-
Macron: Frankreich und Kanada sind "große unabhängige Nationen und wollen es bleiben"
-
Historischer Linken-Sieg in Berlin - Spitzenkandidatin Eralp will Regierung bilden
-
Mecklenburg-Vorpommern: AfD punktete bei bisherigen Nichtwählern und Arbeitern
-
Prognose: Präsidentenpartei gewinnt Parlamentswahl in Russland
-
CDU-Spitzenkandidat Evers fordert stabile Regierung für Berlin
-
AfD sieht nach knappem Sieg in Mecklenburg-Vorpommern Regierungsauftrag bei sich
-
Handball: Magdeburg patzt gegen Melsungen
-
Wahlfiasko für Merz: Wähler strafen CDU ab - Kanzler hält an Reformen fest
-
Historischer Sieg der Linken in Berlin - Eralp will Regierung bilden
-
Nach Drohnenattacken am Wahltag: Russland kündigt verstärkte Angriffe auf Kiew an
-
Schalke und Elversberg gehen mit Remis in die Länderspielpause
-
AfD in Mecklenburg-Vorpommern knapp vor SPD - CDU muss um Einzug zittern
-
Linken-Wahlsiegerin Eralp: Haben Regierungsauftrag für Berlin
-
Merz will trotz Wahldebakels an Reformkurses festhalten
-
Hochrechnungen: AfD in Mecklenburg-Vorpommern knapp vor SPD - CDU muss zittern
-
Hochrechnungen: Linkspartei gewinnt Abgeordnetenhauswahl in Berlin klar vor CDU
-
Frankreichs Präsident und Kanadas Regierungschef treffen sich in Überseegebiet
-
Prognosen: Linkspartei gewinnt Abgeordnetenhauswahl in Berlin klar vor CDU
-
Prognosen: AfD bei Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern knapp vor SPD - CDU muss zittern
-
Italiens Regierungschefin kündigt Burka-Verbot an Schulen an
-
Vor Trump-Xi-Gipfel: US-Finanzminister empfängt Chinas Vize-Regierungschef in New York
-
Rad-WM: Grandiose Koch holt Bronze im Zeitfahren
-
Schick setzt Torserie fort: Leverkusen siegt für Hermann
-
Russische Behörden melden massive Drohnenangriffe am letzten Tag der Parlamentswahl
-
Leiche in brennendem Auto in Bayern entdeckt - Besitzer schwerverletzt in der Nähe
-
"Nein zum Krieg": Exilrussen protestieren am Wahltag vor Botschaft in Berlin
-
Trump: In Washington geplanter Triumphbogen soll auch als Armeestützpunkt dienen
-
Hohe Beteiligung bei Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern
-
Bei Berliner Abgeordnetenhauswahl zeichnet sich höhere Wahlbeteiligung ab
-
Hohe Wahlbeteiligung in Mecklenburg-Vorpommern bis 14.00 Uhr
-
Heidenheim verschenkt Sieg in Bielefeld
-
Vor Wagner-Ankunft: Hannover besiegt Bochum
-
USA warnen vor Eskalation im Konflikt zwischen Saudi-Arabien und Huthi-Miliz
-
Zverev brilliert: Davis-Cup-Team zieht in Finalrunde ein
-
Jüdischer Siedler im Westjordanland getötet - Verdächtiger festgenommen
-
Göttliche Hilfe erhofft: Sri Lankas Luftwaffe fliegt Mönche über Dürregebiete
-
Abgeordnetenhauswahl Berlin: Wahlbeteiligung bis zum Mittag höher als 2023
-
Matchball Zverev: Krawietz/Pütz siegen im Davis-Cup-Doppel
-
Autoindustrie fordert von Gewerkschaften mehr Veränderungsbereitschaft
-
Abgeordnetenhauswahl Berlin: Spitzenkandidaten geben Stimmen ab
-
Nach Macklemore-Rauswurf: Ed Sheeran kritisiert Hamas-Überfall und Israels Reaktion
-
Vermummte attackieren Polizei bei illegalem Tuningtreffen in Rheinland-Pfalz
-
Trump will "KI Force" ins Leben rufen und greift KI-Kritiker erneut scharf an
-
Auto prallt gegen Baum: 17-Jähriger stirbt bei Unfall in Bayern
