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Verwaltungsgericht Dresden lehnt Antrag von Rechtsextremen wegen "Gedenksteins" ab
Im Fall eines im Zusammenhang mit der Coronapandemie aufgestellten "Gedenksteins" der rechtsextremen Freien Sachsen gibt es eine erste gerichtliche Entscheidung. Das Verwaltungsgericht Dresden wies in einem am Freitag verkündeten Beschluss einen Eilantrag der rechtsextremen Gruppierung gegen eine Polizeiverfügung zur Beseitigung des Steins ab. Allerdings hat der von den Freien Sachsen eingelegte Widerspruch, mit dem sich die zuständige Behörde noch befassen muss, aufschiebende Wirkung. (Az. 6 L 275/23)
Das Gericht befasste sich in seinem Beschluss auch nicht mit dem Inhalt der Polizeiverfügung. Mit der am Mittwoch von der Polizeidirektion Dresden erlassenen Verfügung wird die Partei aufgefordert, den in der Gemarkung Georgenfeld im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge aufgestellten Stein mit der Aufschrift "Zur Erinnerung an die Opfer des Corona-Impfexperiments und der Zwangsmaßnahmen des Kretschmer-Regimes" zu beseitigen.
Wegen des eingelegten Widerspruchs kann die Polizeiverfügung vorläufig nicht vollzogen werden, bis über den Widerspruch entschieden wurde. Der "Gedenkstein", der Berichten zufolge auf einem Privatgelände steht, sorgte in Sachsen für Schlagzeilen. Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts können die Freien Sachsen binnen zwei Wochen Beschwerde beim sächsischen Oberverwaltungsgericht einlegen.
Die Kleinstpartei wurden 2021 vom Landesverfassungsschutz als rechtsextremistische Bestrebung eingestuft. Die rechtsextreme Partei mobilisierte in der Pandemiekrise gegen die Coronamaßnahmen der Regierung und beteiligte sich führend an den sachsenweit zahlreichen Protesten. Die Sicherheitsbehörden in Sachsen verwiesen wiederholt darauf, dass Rechtsextremisten die Proteste gegen die Coronamaßnahmen im Freistaat kapern und sich für ihre ideologischen Zwecke zunutze machen.
L.Mesquita--PC