-
Merz will trotz Wahldebakels an Reformkurses festhalten
-
Hochrechnungen: AfD in Mecklenburg-Vorpommern knapp vor SPD - CDU muss zittern
-
Hochrechnungen: Linkspartei gewinnt Abgeordnetenhauswahl in Berlin klar vor CDU
-
Frankreichs Präsident und Kanadas Regierungschef treffen sich in Überseegebiet
-
Prognosen: Linkspartei gewinnt Abgeordnetenhauswahl in Berlin klar vor CDU
-
Prognosen: AfD bei Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern knapp vor SPD - CDU muss zittern
-
Italiens Regierungschefin kündigt Burka-Verbot an Schulen an
-
Vor Trump-Xi-Gipfel: US-Finanzminister empfängt Chinas Vize-Regierungschef in New York
-
Rad-WM: Grandiose Koch holt Bronze im Zeitfahren
-
Schick setzt Torserie fort: Leverkusen siegt für Hermann
-
Russische Behörden melden massive Drohnenangriffe am letzten Tag der Parlamentswahl
-
Leiche in brennendem Auto in Bayern entdeckt - Besitzer schwerverletzt in der Nähe
-
"Nein zum Krieg": Exilrussen protestieren am Wahltag vor Botschaft in Berlin
-
Trump: In Washington geplanter Triumphbogen soll auch als Armeestützpunkt dienen
-
Hohe Beteiligung bei Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern
-
Bei Berliner Abgeordnetenhauswahl zeichnet sich höhere Wahlbeteiligung ab
-
Hohe Wahlbeteiligung in Mecklenburg-Vorpommern bis 14.00 Uhr
-
Heidenheim verschenkt Sieg in Bielefeld
-
Vor Wagner-Ankunft: Hannover besiegt Bochum
-
USA warnen vor Eskalation im Konflikt zwischen Saudi-Arabien und Huthi-Miliz
-
Zverev brilliert: Davis-Cup-Team zieht in Finalrunde ein
-
Jüdischer Siedler im Westjordanland getötet - Verdächtiger festgenommen
-
Göttliche Hilfe erhofft: Sri Lankas Luftwaffe fliegt Mönche über Dürregebiete
-
Abgeordnetenhauswahl Berlin: Wahlbeteiligung bis zum Mittag höher als 2023
-
Matchball Zverev: Krawietz/Pütz siegen im Davis-Cup-Doppel
-
Autoindustrie fordert von Gewerkschaften mehr Veränderungsbereitschaft
-
Abgeordnetenhauswahl Berlin: Spitzenkandidaten geben Stimmen ab
-
Nach Macklemore-Rauswurf: Ed Sheeran kritisiert Hamas-Überfall und Israels Reaktion
-
Vermummte attackieren Polizei bei illegalem Tuningtreffen in Rheinland-Pfalz
-
Trump will "KI Force" ins Leben rufen und greift KI-Kritiker erneut scharf an
-
Auto prallt gegen Baum: 17-Jähriger stirbt bei Unfall in Bayern
-
Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern: Ministerpräsidentin Schwesig hat gewählt
-
Griechenland beruft Karetsas für DFB-Duelle
-
Saibari Fußballer des Jahres in den Niederlanden
-
Drohnenangriffe auf Moskau an letztem Tag der Parlamentswahl in Russland
-
20-Jähriger soll in Bayern eigene Mutter getötet haben - Untersuchungshaft
-
Abgeordnetenhauswahl Berlin: Erste Spitzenkandidaten haben Stimme abgegeben
-
Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern: AfD-Kandidat Holm hat Stimme abgegeben
-
Experten: Pistorius sollte rasch neuen Bundeswehr-Generalinspekteur ernennen
-
Chilenin Bachelet zieht Kandidatur als UN-Generalsekretärin zurück
-
Spieler des Tages: Michael Olise (Bayern München)
-
EY: Deutsche Autokonzerne im Sinkflug
-
Rollstuhlfahrer angezündet und schwer verletzt: 18-Jährige in Untersuchungshaft
-
Letzter Tag der Parlamentswahl in Russland: Zwei Tote bei Drohnenangriffen in Moskau
-
