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Historischer Sieg der Linken in Berlin - Eralp will Regierung bilden
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Merz will trotz Wahldebakels an Reformkurses festhalten
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Bundesgerichtshof entscheidet über Schadenersatzansprüche von Dieselkäufern
Der Bundesgerichtshof (BGH) entscheidet am Montag (12.00 Uhr) in Karlsruhe in wichtigen Urteilen über weitere mögliche Schadenersatzansprüche von Dieselkäufern. Es geht dabei nicht um den sogenannten Abgasskandal von 2015, sondern um möglicherweise unzulässige Abschalteinrichtungen wie das Thermofenster, das die Abgasreinigung je nach Außentemperatur steuert. (Az. VIa ZR 335/21 u.a.)
Nach Urteilen des Europäischen Gerichtshofs ist das Thermofenster mit wenigen Ausnahmen nicht zulässig, außerdem könnten Hersteller demnach auch bei fahrlässigem Verhalten haften. Ob tatsächlich Schadenersatzansprüche bestehen, müssen nationale Gerichte entscheiden. Der BGH hatte das bislang immer abgelehnt, da die Hersteller Käufer nicht vorsätzlich geschädigt hätten. Die Autos in den in Karlsruhe vorliegenden Fällen waren vom Kraftfahrt-Bundesamt zugelassen worden. Der BGH will nun entscheiden, welche Folgen das europäische Urteil für Deutschland hat.
R.Veloso--PC