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BGH verhandelt über Haftung von Plattformen für Urheberrechtsverstöße durch Nutzer
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Donnerstag in Karlsruhe erneut über die Haftung von Youtube und dem Sharehoster Uploaded über Urheberrechtsverletzungen durch Nutzer verhandelt. Es war der nächste Schritt in den Streitfällen, die sich teils seit vielen Jahren ziehen. Urteile sollen erst im Juni fallen. (Az. I ZR 140/15 u.a.)
Gegen Youtube klagt der Produzent der Sängerin Sarah Brightman, gegen Uploaded klagen die Verwertungsgesellschaft Gema, Film- und Musikfirmen. Es geht jeweils um Videos, die Nutzer hochluden oder - im Fall von Uploaded - speicherten und auf die andere Nutzer Zugriff hatten.
In Europa und Deutschland gilt inzwischen neues Recht; das entsprechende Gesetz ist in Deutschland im August 2021 in Kraft getreten. Demnach haften Diensteanbieter für illegal hochgeladene Inhalte.
Erst kurz zuvor hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) dem BGH Fragen zu den Fällen beantwortet, dabei ging es noch um die alte Rechtslage. Der BGH ist an die Rechtsauslegung des EuGH gebunden. Obwohl die strittigen Videos vor Inkrafttreten des neuen Rechts hochgeladen wurden, wird er aber voraussichtlich teilweise auch das neue Gesetz berücksichtigen.
Unter anderem muss er beurteilen, wer unter das Gesetz fällt und als Dienstleister gilt und was für wen galt. Am Donnerstagnachmittag teilte der BGH mit, dass er seine Urteile am 2. Juni verkünden wird.
Im Dezember 2020 hatte der BGH auf eine Klage des Filmverwerters Constantin hin entschieden, dass Youtube E-Mail-Adressen, Telefonnummern oder IP-Adressen von Nutzern, die illegal Filme hochgeladen haben, nicht herausgeben muss. Ein Auskunftsausspruch bestehe nur für die Postadresse.
V.Fontes--PC