-
Besuch von Papst Leo in Frankreich: Friedensbotschaft für Europa
-
Bayern-Frauen nach Dämpfer enttäuscht, aber "stolz"
-
Klopp-Debüt: ter Stegen zurück, Kimmich zentral - Treus Chance?
-
UN-Generaldebatte: Reden von Irans Präsident Peseschkian und Selenskyj erwartet
-
Außergewöhnliche Ehre: Trump empfängt Xi am Flughafen persönlich zum Staatsbesuch
-
Marokkaner wählen neues Parlament
-
Bundestag befragt Pistorius und Linnemann und berät Gesetz gegen K.O.-Tropfen
-
Trump gibt neue Gespräche zwischen USA und Iran bekannt - Witkoff "zuversichtlich"
-
Los Angeles: "Star Wars"-Museum von George Lucas öffnet seine Pforten
-
Selenskyj: Kiew zu Ende von Angriffen auf Energieanlagen bereit - bei Zusage aus Moskau
-
Trump: USA und Iran sprechen in New York drei Stunden miteinander
-
Israel: Rechtsextremist Ben Gvir will nach Wahlen Verteidigungsminister werden
-
Nach 2:0-Führung: Wamser ernüchtert die Bayern-Frauen
-
Hohe Spritpreise und Dürre: Moldau verhängt Notstand in Energie- und Wassersektor
-
Nach Tod von 15-Jährigem in Nordrhein-Westfalen: Tatverdächtige stellen sich
-
Volleyballer scheiden im EM-Viertelfinale aus
-
Erdogan: Welt muss unverzüglich mit Wiederaufbau des Gazastreifens beginnen
-
München und NRW-Städte bei deutscher Olympia-Bewerbung vorn
-
Rede vor der UNO: Trump hält Iran- und Ukraine-Abkommen für möglich
-
Erdogan: Angriffe auf Handelsschiffe im Schwarzen Meer sind "inakzeptabel"
-
"Demütig": Merz übt in Unionsfraktion Selbstkritik - und wirbt für Reformen
-
DOSB: Kommission sieht München dicht vor Köln/Rhein-Ruhr
-
Drohnenfund in Niedersachsen: Womöglich Sprengstoff in der Nähe entdeckt
-
EU verlängert Russland-Sanktionen um drei Jahre und streicht zwei Oligarchen von Liste
-
Trump unterzeichnet Sicherheitsabkommen mit Dänemark und Grönland
-
Pilot bei Absturz von F-16-Kampfjet auf US-Stützpunkt Spangdahlem verletzt
-
Trump ruft Mitgliedstaaten zu Abkehr von Internationalem Strafgerichtshof auf
-
EU beschließt Aufhebung von Sanktionen gegen zwei russische Oligarchen
-
Rad-WM: Deutsche Mixed-Staffel verpasst Medaille
-
Österreichischer Investor Benko erneut verurteilt: Haftstrafe um sechs Monate erhöht
-
UN-Rede: Trump kündigt Bau von zwei US-Militärstützpunkten auf Grönland an
-
Letztes Walfangunternehmen Islands kündigt Klage gegen mögliches Verbot an
-
Republikanischer US-Senator fordert Untersuchung von Hochzeitsfeier von Trumps Sohn
-
Rede vor der UNO: Trump hält Iran-Abkommen nach Kongresswahlen für möglich
-
Clan-Kontakte und Antisemitismus-Vorwürfe: Berliner Linke massiv in der Kritik
-
Wirbel um Merz-Äußerung zu Krankenkassen - SPD zufrieden, Union bremst
-
Landkreis: Ein Verletzter bei Flugzeugabsturz auf US-Stützpunkt Spangdahlem
-
Großer römischer Münzschatz auf Acker in Nordrhein-Westfalen entdeckt
-
Islamistisch motivierte Messerangriffe: Neun Jahre Jugendstrafe in Düsseldorf
-
Neue Zeitrechnung: Klopp leitet erstes Teamtraining
-
Frauenleiche in brennendem Auto in Bayern: Exmann soll 45-Jährige getötet haben
-
VGH Hessen: Kein Abschiebeverbot für Afghanen trotz schwieriger Verhältnisse
-
Guterres: USA und China sollen bei Künstlicher Intelligenz zusammenarbeiten
-
