. "Die Auswahl der Nutzer, denen IS-Videos empfohlen wurden, wurde durch von Youtube erschaffene und eingesetzte Computeralgorithmen bestimmt", heißt es in der Klage.
Dass der Supreme Court den Fall zur Überprüfung angenommen hat, könnte darauf hindeuten, dass die Verfassungsrichter diesem Argument ein gewisses Gewicht einräumen. Das Urteil wird voraussichtlich erst in einigen Monaten fallen, das Sitzungsjahr des Gerichtshofs läuft bis Ende Juni. Sollte die Familie Gonzalez Recht bekommen, hätte dies weitreichende Konsequenzen für Onlineriesen wie Google und Facebook und das Internet insgesamt.
Google rief den Supreme Court in einem Gerichtsdokument auf, nicht einen "zentralen Baustein des modernen Internets" zu untergraben. "Empfehlungsalgorithmen machen es möglich, die Nadeln im größten Heuhaufen der Menschheit zu finden." Der Facebook-Mutterkonzern Meta erklärte, sollten Klagen gegen Internetkonzerne aufgrund von Algorithmen erlaubt werden, dann würden den Unternehmen "buchstäblich die ganze Zeit" juristische Konsequenzen wegen Inhalten Dritter drohen.
"Section 230" steht schon seit längerer Zeit in der Kritik - unter anderem wegen des wachsenden Misstrauens gegenüber Internetkonzernen und ihrer großen Macht in den USA. Demokraten wie Republikaner haben sich für eine Reform der Klausel ausgesprochen, die entstand, als Google noch nicht existierte und Facebook-Gründer Mark Zuckerberg elf Jahre alt war.
Allerdings erscheinen konkrete Gesetzesreformen angesichts der parteipolitischen Spannungen in Washington derzeit eher unwahrscheinlich. Umso wichtiger könnte eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs des Landes werden.
Ferreira--PC