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Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts zu Nachtzuschlägen erwartet
Vor dem Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt wird am Mittwoch (ab 09.00 Uhr) ein weiteres Grundsatzurteil zu Nachtzuschlägen erwartet. Umstritten ist, inwieweit Tarifverträge unterschiedlich hohe Zuschläge für "unregelmäßige" und "regelmäßige Nachtarbeit" vorsehen dürfen. (Az: 10 AZR 332/20)
Im Leitfall geht es um Mitarbeiter von Coca-Cola in Berlin. Nach dem dortigen Tarifvertrag betrug der Zuschlag für regelmäßige Nachtarbeit in Schichten 20 Prozent, für unregelmäßige Nachtarbeit 50 Prozent. Das BAG hatte bereits 2018 festgestellt, dass die gesundheitliche Beeinträchtigung durch regelmäßige und unregelmäßige Nachtarbeit gleich ist. Im Dezember 2020 urteilten die Erfurter Richter aber zu einer Brauerei in Hamburg, dass ein Lohnunterschied gerechtfertigt sein kann, wenn dieser ausdrücklich auch die Beeinträchtigung des Soziallebens der Beschäftigten abgelten soll.
M.Gameiro--PC