-
Merz will trotz Wahldebakels an Reformkurses festhalten
-
Hochrechnungen: AfD in Mecklenburg-Vorpommern knapp vor SPD - CDU muss zittern
-
Hochrechnungen: Linkspartei gewinnt Abgeordnetenhauswahl in Berlin klar vor CDU
-
Frankreichs Präsident und Kanadas Regierungschef treffen sich in Überseegebiet
-
Prognosen: Linkspartei gewinnt Abgeordnetenhauswahl in Berlin klar vor CDU
-
Prognosen: AfD bei Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern knapp vor SPD - CDU muss zittern
-
Italiens Regierungschefin kündigt Burka-Verbot an Schulen an
-
Vor Trump-Xi-Gipfel: US-Finanzminister empfängt Chinas Vize-Regierungschef in New York
-
Rad-WM: Grandiose Koch holt Bronze im Zeitfahren
-
Schick setzt Torserie fort: Leverkusen siegt für Hermann
-
Russische Behörden melden massive Drohnenangriffe am letzten Tag der Parlamentswahl
-
Leiche in brennendem Auto in Bayern entdeckt - Besitzer schwerverletzt in der Nähe
-
"Nein zum Krieg": Exilrussen protestieren am Wahltag vor Botschaft in Berlin
-
Trump: In Washington geplanter Triumphbogen soll auch als Armeestützpunkt dienen
-
Hohe Beteiligung bei Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern
-
Bei Berliner Abgeordnetenhauswahl zeichnet sich höhere Wahlbeteiligung ab
-
Hohe Wahlbeteiligung in Mecklenburg-Vorpommern bis 14.00 Uhr
-
Heidenheim verschenkt Sieg in Bielefeld
-
Vor Wagner-Ankunft: Hannover besiegt Bochum
-
USA warnen vor Eskalation im Konflikt zwischen Saudi-Arabien und Huthi-Miliz
-
Zverev brilliert: Davis-Cup-Team zieht in Finalrunde ein
-
Jüdischer Siedler im Westjordanland getötet - Verdächtiger festgenommen
-
Göttliche Hilfe erhofft: Sri Lankas Luftwaffe fliegt Mönche über Dürregebiete
-
Abgeordnetenhauswahl Berlin: Wahlbeteiligung bis zum Mittag höher als 2023
-
Matchball Zverev: Krawietz/Pütz siegen im Davis-Cup-Doppel
-
Autoindustrie fordert von Gewerkschaften mehr Veränderungsbereitschaft
-
Abgeordnetenhauswahl Berlin: Spitzenkandidaten geben Stimmen ab
-
Nach Macklemore-Rauswurf: Ed Sheeran kritisiert Hamas-Überfall und Israels Reaktion
-
Vermummte attackieren Polizei bei illegalem Tuningtreffen in Rheinland-Pfalz
-
Trump will "KI Force" ins Leben rufen und greift KI-Kritiker erneut scharf an
-
Auto prallt gegen Baum: 17-Jähriger stirbt bei Unfall in Bayern
-
Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern: Ministerpräsidentin Schwesig hat gewählt
-
Griechenland beruft Karetsas für DFB-Duelle
-
Saibari Fußballer des Jahres in den Niederlanden
-
Drohnenangriffe auf Moskau an letztem Tag der Parlamentswahl in Russland
-
20-Jähriger soll in Bayern eigene Mutter getötet haben - Untersuchungshaft
-
Abgeordnetenhauswahl Berlin: Erste Spitzenkandidaten haben Stimme abgegeben
-
Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern: AfD-Kandidat Holm hat Stimme abgegeben
-
Experten: Pistorius sollte rasch neuen Bundeswehr-Generalinspekteur ernennen
-
Chilenin Bachelet zieht Kandidatur als UN-Generalsekretärin zurück
-
Spieler des Tages: Michael Olise (Bayern München)
-
EY: Deutsche Autokonzerne im Sinkflug
-
Rollstuhlfahrer angezündet und schwer verletzt: 18-Jährige in Untersuchungshaft
-
Letzter Tag der Parlamentswahl in Russland: Zwei Tote bei Drohnenangriffen in Moskau
-
Wahllokale geöffnet: Abgeordnetenhauswahl in Berlin hat begonnen
-
Wahllokale geöffnet: Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern hat begonnen
-
MLS: Müller und Reus führen ihre Teams zum Sieg
-
Ed Sheeran: Situation im Gazastreifen ist "nicht zu rechtfertigen"
-
"Nichts unmöglich": Volleyballer hoffen auf nächsten Coup
-
"Das ist kein Schleimen": HSV-Stars widmen Polzin den Sieg
Gelockerte Steuerregeln für Unterstützung der Erdbebenopfer
Viele Menschen in Deutschland wollen nach dem verheerenden Erdbeben in der Türkei und Syrien Betroffene unterstützen und für Hilfsaktionen spenden. Dabei gelten gelockerte steuerliche Vorschriften, wie das Bundesfinanzministerium am Dienstag auf Twitter mitteilte. Beispielsweise ist keine Spendenquittung nötig, um die Zuwendungen an Hilfsorganisationen oder Sonderkonten anderer Einrichtungen von der Steuer absetzen zu können.
