-
Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Schwesig gewinnt Direktmandat in Schwerin
-
AfD gewinnt Wahl in Mecklenburg-Vorpommern vor SPD - CDU verpasst Landtagseinzug
-
Schwesig kann trotz AfD-Sieg weiterregieren - CDU scheitert an Fünfprozenthürde
-
Merz hält an Reformkurs fest - trotz Wahlfiasko für die CDU
-
ARD-Hochrechnung sieht CDU in Mecklenburg-Vorpommern unter Fünfprozenthürde
-
Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister Backhaus verteidigt Direktmandat in Ludwigslust
-
Linke verdankt Wahlsieg in Berlin vor allem jüngeren Menschen
-
Merz hält an Reformkurs fest - trotz Wahlfiasko für CDU
-
Knoten gelöst: Paderborn holt ersten Saisonsieg
-
Rad-WM: Evenepoel fliegt zum historischen vierten Zeitfahr-Gold
-
Bürgermeisterwahl in brandenburgischem Strausberg: Stichwahl nötig
-
Prognose: Putins Partei siegt wie erwartet bei Parlamentswahl in Russland
-
Macron: Frankreich und Kanada sind "große unabhängige Nationen und wollen es bleiben"
-
Historischer Linken-Sieg in Berlin - Spitzenkandidatin Eralp will Regierung bilden
-
Mecklenburg-Vorpommern: AfD punktete bei bisherigen Nichtwählern und Arbeitern
-
Prognose: Präsidentenpartei gewinnt Parlamentswahl in Russland
-
CDU-Spitzenkandidat Evers fordert stabile Regierung für Berlin
-
AfD sieht nach knappem Sieg in Mecklenburg-Vorpommern Regierungsauftrag bei sich
-
Handball: Magdeburg patzt gegen Melsungen
-
Wahlfiasko für Merz: Wähler strafen CDU ab - Kanzler hält an Reformen fest
-
Historischer Sieg der Linken in Berlin - Eralp will Regierung bilden
-
Nach Drohnenattacken am Wahltag: Russland kündigt verstärkte Angriffe auf Kiew an
-
Schalke und Elversberg gehen mit Remis in die Länderspielpause
-
AfD in Mecklenburg-Vorpommern knapp vor SPD - CDU muss um Einzug zittern
-
Linken-Wahlsiegerin Eralp: Haben Regierungsauftrag für Berlin
-
Merz will trotz Wahldebakels an Reformkurses festhalten
-
Hochrechnungen: AfD in Mecklenburg-Vorpommern knapp vor SPD - CDU muss zittern
-
Hochrechnungen: Linkspartei gewinnt Abgeordnetenhauswahl in Berlin klar vor CDU
-
Frankreichs Präsident und Kanadas Regierungschef treffen sich in Überseegebiet
-
Prognosen: Linkspartei gewinnt Abgeordnetenhauswahl in Berlin klar vor CDU
-
Prognosen: AfD bei Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern knapp vor SPD - CDU muss zittern
-
Italiens Regierungschefin kündigt Burka-Verbot an Schulen an
-
Vor Trump-Xi-Gipfel: US-Finanzminister empfängt Chinas Vize-Regierungschef in New York
-
Rad-WM: Grandiose Koch holt Bronze im Zeitfahren
-
Schick setzt Torserie fort: Leverkusen siegt für Hermann
-
Russische Behörden melden massive Drohnenangriffe am letzten Tag der Parlamentswahl
-
Leiche in brennendem Auto in Bayern entdeckt - Besitzer schwerverletzt in der Nähe
-
"Nein zum Krieg": Exilrussen protestieren am Wahltag vor Botschaft in Berlin
-
Trump: In Washington geplanter Triumphbogen soll auch als Armeestützpunkt dienen
-
Hohe Beteiligung bei Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern
-
Bei Berliner Abgeordnetenhauswahl zeichnet sich höhere Wahlbeteiligung ab
-
Hohe Wahlbeteiligung in Mecklenburg-Vorpommern bis 14.00 Uhr
-
Heidenheim verschenkt Sieg in Bielefeld
-
Vor Wagner-Ankunft: Hannover besiegt Bochum
-
USA warnen vor Eskalation im Konflikt zwischen Saudi-Arabien und Huthi-Miliz
-
Zverev brilliert: Davis-Cup-Team zieht in Finalrunde ein
-
Jüdischer Siedler im Westjordanland getötet - Verdächtiger festgenommen
-
Göttliche Hilfe erhofft: Sri Lankas Luftwaffe fliegt Mönche über Dürregebiete
-
Abgeordnetenhauswahl Berlin: Wahlbeteiligung bis zum Mittag höher als 2023
