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Prozess gegen mutmaßliche IS-Anhänger im Jugendalter in Hamburg begonnen
Zwei mutmaßliche IS-Anhänger im Jugendalter müssen sich seit Freitag in einem Staatsschutzverfahren vor dem Hamburger Oberlandesgericht verantworten. Die Bundesanwaltschaft wirft den beiden jungen Männern im Alter von 16 und 18 Jahren vor, die Gründung einer Zelle der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) in Deutschland betrieben zu haben. Der jüngere Beschuldigte soll in diesem Zusammenhang laut Anklage auch einen Anschlag geplant haben.
Demnach soll der aus Bremerhaven stammende 18-Jährige ab Sommer vergangenen Jahres mit einem führenden Vertreter eines IS-Ablegers in Afghanistan in Kontakt gestanden haben, wobei er sich diesem gegenüber zur Gründung einer IS-Zelle bereiterklärt haben soll. Er soll Propagandamaterial über Chats verbreitet und darüber auch zu Gewalttaten in Deutschland aufgerufen haben.
Zudem half er laut Bundesanwaltschaft in einem Fall bei einem Geldtransfer zum IS nach Afghanistan und warb in den Chats und unter Mitschülern dafür, sich dem IS anzuschließen. Auch verbreitete er eine Anleitung zum Bombenbau.
Der 16-Jährige soll den älteren Beschuldigten über ein soziales Netzwerk kennengelernt und auf dessen Vermittlung hin vom IS mit Anleitungen zum Bau eines Sprengsatzes versorgt worden sein. Aus Angst vor Entdeckung entschied sich der Jugendliche aus Iserlohn in Nordrhein-Westfalen laut Anklage später zu einem Messeranschlag auf Polizisten, zu dem es indes nicht kam.
Den beiden Angeklagten werden unterschiedliche Delikte vorgeworfen, darunter Mitgliedschaft oder Unterstützung einer ausländischen Terrorvereinigung sowie Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat oder Beihilfe dazu. Für das Verfahren wurden Verhandlungstermine bis Mitte August angesetzt.
Nach Angaben eines Gerichtssprechers kündigten die beiden Beschuldigten zum Prozessauftakt über ihre Verteidigung an, sich im weiteren Verfahrensverlauf zu den Vorwürfen äußern zu wollen. Wegen des Alters der Angeklagten ist es aber möglich, dass die Öffentlichkeit von dem Verfahren ausgeschlossen wird.
Das Hamburger Oberlandesgericht übernimmt auch Staatsschutzverfahren aus den Bundesländern Bremen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern. Dies vereinbarten die beteiligten Bundesländer in Staatsverträgen zur Aufgabenteilung in der Justiz.
A.F.Rosado--PC