-
Aserbaidschan begnadigt Franzosen nach Streichung zweier Russen von EU-Sanktionsliste
-
Grünes Licht aus Brüssel: Henkel darf Spezialbeschichtungsfirma Stahl kaufen
-
RKI: Drittel der Erwachsenen trinkt mindestens drei alkoholische Getränke pro Woche
-
200 Rinder gestohlen: Viehdiebe in Polen und Brandenburg festgenommen
-
Polizeihubschrauber in Karlsruhe im Einsatz: Mann klettert über Bauzaun an BGH
-
Klopp: "Grillfeuer" soll Flächenbrand entfachen
-
Xavi elektrisiert - van Dijk will Klopps Debüt vermiesen
-
Regierung beschließt digitalen Kassenbon ab 2028
-
Tatverdächtiger nach tödlichem Raubüberfall auf 84-Jährige in Hannover ermittelt
-
Metall- und Elektroindustrie: IG Metall pocht auf fünf Prozent mehr Geld
-
Seit Tagen vermisster Taucher tot aus Starnberger See geborgen
-
Wer ist der fetteste Bär Alaskas? Virtuelle Wahllokale geöffnet
-
Quecksilberverdacht in Paketzustellzentrum bei Rostock: Proben werden untersucht
-
Bundestag soll Freitag über Neuauflage des Tankrabatts abstimmen
-
Berlin: Festnahmen bei Durchsuchungen wegen Schusswaffenhandels
-
Urkunde bei UNO hinterlegt: Deutschland tritt UN-Hochseeschutzabkommen bei
-
Grüne fordern von Linkspartei "Klarheit" bei Antisemitismus und Rauswurf Kocaks
-
Thüringer SPD-Chef Maier gibt Amt auf - Kritik an Bundespartei
-
OECD hebt Wachstumsprognose für Deutschland 2026 auf 1,1 Prozent an
-
Erste Urteile in Prozess um riesiges Waffenarsenal in Wuppertal gefallen
-
Kimmich: Fans sollen "stolz auf Deutschland sein"
-
Absturz von Kampfjet auf US-Stützpunkt Spangdahlem: Ermittlungen zu Ursache laufen
-
Landtagswahlumfrage für Nordrhein-Westfalen: CDU weiter vorn - AfD legt zu
-
US-geführte Anti-Drogen-Initiative unterstützt Sanktionen gegen 24 kriminelle Netzwerke
-
Nordsee 2025 so warm wie nie - stärkster Eiswinter an Küsten seit 15 Jahren
-
DLRG: 101 Badetote allein im Juni - im Sommer mehr Badetote als im Vorjahr
-
Trump und Venezuelas Übergangspräsidentin in New York erstmals zu Gespräch zusammengetroffen
-
UN-Generaldebatte: Israel weist Macron-Äußerungen über Westjordanland als "grotesk" zurück
-
Alex Bodi und Prof. Dr. Stefan Haupt vereinbaren Kooperation für legendäre Kunstsammlung in Rumänien
-
Besuch von Papst Leo in Frankreich: Friedensbotschaft für Europa
-
Bayern-Frauen nach Dämpfer enttäuscht, aber "stolz"
-
Klopp-Debüt: ter Stegen zurück, Kimmich zentral - Treus Chance?