Wahllokale geöffnet: Abgeordnetenhauswahl in Berlin hat begonnen
-
Wahllokale geöffnet: Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern hat begonnen
-
MLS: Müller und Reus führen ihre Teams zum Sieg
-
Ed Sheeran: Situation im Gazastreifen ist "nicht zu rechtfertigen"
-
"Nichts unmöglich": Volleyballer hoffen auf nächsten Coup
-
"Das ist kein Schleimen": HSV-Stars widmen Polzin den Sieg
Buschmann will Völkerstrafrecht und Strafprozessordnung ändern
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) will vor dem Hintergrund des Ukraine-Krieges das Völkerstrafrecht und die Strafprozessordnung ändern. "Völkerrechtsverbrechen dürfen nicht ungesühnt bleiben! Deutschland hat eine besondere Verantwortung, dieses Versprechen mit Leben zu füllen", erklärte Buschmann am Donnerstag in Berlin. Mit der geplanten Reform wolle er "Strafbarkeitslücken schließen und Opferrechte stärken".
Das Justizministerium veröffentlichte Eckpunkte, wonach die Opferrechte im Völkerstrafgesetzbuch gestärkt werden sollen. Ihnen soll bei Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen eine Nebenklagebefugnis eingeräumt werden. Sie sollen auch das Anrecht auf anwaltliche Vertretung sowie eine psychosoziale Prozessbegleitung erhalten.
Die Definition von Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie von Kriegsverbrechen gegen Personen soll so angepasst werden, dass sie auch den Tatbestand der sexuellen Sklaverei umfasst. Neu aufgenommen werden sollen in das Gesetzbuch außerdem die Tatbestände der Verwendung von Waffen, deren Splitter mit Röntgenstrahlen nicht erkennbar sind, sowie der Verwendung von dauerhaft blindmachenden Laserwaffen.
Um die Verbreitung wichtiger deutscher Völkerrechtsprozesse zu fördern, sollen internationale Medien Dolmetscherdienste in Anspruch nehmen können. Auch sollen wegweisende Urteile zum Völkerstrafrecht ins Englische übersetzt werden. Aufzeichnungen sollen die wissenschaftliche Aufarbeitung erleichtern.
"Egal ob in Butscha, in Damaskus oder andernorts - überall muss gelten: Wenn die Waffen sprechen, schweigt das Recht nicht", erklärte Buschmann dazu weiter. Die besondere Verantwortung Deutschlands dafür ergebe sich "aufgrund unserer Geschichte und aufgrund der Stärke unseres Rechtsstaats".
Der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" sagte der Justizminister: "Ich denke, wir ziehen mit alldem die richtigen und nötigen Schlüsse aus der gegenwärtigen Wiederkehr schlimmster Kriegs- und Völkerrechtsverbrechen auf unserem Kontinent."
Buschmann plädierte in der "FAZ" zudem, ebenso wie kürzlich bereits Bundesaußenministerin Annalena Baerbock (Grüne), für ein internationales Sondertribunal. Deutschland arbeite mit seinen Partnern darauf hin, sagte der Justizminister. Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) solle dadurch aber nicht geschwächt werden.
Hintergrund ist, dass der IStGH derzeit Russlands Präsident Wladimir Putin nicht wegen des Verbrechens der Aggression anklagen kann, weil Russland dessen Legitimität nicht anerkennt. Baerbock hatte sich im Januar dafür ausgesprochen, dass es zur Verfolgung des Straftatbestands der Aggression künftig ausreichen soll, wenn der angegriffene Staat unter die Rechtsprechung des IStGH fällt.
A.Seabra--PC