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Bundesgerichtshof bestätigt Hafturteil nach Mord an Imbissmitarbeiter in Stade
Etwas mehr als ein Jahr nach tödlichen Schüssen auf einen Imbissmitarbeiter in Stade hat der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil gegen den Täter weitgehend bestätigt. Dies teilte der BGH am Donnerstag in Karlsruhe mit. Das Landgericht der niedersächsischen Stadt hatte den zur Tatzeit 28-Jährigen im Juni unter anderem des Mordes schuldig gesprochen und zu lebenslanger Haft verurteilt.
Es sah als erwiesen an, dass er im September 2022 gezielt in das Lokal gegangen war und dort auf das 23 Jahre alte Opfer gefeuert hatte. Hintergrund sei ein Streit zwischen den beiden Männern gewesen. Nach den ersten Schüssen ging der Täter dem Urteil zufolge in eine Wohnung und verletzte dort einen weiteren Mann schwer. Der Angeklagte zog gegen das Urteil aus Stade vor den Bundesgerichtshof. Dieser bestätigte nun aber den Schuldspruch und auch die Strafe.
P.Serra--PC