-
Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern: Ministerpräsidentin Schwesig hat gewählt
-
Griechenland beruft Karetsas für DFB-Duelle
-
Saibari Fußballer des Jahres in den Niederlanden
-
Drohnenangriffe auf Moskau an letztem Tag der Parlamentswahl in Russland
-
20-Jähriger soll in Bayern eigene Mutter getötet haben - Untersuchungshaft
-
Abgeordnetenhauswahl Berlin: Erste Spitzenkandidaten haben Stimme abgegeben
BGH: Vertrag über einzelne Malerarbeiten an Neubau kein Verbraucherbauvertrag
Ein Vertrag über eine einzelne Arbeit an einem Neubau kann nicht als Verbraucherbauvertrag gelten. Dieser neue Vertragstyp könne nur zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmen geschlossen werden, das sich damit zur Errichtung eines neuen Gebäudes verpflichte, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe. Es ging um den Rechtsstreit eines Ehepaars aus Rheinland-Pfalz mit einem Malerbetrieb. (Az. VII ZR 94/22)
Den neuen Verbraucherbauvertrag gibt es seit 2018. Er soll Verbraucher schützen und gilt laut Gesetz dann, wenn "der Unternehmer von einem Verbraucher zum Bau eines neuen Gebäudes oder zu erheblichen Umbaumaßnahmen an einem bestehenden Gebäude verpflichtet wird." Für den Verbraucherbauvertrag gibt es spezielle Regeln.
Beispielsweise muss das Unternehmen eine genaue Baubeschreibung zur Verfügung stellen, der Verbraucher hat ein Widerrufsrecht. Außerdem dürfen die Abschlagszahlungen nicht höher sein als 90 Prozent der vereinbarten Gesamtsumme. Bei diesen Zahlungen handelt es sich um Geld, das zwischendurch je nach Baufortschritt für bereits erbrachte Leistungen gezahlt wird. Nach der Neuregelung bleibt den Bauherren ein Teil der Summe, bis eventuelle Baumängel behoben sind.
Im vorliegenden Fall ließen die privaten Bauherren zwar ein neues Haus errichten, vergaben die Verträge über die einzelnen Arbeiten aber an unterschiedliche Bauunternehmer. Die Firma, die später klagte, verputzte Innen- und Außenwände. Die Eheleute zahlten von den insgesamt knapp 30.000 Euro auf den Abschlagsrechnungen zunächst nur etwas über 20.000 Euro. Sie weigerten sich, den offenen Betrag zu zahlen oder eine entsprechende Sicherheitsleistung zu stellen. Daraufhin zog die Firma vor Gericht.
Das Landgericht Landau gab der Klage auf die Sicherheitsleistung statt, wogegen das Ehepaar Berufung einlegte. Es zahlte außerdem den noch offenen Betrag. Daraufhin erklärte das Unternehmen den Rechtsstreit für erledigt. Das wollten die Bauherren nicht akzeptieren, woraufhin das Unternehmen sich an das Oberlandesgericht Zweibrücken wandte, um die Erledigung feststellen zu lassen.
Dieses wies die Klage aber ab. Es erklärte, dass die Firma keinen Anspruch auf eine Sicherheitsleistung gehabt habe. Ehefrau und Ehemann seien Verbraucher und hätten mit der Firma einen Verbraucherbauvertrag geschlossen. Dagegen zog das Unternehmen dann vor den BGH.
Dieser gab ihm nun recht und stellte fest, dass sich der Rechtsstreit erledigt habe. Das Ehepaar und das Unternehmen hätten keinen Verbraucherbauvertrag geschlossen. Dafür genüge es nämlich nicht, wenn ein Unternehmen im Rahmen eines Neubaus eine Einzelaufgabe übernehme.
J.Oliveira--PC