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Haftstrafe für erwachsenen Sohn nach Axtangriff auf schlafende Eltern rechtskräftig
Anderthalb Jahre nach einer Axtattacke auf seine schlafenden Eltern ist ein Mann aus Nordrhein-Westfalen rechtskräftig zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte das Urteil des Kölner Landgerichts wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung, wie er am Freitag in Karlsruhe mitteilte. Die Eltern waren bei der Tat schwer verletzt worden, überlebten aber. (Az. 2 StR 27/23)
Wie das Landgericht feststellte, schrieb der erwachsene Angeklagte im Oktober 2021 zuerst einen Abschiedsbrief mit den Worten "Fahrt zur Hölle, ihr Bastarde". Dann sei er mit einer Spaltaxt in das Schlafzimmer seiner Eltern gegangen. Fünfmal habe er auf den Hinterkopf des Vaters eingeschlagen, wodurch dieser lebensgefährlich verletzt wurde.
Der Sohn habe angenommen, dass sein Vater tödlich verletzt sei. Dann habe er zweimal gegen den Kopf der Mutter geschlagen. Einen dritten Schlag konnte sie abwehren. Der BGH verwarf die Revision des Angeklagten nun als unbegründet.
L.Carrico--PC