- Staatsmedium: Nordkorea würde laut Machthaber Kim bei Angriff "ohne Zögern" Atomwaffen nutzen
- Traumstart im Schmuckkasten: Bayern entzaubern Real Madrid
- Eintracht eiskalt im Hexenkessel: Bayern kann kommen
- Biden: Israel und USA besprechen mögliche Angriffe auf iranische Ölanlangen
- Von mutmaßlichen Hackern genutzte Internet-Domains in den USA beschlagnahmt
- Klub-WM: Magdeburg verpasst historischen Titel
- Dank Doppelpacker Hlozek: Atempause für Matarazzo
- Großbritannien übergibt Chagos-Inseln im Indischen Ozean an Mauritius
- WM-Vergabe nach Saudi-Arabien: Entscheidung am 11. Dezember
- Losfee Baumgart: Magdeburg im DHB-Pokal beim THW Kiel
- Biden: Gespräche mit Israel über mögliche Angriffe auf iranische Ölanlagen
- Medien: Vuskovic zieht vor Schweizer Bundesgericht
- Greenpeace warnt vor Überschwemmungen am Standort für geplante Atomreaktoren in Frankreich
- Gemeinsamer Appell von Kretschmer, Woidke und Voigt zu Ukraine-Diplomatie
- BVB verlängert mit Norweger Ryerson bis 2028
- Selenskyj nutzt Rutte-Besuch in Kiew für Vorwürfe an Nato-Partner
- Toter bei Schüssen in Bar in Göppingen - Fahndung nach Tatverdächtigem dauert an
- Politiker fordern zum Einheitstag mehr Anerkennung für ostdeutsche Erfahrungen
- Iran bestellt deutschen Botschafter wegen Kritik an Angriff auf Israel ein
- Schwedischer Geheimdienst: Iran womöglich an Vorfällen nahe Israels Botschaften beteiligt
- Pistorius betont Israels Recht auf "Schläge auf Territorium des Gegners"
- "Kein Risiko": Mbappe verpasst Nations-League-Spiele
- Israel droht Iran nach Raketenangriff mit Vergeltung - Gefechte im Libanon dauern an
- Selenskyj nutzt Rutte-Besuch für Vorwürfe an Nato-Partner
- Macron empfängt Staatschefs französischsprachiger Länder
- EU-Kommission verklagt Ungarn wegen Gesetzes gegen ausländische Einflussnahme
- Scholz erinnert an Härten der Wiedervereinigung für Osten
- Medienbericht: 15-Jähriger aus Nordrhein-Westfalen soll Anschläge geplant haben
- Tag der Deutschen Einheit: Schwesig ruft zu gemeinsamem Anpacken statt Streit auf
- Neuer Nato-Generalsekretär Rutte zu Besuch in Kiew eingetroffen
- Biden bekommt bei Staatsbesuch in Deutschland höchsten deutschen Orden
- Kroos kritisiert Klub-WM: "Einfach unverantwortlich"
- Georgiens Parlamentspräsident setzt umstrittenes LGBTQ-Gesetz in Kraft
- Nach spektakulärem Freispruch: Japans neuer Justizminister will Todesstrafe nicht abschaffen
- Ost-Beauftragter Schneider beklagt Dominanz städtischer Eliten
- In München: DFB verabschiedet letzte Weltmeister
- Nagelsmann nominiert Kleindienst und Gnabry - Baumann spielt im Tor
- Lindner schließt vorzeitiges Ende der Ampel-Koalition nicht aus
- Rückzug von Landeschef - Lage bei Freien Wählern in Rheinland-Pfalz spitzt sich zu
- UN-Welternährungsprogramm warnt vor wachsender Fluchtbewegung aus Libanon
- US-Verkehrsminister wirbt für schnelle Beendigung des Streiks der Hafenarbeiter
- Emery: Villa hat Neuer ausgeguckt
- Palästinensische Anti-Siedler-Organisation erhält Alternativen Nobelpreis
- Bericht: Melania Trump spricht sich in neuem Buch für das Recht auf Abtreibung aus
- Libanesisches Ministerium: Tote bei Angriff der israelischen Armee im Zentrum Beiruts
- Kompany: Absolution vom Chef
- Schult über DFB-Comeback: "Mache mir keinen großen Kopf"
- Finanztip: Werkstattbindung in der Kfz-Versicherung spart im Schnitt elf Prozent
- Rose nach Niederlage: "Geben uns nicht geschlagen"
- Neuer schaut nicht gut aus, aber: "Das ist unser Spiel"
Höchstes UN-Gericht fordert "sofortiges" Ende des russischen Angriffs auf die Ukraine
Der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag hat in einer einstweiligen Verfügung ein "sofortiges" Ende des russischen Angriffs auf die Ukraine gefordert. "Die Russische Föderation muss sofort die Militäroperationen einstellen, die sie am 24. Februar auf dem Staatsgebiet der Ukraine begonnen hat", sagte die Vorsitzende Richterin Joan Donoghue am Mittwoch bei einer Anhörung vor dem höchsten UN-Gericht.
