-
Nach elf Jahren: Gulacsi verlässt RB Leipzig
-
Trump: Gespräche mit dem Iran finden derzeit statt
-
Schwimm-EM: Massenberg/Schauer springen zu Gold
-
Fast verdreifacht: Wehrdienst in Dänemark dauert nun elf Monate
-
Trumps umstrittener Justizminister Blanche kann mit Ernennung rechnen
-
Waldbrand im Südosten der Niederlande nahe NRW ausgebrochen
-
Nach elf Jahren: Gulasci verlässt RB Leipzig
-
Trotz niedrigem Donau-Pegelstand: Ungarns einziges Atomkraftwerk weiter in Betrieb
-
Kritik an Abschaffung der "Rente mit 63" wird lauter - vor allem bei der SPD
-
Tour de France Femmes: Sieg und Gelb für Haugset
-
Trump: Iran hat Wahl zwischen "Abkommen" oder "Kapitulation"
-
Waldbrände in Griechenland: Kein Ende des Infernos in Sicht
-
Trumps Plan zur Entwaffnung der Hamas stößt in Israel auf Ablehnung
-
Amazon erstmals mehr als drei Billionen Dollar wert
-
Pflege: Ost-Ministerpräsidenten erhalten Zuspruch für Kritik an geplanter Reform
-
Gericht bestätigt Ausweisung von Syrer nach Angriff auf Polizist
-
Russischer Oppositionspolitiker Nadeschdin nach Frankreich ausgereist
-
Wiederwahl? Wales und Co. entziehen Infantino Unterstützung
-
Fahrerassistenzsysteme bei Einsatzfahrten: Polizeigewerkschaft warnt vor Risiken
-
Baum gefällt: Biber blockiert in Sachsen vorübergehend Bahngleise
-
Waldbrände in Griechenland: Wind lässt nach - Löschflugzeuge wieder im Einsatz
-
Kritik an Abschaffung der "Rente mit 63" wird lauter - auch bei der SPD
-
Ausweisung aus Frankreich: Russische Journalistin Fedorova bereits im Ausland
-
"Ich habe noch Hunger": Dzeko verlängert auf Schalke
-
Nach CSD-Anschlag in Berlin: Vier Gefährder tragen laut Senatorin Fußfesseln
-
Notaufstieg aus rund 80 Metern: Zwei Tote bei Tauchunfall in Bodensee
-
Aussicht auf neue Iran-Gespräche: Kurse in Europa steigen - Dax auf Rekordhoch
-
Von der Leyen fordert nach Massenandrang auf Ceuta "geschlossenes Vorgehen" der EU
-
Zwei Morde im Abstand weniger Stunden: Höchststrafe für 38-Jährigen in Hessen
-
Aufforderung zu Ausreise: Anzeige nach falschen Schreiben von Magdeburger Ausländerbehörde
-
Lebenszeichen von Suu Kyi: Myanmars Ex-Regierungschefin trifft Rotkreuz-Vertreter
-
Ukrainischer Verlag: Acht Millionen Bücher durch russischen Angriff verbrannt
-
Bericht: Preis für Deutschlandticket könnte ab 2027 auf 66,40 Euro steigen
-
Unter Drogen stehende Nackte greift in Nürnberg Passanten und Polizisten an
-
Waldbrände vernichten hunderte Häuser in der Stadt Spokane im Nordwesten der USA
-
DFB: Ermittlungen im "Fall Freigang" dauern noch an
-
Nordrhein-Westfalen: Frau will lebende Schlange in Zugmülleimer entsorgen
-
Gyros im Olympia-Grill: BVB stellt Karetsas vor
-
Trump kündigt Iran-Gespräche an - mögliche Deeskalation beflügelt Börsen
-
Nach Bankeinbruch in Gelsenkirchen: Ermittler lassen Schließfachinhaber vorführen
-
Gericht in Frankreich weist Antrag russischer Journalistin gegen Ausweisung ab
-
BitMart、説明を迫られる:SNC SCANDIC COINの出金は8日経っても依然としてTXIDなし
-
설명 압박에 직면한 BitMart: 8일이 지나도 여전히 TXID가 없는 SNC SCANDIC COIN 출금
-
BitMart تحت ضغط لتقديم توضيحات: عمليات سحب عملة SNC SCANDIC COIN لا تزال بدون معرّف المعاملة (TXID) بعد مرور ثمانية أيام
-
BitMart змушений надати пояснення: виплати в SNC SCANDIC COIN через вісім днів досі без TXID
-
BitMart вынужден давать объяснения: выплаты в SNC SCANDIC COIN по-прежнему не имеют TXID спустя восемь дней
-
Verbraucherschützer kritisieren Preisstruktur der Bahn als zu komplex
-
Trumps Justizminister Blanche räumt Hürde für Ernennung aus dem Weg
-
BitMart 面臨解釋壓力:SNC SCANDIC COIN 提現八天後仍無 TXID
-
UEFA droht Infantino mit rechtlichen Schritten
EuGH: Pressefreiheit kann Weitergabe von Insiderinformationen rechtfertigen
Die Ankündigung eines Artikels über angebliche Übernahmeangebote am Finanzmarkt gegenüber Dritten kann unter Umständen eine verbotene Insiderinformation sein. Eine Insiderinformation für journalistische Zwecke könne aber wiederum im Rahmen der Pressefreiheit gerechtfertigt sein, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in Luxemburg. Voraussetzung sei, dass dies für die Berufsausübung des Journalisten notwendig und außerdem verhältnismäßig sei. (Az. C-302/20)
Es ging im konkreten Fall um einen früheren britischen Journalisten, der in zwei Artikeln für die "Daily Mail" über angeblich weit über dem Marktpreis liegende Übernahmeangebote für die Aktien zweier französischer Unternehmen berichtet hatte. Kurz vor Erscheinen der Texte kauften mehrere Finanzanalysten in Großbritannien solche Aktien und verkauften sie am nächsten Tag mit Gewinn, da der Kurs deutlich gestiegen war.
Die französische Finanzaufsichtsbehörde wirft dem Journalisten vor, er habe vor den Artikeln mit den Finanzanalysten über die geplante Veröffentlichung gesprochen. Sie bewertete dies als verbotene Insiderinformation und verhängte eine Strafe von 40.000 Euro. Dagegen klagte der Journalist in Frankreich und verwies auf die Pressefreiheit. Das Berufungsgericht in Paris bat den EuGH um Auslegung der europäischen Marktmissbrauchsregelungen.
Dieser erklärte nun, dass es sich um eine verbotene Insiderinformation an die Analysten handeln könne, wenn der Preis für die Aktien sowie der Name des Journalisten und der Zeitung weitergegeben würden. Die Pressefreiheit könne dies aber erlauben, wenn der Journalist vor Veröffentlichung recherchiere und das Gerücht überprüfe.
Das französische Gericht müsse darum abwägen und sich mehrere Fragen stellen: Erstens die Frage, ob es notwendig gewesen sei, dass der Journalist bei der Recherche mit Dritten über seine geplante Veröffentlichung sprach. Zweitens ob ein Verbot, welches Journalisten abschrecken und die Pressefreiheit einschränken könne, schwerer wiege als der potenzielle Schaden für den Finanzmarkt.
Im konkreten Fall muss nun das Berufungsgericht in Paris entscheiden. Es ist dabei an die Rechtsauslegung des EuGH gebunden.
P.Cavaco--PC