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EU-Gericht: Kein Markenschutz für den "Emmentaler"
Der Begriff "Emmentaler" kann nicht als Unionsmarke für Käse geschützt werden. Dem steht entgegen, dass jedenfalls die Verbraucher in Deutschland "Emmentaler" beschreibend als eine Käsesorte verstehen, wie am Mittwoch das erstinstanzliche Gericht der Europäischen Union (EuG) in Luxemburg entschied. Dies schließe den Schutz als Marke mit geschützter Ursprungsbezeichnung aus. (Az: T-2/21)
Die Schweizer Branchenorganisation Emmentaler Switzerland hatte bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum in Genf das Wortzeichen "Emmentaler" für Käse mit einer geschützten Ursprungsbezeichnung eintragen lassen. Das Emmental ist ein Gebiet im Schweizer Kanton Bern. Der Eintrag wurde auch dem EU-Markenamt EUIPO im spanischen Alicante angezeigt, das eine Eintragung jedoch ablehnte. "Emmentaler" sei eine beschreibende Bezeichnung.
Dies hat das EuG nun bestätigt. Grund sei, "dass die maßgeblichen deutschen Verkehrskreise das Zeichen 'Emmentaler' unmittelbar als Bezeichnung für eine Käsesorte verstehen". Nach EU-Recht sei die Eintragung als Zeichen mit Herkunftsschutz aber bereits dann ausgeschlossen, wenn der Begriff in auch nur einem Mitgliedsland einen "beschreibender Charakter" hat. Dies sei hier zumindest in Deutschland der Fall. Aus dem gleichen Grund scheide auch ein Schutz als sogenannte Kollektivmarke für die Schweizer Hersteller aus.
Die klagenden Schweizer Hersteller können dies noch vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) anfechten. EU-weiten Herkunftsschutz genießen dagegen die Käsesorten Feta, Parmesan und auch der dem Parmesan ähnliche "Grana Padano".
A.F.Rosado--PC