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Eigentümerin muss Feuerwehreinsatz an gesunkener Jacht in Rheinland-Pfalz zahlen
Nach dem Sinken einer Jacht im Rhein in Rheinland-Pfalz soll die Eigentümerin einem Urteil zufolge die Kosten für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr zahlen. Ohne den Einsatz sei mit einem Schadenseintritt zu rechnen gewesen, teilte das Verwaltungsgericht in Koblenz am Freitag mit. Die Richter wiesen die Klage der Halterin ab. (Az. 3 K 906/22.KO)
Im April 2019 war das Boot bei einer Überfahrt bei Sankt Goarshausen auf Grund gelaufen. Die Rettungsleitstelle alarmierte daraufhin die Feuerwehr der Verbandsgemeinde. Nachdem ein achtstündiger Bergungsversuch erfolglos blieb, wurde die Motorjacht von einem Privatunternehmen in den Schutzhafen Sankt Goar abgeschleppt. Die Verbandsgemeinde verlangte von der Klägerin daraufhin rund 5800 Euro für den Feuerwehreinsatz.
Diese lehnte ab, weil sie die Feuerwehr nie verständigt habe. Aus ihrer Sicht sei ein Feuerwehreinsatz nie nötig gewesen, weil es keinen Wassereinbruch und keinen Ölaustritt gegeben habe. Durch die Bergungsversuche sei ein Totalschaden an der Jacht entstanden. Die Kosten wären insgesamt geringer ausgefallen, wenn sofort die private Abschleppfirma gerufen worden wäre.
Die Richter wiesen die Klage ab. Demnach wurden von der Feuerwehr "vernünftigerweise" Vorkehrungen getroffen, um den Schaden zu minimieren. Dabei komme es auf die Beurteilung zum Einsatzzeitpunkt an. Bei der Alarmierung der Feuerwehr habe die Wahrscheinlichkeit bestanden, dass das auf Grund gelaufene Boot durch die starke Strömung jederzeit hätte abtreiben und in die Fahrrinne gelangen können. Dass die Jachtbesitzerin die Feuerwehr nie gerufen habe, sei irrelevant.
P.Queiroz--PC