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AfD-Listen für Bürgerschaftswahl in Wahlbereich Bremen endgültig abgelehnt
Die AfD kann im Wahlbereich Bremen nicht an der Bürgerschaftswahl am 14. Mai teilnehmen. Der Landeswahlausschuss wies am Donnerstag Beschwerden aus der Partei gegen die Ablehnung zweier konkurrierender AfD-Kandidatenlisten durch den Bremer Wahlbereichsausschuss zurück und stufte diese als nicht zulassungsfähig ein. Die Entscheidung ist laut Landeswahlleitung endgültig und kann nicht weiter angefochten werden. Sie kann nur nachträglich in einem Wahlprüfungsverfahren vor dem Staatsgerichtshof des Landes angegriffen werden.
Der Wahlbereich Bremen ist einer von zwei Wahlbereichen in dem Bundesland, der andere ist Bremerhaven. Über die Zulassung einer dort von der AfD eingereichten Liste entscheidet der Landeswahlausschuss im Anschluss am Donnerstag noch separat. Der für Bremerhaven zuständige Wahlbereichsausschuss ließ diese zu, dagegen aber legte der dortige Wahlbereichsleiter Beschwerde ein.
Die Bremer AfD ist tief zerstritten und in zwei Lager zerfallen. Es gibt zwei Vorstände, die sich gegenseitig die Legitimation zur Vertretung der Partei absprechen. Diese reichten auch die unterschiedlichen Listen ein, was rechtlich nicht zulässig ist. Eine Partei darf nur einen Wahlvorschlag einreichen. Die innerparteiliche Lage ist extrem verfahren und rechtlich umstritten.
V.Fontes--PC