-
UN-Generaldebatte: Reden von Irans Präsident Peseschkian und Selenskyj erwartet
-
Außergewöhnliche Ehre: Trump empfängt Xi am Flughafen persönlich zum Staatsbesuch
-
Marokkaner wählen neues Parlament
-
Bundestag befragt Pistorius und Linnemann und berät Gesetz gegen K.O.-Tropfen
-
Trump gibt neue Gespräche zwischen USA und Iran bekannt - Witkoff "zuversichtlich"
-
Los Angeles: "Star Wars"-Museum von George Lucas öffnet seine Pforten
-
Selenskyj: Kiew zu Ende von Angriffen auf Energieanlagen bereit - bei Zusage aus Moskau
-
Trump: USA und Iran sprechen in New York drei Stunden miteinander
-
Israel: Rechtsextremist Ben Gvir will nach Wahlen Verteidigungsminister werden
-
Nach 2:0-Führung: Wamser ernüchtert die Bayern-Frauen
-
Hohe Spritpreise und Dürre: Moldau verhängt Notstand in Energie- und Wassersektor
-
Nach Tod von 15-Jährigem in Nordrhein-Westfalen: Tatverdächtige stellen sich
-
Volleyballer scheiden im EM-Viertelfinale aus
-
Erdogan: Welt muss unverzüglich mit Wiederaufbau des Gazastreifens beginnen
-
München und NRW-Städte bei deutscher Olympia-Bewerbung vorn
-
Rede vor der UNO: Trump hält Iran- und Ukraine-Abkommen für möglich
-
Erdogan: Angriffe auf Handelsschiffe im Schwarzen Meer sind "inakzeptabel"
-
"Demütig": Merz übt in Unionsfraktion Selbstkritik - und wirbt für Reformen
Bundesfinanzhof: "Verklicken" bei der Steuererklärung ist kein Schreibfehler
Wer bei einer Steuererklärung mit der Finanzamts-Software Elster auf frühere Daten zurückgreift, muss aufpassen: Denn anders als ein Schreibfehler ist ein "Verklicken" später nicht mehr einfach korrigierbar, wie der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil entschied. (IX R 17/22)
Beim Ausfüllen eines Steuerformulars über Elster lassen sich die Daten früherer Steuererklärungen importieren – entweder von Elster selbst oder bei der Nutzung eines Steuerprogramms vom eigenen Computer oder der Cloud des Programmanbieters. Dadurch müssen gleichbleibende Daten nicht immer wieder neu eingegeben werden.
Im Streitfall hatte ein Ehepaar aus Niedersachsen seine Steuererklärung für 2018 elektronisch übermittelt. Nur zwei Tage nach dem Versand des Steuerbescheids im Oktober 2019 schickte das Ehepaar über das rein elektronische authentifizierte Verfahren (Mein Elster) eine weitere Steuererklärung für 2018 ab. Die Gründe hierfür blieben unklar. Das Finanzamt wertete dies jedenfalls als berichtigte Steuererklärung und forderte daraufhin eine Nachzahlung von knapp 1300 Euro.
Dabei war dem Ehepaar allerdings ein Fehler unterlaufen. Anstatt für ihre neue Erklärung auf die Daten für 2018 zurückzugreifen, klickten sie auf ihrem Computer auf die von 2017, in dem sie höhere Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung hatten. Die reguläre Monatsfrist für Einsprüche gegen einen Steuerbescheid ließ das Ehepaar verstreichen. Erst im Mai 2020 beantragte es die Aufhebung des neuen, höheren Steuerbescheids.
Das war jedoch zu spät, urteilte nun der BFH. Der Steuerbescheid sei bestandskräftig geworden. Ein "mechanisches Versehen" könne nur dann zur Aufhebung eines Steuerbescheids führen, wenn das Versehen dem Finanzamt unterlaufen sei.
Auch ein "Schreib- oder Rechenfehler" durch die Steuerpflichtigen lässt die Aufhebung eines bestandskräftigen Steuerbescheids noch zu. Ein solcher Fehler sei hier dem Ehepaar aber nicht unterlaufen. Das Ehepaar habe schlicht einen falschen Datensatz angeklickt, ohne diesen dann nochmals zu überprüfen.
Auch wenn man dies als einem Schreibfehler ähnlich ansehen könne, greife die Ausnahmeklausel hier nicht, urteilte der BFH. Deren Anwendungsbereich sei eng auszulegen und auf tatsächliche Schreib- und Rechenfehler beschränkt.
A.S.Diogo--PC