Das Gericht sei sich "des Ausmaßes der menschlichen Tragödie in der Ukraine sehr bewusst" und sei "zutiefst besorgt angesichts der von der russischen Föderation angewendeten Gewalt, die sehr ernste Fragen im Zusammenhang mit dem Völkerrecht aufwirft", sagte Donoghue. Das Gericht forderte Moskau zudem auf sicherzustellen, dass militärische und irreguläre bewaffnete Einheiten "keine weiteren Schritte" zur Fortsetzung der Offensive unternehmen.
Kiew begrüßte "einen vollständigen Sieg der Justiz und einen vollständigen Sieg der Ukraine". Der ukrainische Vertreter Anton Korynewytsch sagte nach der Anhörung, Russland müsse nun im Sinne der Gerichtsentscheidung "handeln" und seine Truppen abziehen.
Die endgültige Entscheidung des IGH in dem Fall steht noch aus. Verfahren vor dem höchsten UN-Gericht dauern üblicherweise mehrere Jahre. Die Ukraine hatte in einem Eilantrag am 27. Februar gefordert, dass der IGH bis zu seinem Urteil einen sofortigen Stopp aller russischen Militäreinsätze in der Ukraine anordnet. In dem Antrag hatte Kiew argumentiert, Russland habe seine Invasion mit der falschen Behauptung begründet, in den ostukrainischen Regionen Donezk und Luhansk finde ein Völkermord an der russischsprachigen Bevölkerung statt.
Russische Vertreter waren den mündlichen Verhandlungen Anfang vergangener Woche ferngeblieben. In einer schriftlichen Stellungnahme wies Moskau die Zuständigkeit des IGH zurück, da der Antrag Kiews nicht in den Anwendungsbereich der Völkermord-Konvention von 1948 falle, auf die sich die Ukraine berufe. Zugleich rechtfertigte Russland seinen Einmarsch in der Ukraine mit "Selbstverteidigung".
Der IGH erklärte sich jedoch für zuständig. Die Vorsitzende Richterin Donoghue betonte, das Gericht sei derzeit "nicht im Besitz von Beweisen, welche den Vorwurf der Russischen Föderation belegen, dass auf ukrainischem Territorium ein Völkermord begangen wurde".
Der Internationale Gerichtshof ist das zentrale Rechtsprechungsorgan der Vereinten Nationen. Er wurde nach dem Zweiten Weltkrieg eingerichtet, um über Streitigkeiten zwischen UN-Mitgliedstaaten zu entscheiden, die sich hauptsächlich auf Verträge und Konventionen stützen. In diesem Fall geht es um die Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes von 1948, die Russland ebenso wie die Ukraine ratifiziert haben.
Die Urteile des Gerichts sind bindend. Allerdings stehen dem IGH keine wirklichen Instrumente zur Verfügung, um eine Einhaltung seiner Urteile durchzusetzen. Aus Sicht von Experten wäre ein Urteil des IGH zugunsten der Ukraine aber von hoher symbolischer Bedeutung für Kiew.
E.Paulino--PC