-
FC Basel: Brand vernichtet Fußballschuhe und Trikots
-
Dresden gegen Nürnberg: Polizei verhindert Fan-Schlägerei
-
Polizei verhindert Massenschlägerei rivalisierender Fußballfans in Thüringen
-
Großbritannien setzt Rückgabe-Plan für Chagos-Inseln wegen US-Kritik aus
-
Wirtschaftsweise: "Die meisten Menschen können höhere Spritpreise verkraften"
-
Bericht: Polizei erfasste 2025 deutlich mehr Vergewaltigungsfälle
-
US-Vizepräsident Vance zu Verhandlungen mit Iran in Pakistan eingetroffen
-
US-Vizepräsident Vance für Iran-Gespräche in Pakistan gelandet
-
US Masters: McIlroy spektakulär in Führung
-
Wagner überzeugt: Orlando hofft auf direkte Playoff-Teilnahme
-
Ukraine: Ein Toter und 15 Verletzte bei russischen Angriffen vor Oster-Feuerpause
-
Innenministerium: Dschibutis Präsident Guelleh mit fast 98 Prozent wiedergewählt
-
Haßelmann hofft auf Regierungswechsel in Ungarn - und Neubeginn
-
Düsseldorf: Mislintat lässt Anfang-Zukunft offen
-
"München oder der Abgrund": Reals Saison am seidenen Faden
-
Baumann genervt: In Neuer-Debatte "ist doch alles gesagt"
-
Trump-Regierung stellt Pläne für 76 Meter hohen Triumphbogen in Washington vor
-
Vance will in Pakistan mit Iranern über Friedenslösung verhandeln
-
Ukraine-Krieg: 32 Stunden Feuerpause zum orthodoxen Osterfest
-
"Perfekte Mission": Artemis-2-Astronauten nach Mond-Umrundung zurück auf der Erde
-
Trump gratuliert Artemis-2-Astronauten nach Rückkehr zur Erde
-
Astronauten von Artemis-2-Mission nach Mond-Umrundung zurück auf der Erde
-
Hohe Spritpreise: Klingbeil pocht trotz Absage des Kanzlers auf Markteingriffe
-
"Rufschädigung": Aids-Stiftung verklagt britischen Prinzen Harry
-
Trump: Straße von Hormus wird "ziemlich bald" geöffnet
-
Haus von OpenAI-Chef Sam Altman mit Molotowcocktail angegriffen
-
Ex-US-Vizepräsidentin Harris deutet erneute Präsidentschaftskandidatur an
-
TSG mit Moral, aber wieder keinem Sieg
-
DEL: Köln überrollt Meister Berlin - Mannheim erhöht
-
"Rufschädigung": Stiftung verklagt britischen Prinzen Harry
-
Extreme Bedingungen: Artemis-Crew nach Mond-Umrundung vor Rückkehr zur Erde
-
Kiel gewinnt Kellerduell: Düsseldort taumelt weiter
-
Behörden: 13 libanesische Sicherheitskräfte bei israelischem Angriff getötet
-
Trump warnt vor Scheitern der Iran-Gespräche und droht mit neuen Angriffen
-
Vor erwarteten Friedensverhandlungen in Pakistan: USA und Iran erhöhen den Druck
-
Macron und Leo XIV. rufen zu Frieden in der Welt auf
-
Baskenland: Lipowitz bei Königsetappe knapp hinter Seixas
-
Handfester Koalitionskrach um Entlastungen - Merz zählt Reiche an
-
Streit um Energiepolitik: Merz kritisiert Reiche
-
Epstein-Skandal: Weiter Rätselraten über Melania Trumps Auftritt
-
Vance zu Iran-Friedensgesprächen nach Pakistan aufgebrochen
-
Kronprinzessin Mette-Marit zeigt sich erstmals mit Sauerstoffgerät
-
Also doch: Schlotterbeck verlängert beim BVB
-
Pentagon und Vatikan weisen Bericht über "bittere Standpauke" für Papst-Gesandten zurück
-
Feuerpause im Ukraine-Krieg zum orthodoxen Osterfest geplant - neue russische Angriffe
-
Iran-Krieg: US-Inflation springt im März auf 3,3 Prozent
-
Wehrfähige müssen Reisen nicht mehr genehmigen lassen - weiter Kritik an Gesetz
-
Reiche für Direktzahlung zur Unterstützung von Pendlern in der Spritpreiskrise
-
"Schwere Zuhälterei": Schwede soll 120 Männern Sex mit seiner Frau verkauft haben
-
Tagelange Demonstrationen in Irland: Regierung lädt zu Treffen zur Spritpreiskrise
Nackter Vermieter im Hof laut hessischem Gericht kein Mietmangel
Ein nackter Vermieter im Hof eines Gebäudes ist kein Mietmangel. Durch den sich nackt in der Sonne badenden Vermieter werde die Gebrauchstauglichkeit des Gebäudes nicht beeinträchtigt, teilte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am Mittwoch mit. Es handele sich dabei nicht um eine unzulässige, gezielt sittenwidrige Einwirkung auf das Grundstück, entschied das Gericht und gab damit der Klage des Vermieters gegen eine Mietminderung überwiegend statt.(Az.: 2 U 43/22).
Der Kläger vermietete eine Büroetage in einem Gebäude im Frankfurter Westend. Das Gebäude wurde auch zum Wohnen benutzt - unter anderem vom Kläger selbst. Die Nutzer der Büroetage minderten die Miete nach rund einem Jahr aus verschiedenen Gründen. Das Geld forderte der Vermieter nun vor Gericht ein.
Die Berufung der Büromieter vor dem Oberlandesgericht hatte nur wenig Erfolg. Umstände, die das ästhetische Empfinden eines anderen verletzen, führten grundsätzlich nicht zu einem Abwehranspruch, wenn sie sich nicht gezielt gegen den anderen richten. Der Ort, an dem sich der Vermieter unbekleidet auf die Liege lege sei von den Büroräumen nur sichtbar, wenn man sich weit aus dem Fenster herausbeuge.
Die Behauptung der Büromieter, der Vermieter habe sich bereits nackt durch das Treppenhaus zum Hof begeben, sei nicht nachgewiesen worden. Der Mann habe glaubhaft bekundet, immer einen Bademantel zu tragen, den er erst unmittelbar vor seiner Sonnenliege ausziehe. Das Gericht gab den Büromietern aber insoweit Recht, als dass sie die Miete wegen einer Großbaustelle in der Nachbarschaft für drei Monate um 15 Prozent mindern durften.
F.Carias--PC