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Umstrittenes Tierkrematorium bei Stuttgart darf vorläufig in Betrieb gehen
Ein umstrittenes Tierkrematorium in Korb bei Stuttgart darf vorläufig in Betrieb gehen. Der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof (VGH) gab dem Eilantrag der Betreiberin statt, wie er am Freitag in Mannheim mitteilte. Ob der Betrieb grundsätzlich erlaubt wird, ist damit noch nicht entschieden. Darüber will der Gerichtshof im Lauf des Jahres verhandeln.
Der Streit über das Krematorium dauert bereits seit 2020 an. Der Rems-Murr-Kreis genehmigte es. Das Verwaltungsgericht in Stuttgart entschied aber im Dezember 2020, dass vorläufig nicht gebaut werden dürfe, weil die Grenzwerte für Schadstoffe möglicherweise nicht eingehalten würden.
Die Anlage wurde daraufhin unter anderem um eine Filteranlage erweitert. Zudem habe das Landratsamt habe weitere Grenzwerte festgelegt, teilte der VGH mit. Im Oktober 2022 entzog das Verwaltungsgericht dem Tierkrematorium nach Klagen von Anwohnern dennoch die Genehmigung - dagegen läuft beim VGH ein Berufungsverfahren.
Die verwaltungsgerichtliche Entscheidung von 2020 wurde nun geändert. Das nachgerüstete Tierkrematorium darf vorläufig betrieben werden, solange Filteranlage und Rückkühlwerk eingesetzt werden. Nach den Änderungen sei davon auszugehen, dass die Abgaswerte eingehalten würden, erklärte der VGH.
G.Machado--PC