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Bundesverfassungsgericht urteilt über staatliche Zuschüsse für AfD-nahe Stiftung
Das Bundesverfassungsgericht verkündet am Mittwoch (10.00 Uhr) sein Urteil über staatliche Zuschüsse für die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung. Die AfD selbst war nach Karlsruhe gezogen, weil die ihr nahestehende Stiftung bislang keine Gelder bekam. Für die Finanzierung der politischen Stiftungen gibt es keine eigene gesetzliche Grundlage, der Bundestag entscheidet darüber im Rahmen der Haushaltsverhandlungen. (Az. 2 BvE 3/19)
Diese Praxis wird seit Längerem von verschiedenen Seiten kritisiert. Am Dienstag sagte etwa Grünen-Bundestagsfraktionsvize Konstantin von Notz dem Redaktionsnetzwerk Deutschland, ein Stiftungsgesetz, "das Transparenz erhöht, die Finanzierung parteinaher Stiftungen rechtssicher regelt und Kriterien für den Ausschluss demokratiefeindlicher Stiftungen definiert", sei überfällig. Das Gericht hatte bei der Verhandlung im Oktober angekündigt, die Notwendigkeit eines solchen Gesetzes prüfen zu wollen.
L.Carrico--PC