-
Matchball Zverev: Krawietz/Pütz siegen im Davis-Cup-Doppel
Bayerischer Verfassungsgerichtshof lehnt Klage gegen Polizeiaufgabengesetz ab
Der bayerische Verfassungsgerichtshof hat eine Klage gegen das inzwischen bereits mehrfach abgeänderte bayerische Polizeiaufgabengesetz, das unter anderem die Möglichkeit für polizeilichen Präventivgewahrsam zur Verhinderung drohender Straftaten schafft, abgewiesen. Wie das Gericht am Mittwoch in München mitteilte, stufte es den Antrag der Klägerseite in weiten Teilen als unzulässig ein. Mit Blick auf die Regelungen der aktuellen Gesetzesfassung, bei denen der Antrag zulässig war, war demnach kein Verstoß gegen die bayerische Verfassung feststellbar. (Az. Vf. 15-VII-18)
Gegen das Gesetz geklagt hatte der bayrische Bund für Geistesfreiheit, eine freigeistig-humanistische Weltanschauungsgemeinschaft, die sich nach eigenen Angaben unter anderem für den Schutz der Menschen- und Bürgerrechte einsetzt. Seine ursprünglich bereits 2017 eingereichte und im Zuge der nachfolgenden Gesetzesnovellen mehrfach angepasste Klage richtete sich gegen zahlreiche Regelungen des Gesetzes, welche die Gemeinschaft aufgrund unzulässiger Eingriffe in elementare rechtsstaatliche Grundrechte als verfassungswidrig betrachtet.
Einen Schwerpunkt der Klage bildete dabei nach Gerichtsangaben die Kritik an der Formulierung einer "drohenden Gefahr für ein bedeutendes Rechtsgut" als Basis für polizeiliche Spezialbefugnisse etwa zur Überwachung von Menschen, die laut Antragstellern zu vage sei. In diesem zentralen Punkt allerdings wiesen die Richterinnen und Richter die Klage als unzureichend begründet ab.
Der Vortrag der Kläger zu diesem Punkt "erschöpft sich insoweit in pauschalen Behauptungen" und setze sich "vor allem nicht mit dem konkreten Regelungsgehalt der Vorschrift auseinander", erklärte der Gerichtshof zur Begründung. Sowohl der Rechtsbegriff der "drohenden Gefahr" als auch jener der "bedeutenden Rechtsgüter" würden in dem bayerischen Polizeiaufgabengesetz "legal definiert und mit einzelnen Tatbestandsmerkmalen näher umschrieben".
Als zulässig stuften die Verfassungsrichter lediglich Teile der umfangreichen Klage ein, die sich auf Regelungen etwa zu den Voraussetzungen und der Dauer für polizeilichen Präventivgewahrsam zur Durchsetzung von Platzverweisen und anderen Maßnahmen bezogen. Diese seien aber unbegründet, weil die entsprechenden Vorschriften verfassungskonform seien. Sie erlaubten den Präventivgewahrsam in solchen Fällen insbesondere nur als "letztes Mittel", erläuterte das Gericht.
Die Dauer des bis zu einem Monat langen Präventivgewahrsams, der laut Gesetz noch einmal um maximal einen Monat verlängert werden kann, wiederum werde "unter Berücksichtigung der Umstände des jeweiligen Einzelfalls von einem unabhängigen Richter festgelegt", führten die Richterinnen und Richter weiter aus. Es handle sich dabei nicht um einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Grundrecht auf Freiheit. Auch effektiver Rechtsschutz sei dabei gewährleistet.
Insbesondere die Regelungen zum polizeilichen Präventivgewahrsam waren jüngst verstärkt wieder stärker in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt, weil er gegen Klimaschutzaktivisten der Gruppe Letzte Generation angewandt wurde, die sich wiederholt an Straßenblockaden beteiligt hatten. Kritiker sahen sich in ihrer Auffassung bestätigt, dass das primär auf die Verhinderung schwerer Straftaten wie etwa Anschlägen gemünzte Gesetz von den Behörden zur Behinderung unliebsamer Protestformen genutzt werden könnte.
A.Motta--PC