Das Ministerium veröffentlichte einen sogenannten Katastrophenerlass. In dem neunseitiges Schreiben an die Finanzbehörden der Länder sind die "der Unterstützung der Betroffenen des Erdbebens in der Türkei und in Syrien dienenden Verwaltungsregelungen" im Detail aufgeführt. Sie gelten demnach für Unterstützungsmaßnahmen seit dem 6. Februar, dem Tag des Erdbebens, und noch bis zum Jahresende.
Spenden etwa an gemeinnützige Einrichtungen sind allgemein steuerbefreit. Das Finanzamt kann aber verlangen, dass eine Spendenquittung vorgelegt wird. Im Falle der Hilfe für die Erdbebenopfer ist dies dem Ministeriumspapier nicht so: Als Nachweis der Spende kann stattdessen in vielen Fällen etwa ein Bareinzahlungsbeleg oder ein Kontoauszug vorgelegt werden.
Die Regelungen erleichtern es außerdem Organisationen wie etwa Sport- oder Kleingartenvereinen, Spenden für die Erdbebenhilfe zu sammeln. Normalerweise dürfen solche steuerbegünstigten Organisationen Geld nur für die Zwecke verwenden, die sie laut Satzung fördern. Sie können nun aber "im Rahmen einer Sonderaktion zur Hilfe für die Geschädigten des Erdbebens" Geld oder Sachmittel sammeln und entsprechend weiterreichen, ohne Probleme mit den Steuerbehörden zu bekommen.
Weitere Punkte in dem Katastrophenerlass beziehen sich auf Hilfen von Unternehmen an Geschäftspartner in der Erdbebenregion. "Wendet der Steuerpflichtige bis zum 31. Dezember 2023 seinen von dem Erdbeben geschädigten Geschäftspartnern zum Zwecke der Aufrechterhaltung der Geschäftsbeziehungen in angemessenem Umfang unentgeltlich Leistungen aus seinem inländischen Betriebsvermögen zu, sind die Aufwendungen in voller Höhe als Betriebsausgaben abziehbar", heißt es dort beispielsweise.
Firmen können außerdem ihre vom Erdbeben betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer finanziell unterstützen. Die übliche Grenze, bis zu der solche Hilfen steuerfrei sind, liegt bei 600 Euro im Kalenderjahr, kann aber laut Lohnsteuer-Richtlinie im "besonderen Notfall" höher liegen. "Im Allgemeinen kann bei vom Erdbeben betroffenen Arbeitnehmern von einem besonderen Notfall ausgegangen werden", unterstreicht das Ministerium. Ähnliche Regelungen gelten für Unterstützung in Form von beispielsweise Wohnungsüberlassungen oder unentgeltlicher Verpflegung für die betroffenen Beschäftigten.
In manchen Firmen gibt es auch Solidaritätsaktionen, bei denen Beschäftigte auf Teile ihres Lohns verzichten und dieses Geld zur Unterstützung von Angestellten verwendet werden, die vom Erdbeben betroffen sind. Dieser Anteil zählt dann bei der Steuerfestsetzung nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn.
X.Matos--PC