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Bundeskartellamt verpflichtet Deutsche Bahn zu Maßnahmen gegen Wettbewerbsverstöße
Das Bundeskartellamt hat der Deutschen Bahn wegen des anhaltenden Missbrauchs ihrer marktbeherrschenden Stellung Maßnahmen für faireren Wettbewerb auferlegt. Verhandlungen mit der Bahn über eine einvernehmliche Lösung der Probleme seien gescheitert, erklärte Kartellamtschef Andreas Mundt am Mittwoch. "Deshalb bedarf es einer behördlichen Anordnung."
Die Wettbewerbshüter monieren unter anderem, dass die Bahn Mobilitätsplattformen, die etwa Fahrscheine für die Bahn verkaufen, zu strenge Vorgaben macht und ihnen die Zahlung von Provisionen vorenthält. So habe der Staatskonzern Drittanbietern Werbe- und Rabattverbote auferlegt oder mache wettbewerbswidrige Vorschriften zur Preisgestaltung. Provisionen würden etwa für die Vermittlung von DB-Fahrkarten oder für die Zahlungsabwicklung vorenthalten.
Außerdem teile der Staatskonzern Echtzeitdaten etwa über Verspätungen nicht zuverlässig mit Drittanbietern. Die DB verweigere "den Mobilitätsplattformen den fortlaufenden und diskriminierungsfreien Zugang zu allen von der DB kontrollierten Verkehrsdaten in Echtzeit, die für die Organisation und Buchung von Reisen mit unterschiedlichen Verkehrsmitteln unerlässlich sind", erklärte das Kartellamt.
Die Behörde ist demnach zu dem Schluss gekommen, dass die Bahn ihre "Schlüsselstellung auf den Verkehrs- und Infrastrukturmärkten" ausnutzt, um den Wettbewerb durch Mobilitätsplattformen einzuschränken. "Wir wollen verhindern, dass die Deutsche Bahn mit ihren eigenen unternehmerischen Interessen ihre Dominanz im Schienenpersonenverkehr auch auf zukunftsweisende Mobilitätsmärkte ausweitet und innovative Mobilitätsanbieter ausgebremst werden", erklärte Mundt. Da eine "einvernehmliche Verfahrensbeendigung" gescheitert sei, ordne das Kartellamt nun Verbesserungen behördlich an.
Die Bahn reagierte "mit großem Unverständnis". Ursprünglich sei es in erster Linie um das Teilen von Echtzeitdaten im Fernverkehr mit internationalen Partnern gegangen. Doch nun fordere das Kartellamt "zahlreiche Änderungen ihres Vertriebsmodells", die keinen Vorteil für den Konzern brächten und zugleich zu finanziellen Mehrbelastungen führen könnten. "Das Bundeskartellamt greift in Kernfragen in die unternehmerische Freiheit der DB ein", erklärte die Bahn weiter und kündigte an, Rechtsmittel gegen den Beschluss einzulegen.
M.A.Vaz--PC