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OVG: Früherer Rechnungshof-Präsident von Sachsen-Anhalt behält Ruhegehalt
Der frühere Präsident des Landesrechnungshofs von Sachsen-Anhalt, Ralf Seibicke, behält sein Ruhegehalt als Beamter. Der Dienstgerichtshof beim Oberverwaltungsgericht in Magdeburg wies am Donnerstag eine Klage von Landtagspräsident Gunnar Schellenberger (CDU) ab.
Seibicke wurde vorgeworfen, nach seiner Tätigkeit als Rechnungshofpräsident Beratungsleistungen für den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) erbracht zu haben, ohne diese Nebentätigkeit zuvor ordnungsgemäß anzuzeigen. Landtagsverwaltung und Landtagspräsident leiteten deshalb ein Disziplinarverfahren ein.
In der Urteilsbegründung des Dienstgerichtshofs hieß es, Seibicke habe zwar schuldhaft gegen seine Anzeigepflicht verstoßen. Die vollkommene Streichung seiner Versorgungsbezüge sei allerdings unverhältnismäßig. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
Seibicke war von 2003 bis 2015 oberster Rechnungsprüfer in Sachsen-Anhalt. Heute ist er Präsident des Bundes der Steuerzahler in dem Bundesland. In einer persönlichen Erklärung hatte er im Mai vergangenen Jahres die Vorwürfe zurückgewiesen. Nach eigenen Angaben hatte er zwischen 2015 und 2017 in drei Fällen Gutachten beziehungsweise Stellungnahmen für den MDR erstellt und "jede Art von Erwerbseinkommen bei der Versorgungsstelle des Ministeriums der Finanzen angezeigt".
A.F.Rosado--PC