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EU-Gericht befasst sich vermehrt mit Sanktionen in Zusammenhang mit Ukraine-Krieg
Beim Gericht der Europäischen Union (EuG) in Luxemburg sind im vergangenen Jahr zahlreiche Fälle eingegangen, in denen es um EU-Sanktionen wegen des Ukraine-Kriegs geht. Diese Rechtssachen machten 11,4 Prozent der Neueingänge 2022 aus, wie der Gerichtshof der Europäischen Union am Freitag mitteilte. Dieser besteht aus dem Gericht und dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) und musste sich in den vergangenen Jahren insgesamt mit immer mehr Fällen befassen, wie er weiter mitteilte.
Über die vergangenen fünf Jahre lasse sich ein "erheblicher struktureller Anstieg" von neuen Rechtssachen feststellen. Beim Gerichtshof sei die Zahl in diesem Zeitraum um 21 Prozent gestiegen, beim Gericht habe sie sich stabilisiert. Insgesamt verzeichneten EUGH und EuG im vergangenen Jahr 1710 Neueingänge und damit etwa so viele wie 2021.
"Die Entscheidungen des Gerichtshofs und des Gerichts betreffen unmittelbar die großen Fragen unserer Zeit", erklärte Präsident Koen Lenaerts. Beim EuGH können nationale Gerichte um die Auslegung des EU-Rechts bitten, an der sie sich bei ihrer Rechtsprechung orientieren. Im Jahr 2022 stammten die meisten solcher Vorlagen zur Vorabentscheidung von deutschen Gerichten, gefolgt von italienischen.
Der EuGH ist auch für institutionelle Fragen und Verfahren gegen Mitgliedsstaaten zuständig und außerdem für Berufungen gegen Urteile des EU-Gerichts. Dieses kann direkt von Einzelnen oder Unternehmen angerufen werden.
A.Motta--PC