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Ermittler verteidigen Vorgehen in Fall von Missbrauch von Mädchen in Edenkoben
Im Fall eines mutmaßlich entführten und sexuell missbrauchten Mädchens in Rheinland-Pfalz haben die Ermittler ihr Vorgehen verteidigt. Sie könnten den Unmut in der Bevölkerung verstehen, erklärten die Polizei Ludwigshafen und die Staatsanwaltschaft Frankenthal am Mittwoch. "Gleichwohl müssen wir betonen, dass wir bei unserer Aufgabenerfüllung an geltendes Recht und Gesetz gebunden sind", fügten sie hinzu.
Im Rahmen dieser Vorgaben seien die Möglichkeiten ausgeschöpft worden. Der Verdächtige ist wegen ähnlicher Delikte bereits mehrfach vorbestraft. Er wurde erst im Juli aus der Haft entlassen. Als Sexualstraftäter war er zuletzt 2008 in Erscheinung getreten. 1996 und 2008 wurde er zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.
2012 wurde er nach Verbüßung seiner Strafe aus der Haft entlassen und unter Führungsaufsicht gestellt. Weil er mehrfach dagegen verstieß, wurde er zuletzt 2020 zu einer Haftstrafe verurteilt. Aus dieser wurde er am 14. Juli entlassen und erneut unter Führungsaufsicht gestellt. Eine weitere Unterbringung sei aus gesetzlichen Gründen nicht möglich gewesen.
Wegen der Vorgeschichte des Manns habe im April eine Fallkonferenz stattgefunden. Einen Antrag der Staatsanwaltschaft auf die Verpflichtung zum Tragen einer elektronischen Fußfessel habe das Landgericht abgelehnt, eine Beschwerde beim Oberlandesgericht Zweibrücken gegen diese Entscheidung sei jedoch erfolgreich gewesen.
Der 61-Jährige habe sich aber geweigert, die Fußfessel zu tragen. Da ein Anlegen unter Zwang rechtlich nicht möglich sei, sei ein neues Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen Weisungen während der Führungsaufsicht eingeleitet worden. Ermittler hätten nach der Entlassung unangekündigt und teils täglich Kontakt zu dem Mann aufgenommen, um ihn zur Einhaltung der Auflagen zu bewegen.
Eine Information der Schulen und der Öffentlichkeit über die Entlassung des 61-Jährigen sei nur unter strengen Voraussetzungen möglich gewesen, die in diesem Fall nicht vorgelegen hätten. Nachdem die Entlassung zu einer Verunsicherung in der Öffentlichkeit geführt habe, habe die Polizei ein Hinweistelefon eingerichtet.
Bis Mitte August seien ihm drei Verstöße gegen die Führungsaufsicht nachgewiesen worden, weswegen die Staatsanwaltschaft am vergangenen Freitag vor dem Amtsgericht Anklage gegen den Mann erhoben habe. Sie habe zudem einen Haftbefehl beantragt wegen Fluchtgefahr.
Am Montag soll der 61-Jährige das zehnjährige Mädchen auf dem Weg zur Schule in Edenkoben entführt und sexuell missbraucht haben. Ihm wird vorgeworfen, das Kind in sein Auto gezerrt und es dann missbraucht zu haben. Bei einer späteren Verfolgungsjagd mit der Polizei soll er mindestens drei Unfälle verursacht haben. Er kam noch am Montag in Untersuchungshaft.
Bei einer Suche am Dienstag wurde das Handy des Verdächtigen entdeckt, das er bei der Flucht aus dem Fenster geworfen haben soll. Außerdem wurde ein leerstehendes Haus im Landkreis Bad Dürkheim entdeckt, in das der Mann das Mädchen gebracht haben soll. Täter und Opfer sollen sich nicht gekannt haben.
Am Dienstagabend teilten die Ermittler mit, dass bei der Verfolgungsjagd zunächst unklar gewesen sei, ob sich die entführte Zehnjährige ebenfalls im Auto befunden habe. Um eine Gefahr für das Kind zu minimieren, sei das Auto erst bei einer günstigen Gelegenheit gestoppt worden. Bei der Festnahme habe sich der Mann an der Schulter verletzt. Die Zehnjährige sei auf dem Rücksitz des Autos gefunden worden.
A.P.Maia--PC