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Bewährungsstrafen in Prozess um Bankbetrug mit falschen Identitäten
Wegen Betrugs mit unter falschen Identitäten beantragten Konten und Krediten hat das Landgericht Oldenburg vier Beschuldigte zu Bewährungsstrafen zwischen einem Jahr und zwei Monaten und zwei Jahren verurteilt. Nach Angaben eines Gerichtssprechers in der niedersächsischen Stadt kam die zuständige Kammer am Donnerstag zu dem Ergebnis, dass die Angeklagten so über Jahre hinweg Banken geschädigt hatten. Laut ursprünglicher Anklage ging es um eine Gesamtsumme von knapp anderthalb Millionen Euro.
Der Entscheidung ging eine Verständigung voraus. Demnach gestanden die Angeklagten im Gegenzug für die Zusicherung eines bestimmten Strafrahmens. Den drei Männern und einer Frau wurde jeweils die Beteiligung an einer unterschiedlichen Zahl von Einzeltaten zur Last gelegt, diese lag zwischen drei und 20. Die Verfahren zu weiteren ursprünglich ebenfalls angeklagten Taten wurden im Lauf des Strafprozesses eingestellt.
Die Beschuldigten hatten laut Anklage in den Jahren 2006 bis 2012 bei Banken unter erfundenen Identitäten Girokonten eröffnet und Kredite beantragt. Dazu nutzten sie gefälschte Ausweise und Gehaltsbescheinigungen. Die Gelder aus den Krediten überwiesen sie zwischen den Konten hin und her, transferierten sie auf Konten im Ausland und hoben sie schließlich an Geldautomaten ab.
Ein fünfter Angeklagter wurde in dem Verfahren zudem wegen Beihilfe zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Die vom Gericht verhängten Strafen galten laut Sprecher in allen Fällen außerdem bereits als teilweise verbüßt.
L.Mesquita--PC