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Gesetzesänderung zu verfassungsfeindlichen Parteien verletzt Rechte von NPD nicht
Die rechtsextreme Partei "Die Heimat", die sich bis vor kurzer Zeit NPD nannte, ist durch den bloßen Erlass eines Gesetzes zum Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von staatlicher Finanzierung nicht in ihrem Recht auf Chancengleichheit verletzt. Das Gesetz allein führe noch nicht dazu, dass eine Partei keine öffentlichen Mittel mehr bekomme, erklärte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Freitag. Vielmehr müsse das Gericht über einen solchen Ausschluss entscheiden. (Az. 2 BvE 1/17)
Es ging um eine neue Regelung, die 2017 ins Grundgesetz eingefügt wurde. Demnach sollen Parteien von der staatlichen Finanzierung ausgeschlossen werden, die "nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden".
Ob eine Partei von der Finanzierung ausgeschlossen wird, entscheidet das Bundesverfassungsgericht auf Antrag von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung. Im Fall der "Heimat" wird es am Dienstag und Mittwoch darüber verhandeln.
Bereits deutlich vor dem Antrag von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung auf Ausschluss der NPD von der staatlichen Finanzierung hatte diese in Karlsruhe den Antrag gestellt, über den das Gericht nun entschied. Die Partei beantragte, wegen der Neuregelung eine Verletzung ihrer Rechte durch den Bundestag festzustellen. Dies wurde vom Gericht nun abgelehnt.
F.Carias--PC