Kurz vor Fristende: EU streitet über Aufhebung von Sanktionen gegen russische Oligarchen
-
Frei mahnt rasche Reformen an - und sagt Merz Rückhalt der Fraktion zu
-
Verkehrstechnik-Messe Innotrans in Berlin eröffnet - Rekordzahl von Ausstellern
-
Autobahn für Pferd gesperrt: Polizisten unterstützen Umladen von Tier in Hessen
-
G7-Staaten fordern Ende der Huthi-Angriffe auf Saudi-Arabien und die Schifffahrt
-
IG Metall fordert fünf Prozent mehr Lohn - Arbeitgeber: "Realitätsfern"
-
Wadephul vor UN-Generaldebatte: Vereinte Nationen müssen "effizienter werden"
Gericht: Videoüberwachung von Weihnachtsmarkt in Hannover war rechtens
Das Verwaltungsgericht Hannover hat die polizeiliche Videoüberwachung des letztjährigen Weihnachtsmarkts in der niedersächsischen Hauptstadt abschließend gebilligt. Es lehnte die gegen die Maßnahme gerichtete Klage eines nicht näher genannten Antragstellers nach Angaben vom späten Dienstag ab. In einem vorgeschalteten Eilverfahren war der Mann bereits im Dezember 2022 abgewiesen worden. (Az. 10 A 5210/22)
Nach Überzeugung des Gerichts stützte die von der Polizeidirektion Hannover vorgelegte Auswertung der Kriminalitätsstatistiken, dass der Weihnachtsmarkt mit einer erhöhten Gefahr von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten verbunden ist. Die im Polizei- und Ordnungsbehördengesetz definierten Bedingungen für eine Videoüberwachung von öffentlichen Straßen und Plätzen im Zusammenhang mit einer konkreten Veranstaltung seien erfüllt, hieß es zur Begründung.
Darüber hinaus bestehe für den Weihnachtsmarkt "zumindest die abstrakte Gefahr eines terroristischen Anschlags", führte das Gericht weiter aus. Zwar könne ein Anschlag selbst durch Videoüberwachung nicht verhindert werden, diese ermögliche aber unter anderem das Entdecken von "Vorfeldaktivitäten".
Eine Alternative mit vergleichbaren technischen Möglichkeiten, etwa dem Einsatz des Zooms für genauere Betrachtungen oder der Bildaufzeichnung, stehe nicht zu Verfügung. Die Videoüberwachung sei für Marktbesucherinnen und -besucher aufgrund entsprechender Hinweisschilder auch erkennbar gewesen.
Außerdem sei die Videoüberwachung im Vorfeld durch eine Pressemitteilung öffentlich gemacht worden, hieß es. Interessierte hätten den Standort der vier Überwachungskameras sogar auf der Internetseite der Polizei einsehen können. Besucher hätten damit ausreichend Kenntnis davon erlangen können.
Der Kläger hatte sich nach Gerichtsangaben auf eine Vielzahl von Argumenten berufen. Unter anderem bemängelte er eine statistisch belastbare Auswertung des relevanten Kriminalitätsgeschehens durch die Polizei. Zudem führte er an, dass eine Videoüberwachung Anschläge nicht verhindern könne. Er kritisierte auch die Hinweisbeschilderung als nicht ausreichend.
Einen Stopp der Videoüberwachung konnte der Kläger nachträglich zwar nicht mehr erreichen. Das Gericht nahm dessen Feststellungsklage aber an, weil es auch um die Frage einer etwaigen "Wiederholungsgefahr" bei künftigen Weihnachtsmärkten ging.
Mit der Feststellung der Rechtmäßigkeit ist dies zunächst geklärt. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. Beim Oberverwaltungsgericht ist noch Berufung möglich.
F.Moura--PC