-
Unglück an Bahnübergang: 82-Jährige in Niederbayern von Zug erfasst und getötet
-
Berlin zieht Olympiabewerbung zurück
-
Aus für die Vorreiterin: Ingolstadt trennt sich von Wittmann
-
Bundestag debattiert kontrovers über umfassende Geheimdienst-Reform
-
알렉스 보디와 슈테판 하우프트 교수, 루마니아의 전설적인 미술품 컬렉션을 위한 협력 합의
-
Forschungsinstitute heben Prognose kräftig an: 1,3 Prozent Wachstum erwartet
-
Infantino behauptet: "Positive Botschaften" nach FIFA-Brief
-
US-Richter hebt Trumps Hausverbot für CNN, MS NOW und Politico vorerst auf
-
Illegaler Handel mit Edelmetallen für 50 Millionen Euro: Anklage in Mannheim
-
Vorläufiges Ergebnis: Bisherige Koalitionspartei gewinnt Parlamentswahl in Marokko
-
Absturz von Kampfjet auf US-Airbase Spangdahlem: Pilot aus Krankenhaus entlassen
-
Preise für Wohnimmobilien weiter gestiegen - aber nur noch leicht
-
RKI: Zahl von Hitzetoten in Wochenvergleich unverändert
-
Zahl der Verkehrstoten im ersten Halbjahr 2026 gesunken
-
Löw warnt Klopp: "Nicht alles allein verändern"
-
Bartsch: Antisemitismus hat in der Linken keinen Platz
-
US-Richter: Weißes Haus muss CNN, MS NOW und Politico wieder Zutritt gewähren
-
Debatte um Organspende: Grünen-Politikerin Lang plädiert für Widerspruchslösung
-
Neuzulassungen in der EU bis August gestiegen - Marktanteil von E-Autos bei 22 Prozent
-
Abschluss der WNBA-Hauptrunde: Fiebich verliert mit New York
-
Studie: Jobpotenzial der Energiewende droht ungenutzt zu bleiben
-
Trump empfängt Xi zu Gespräch im Weißen Haus und gibt Staatsbankett
-
Xi persönlich von Trump zu Staatsbesuch empfangen - Aufruf zu "Partnerschaft"
-
Bundestag berät erstmals über umfassende Geheimdienst-Reform
-
Umstrittener US-Investor Peter Thiel erhält Preis des Axel-Springer-Verlags
-
Führende Wirtschaftsforschungsinstitute legen Herbstprognose vor
-
UN-Generaldebatte: Venezuelas Übergangspräsidentin dankt Trump und verspricht Wahlen
-
LiberNovo startet Business & Bulk Orders im Vorfeld seines Prime Sales im Herbst
-
Chinas Präsident Xi persönlich von Trump zu Staatsbesuch empfangen
-
Chinas Präsident Xi zu Staatsbesuch in den USA eingetroffen
-
Streit um Erbe von Dolly Parton zwischen Manager und Neffen entbrannt
-
Betrieb am BER wegen Drohnensichtung kurzzeitig eingestellt
-
Kane über neuen Bayern-Vertrag: "Sind nah dran"
-
USA laden Putin zum G20-Gipfel ein - Russland lehnt Kampfpause in der Ukraine ab
-
Wolfsburg auf Achtelfinal-Kurs - Eintracht mit Mühe
-
DHB-Pokal: Flensburg wackelt in Lübeck mächtig
-
Eintracht-Frauen mit Mühe auf Island
-
Russland will Angriffe auf die Ukraine nicht unterbrechen
-
Anwältin: In Russland inhaftierte Regisseurin Berkowitsch auf 42 Kilo abgemagert
-
Ronaldo macht einfach weiter: "Gegenwart das Wichtigste"
-
CDU-interne Kritik an Dominanz des Wirtschaftsflügels - Warnungen vor Niedergang
-
Erstmals keine OSZE-Beobachter zu US-Wahlen eingeladen - Kritik aus Berlin
-
Milei bezeichnet UNO vor Vollversammlung als "nutzlose Organisation"
-
Linke in der Defensive: Massive Kritik im Bundestag wegen Antisemitismus-Verdacht
-
Sexueller Missbrauch: Ex-Hollywood-Produzent Weinstein zu 15 Jahren Haft verurteilt
-
Absage an Olympiabewerbung in Berlin: CDU-Kandidat Evers kritisiert Linke scharf
-
Trumps "Friedensrat" stellt Gaza-Wiederaufbauplan über 2,45 Milliarden Dollar vor
-
CDU bringt Beobachtung der Berliner Linken durch Verfassungsschutz ins Spiel
-
Erstmals keine OSZE-Beobachter zu Wahlen in den USA eingeladen
-
Studie zu sexualisiertem Fehlverhalten: Pistorius erwartet besseren Opferschutz
Höhere Geldstrafe für früheren Oberbürgermeister von Hannover wegen Rathausaffäre
In einem neuen Prozess um die sogenannte Rathausaffäre ist der frühere Oberbürgermeister von Hannover, Stefan Schostok (SPD), wegen Untreue durch Unterlassen zu einer Geldstrafe in Höhe von 12.000 Euro verurteilt worden. Das entschied das Landgericht in Hannover nach Angaben eines Sprechers am Dienstag nach einer eintägigen Verhandlung. Aufgrund einer erfolgreichen Revision der Staatsanwaltschaft beim Bundesgerichtshof (BGH) musste es sich erneut mit dem Fall befassen, es ging dabei jedoch nur um die Höhe des Strafmaßes.
Das Landgericht der niedersächsischen Landeshautstadt hatte Schostok davor im März 2022 wegen Untreue durch Unterlassen zu einer Geldstrafe von 9000 Euro verurteilt. Die Staatsanwaltschaft bemängelte das Strafmaß und war damit vor dem BGH erfolgreich. Das Urteil selbst samt Feststellungen zur Schuldfrage blieben bestehen, der Fall wurde nicht neu verhandelt.
In der Rathausaffäre ging es um eine unberechtigte Monatszulage, die Schostoks früherer Büroleiter zwischen 2015 und 2018 erhielt. Laut Urteil von 2022 zufolge hätte Schostok zumindest ab Oktober 2017 erkennen können, dass die Zahlungen beamtenrechtlich unzulässig waren. Da er nichts tat, verletzte er nach Feststellungen der Richterinnen und Richter seine Pflicht zum Schutz städtischen Vermögens. Er selbst profitierte nicht.
Bei seinem damaligen Urteil wertete das Landgericht Belastungen durch die öffentliche Berichterstattung sowie drohende etwaige disziplinarrechtliche Konsequenzen als strafmildernd, weshalb die Staatsanwaltschaft vor den BGH zog. Dieser gab der Anklagebehörde später Recht und stellte fest, dass das Gericht dazu keine "konkrete Feststellungen" getroffen habe, und ordnete in diesem Punkt eine neuerliche Verhandlung über das Strafmaß für Schostok an.
Nach der neuen Verhandlung am Dienstag kamen die Richterinnen und Richter nach Angaben des Sprechers unter anderem nach der Vernehmung einer Zeugin aus der Pressestelle der Stadt zu der Einschätzung, dass Schostok damals durch das mediale Interesse nicht besonders belastet war. Entsprechend erhöhte sich die Höhe der Geldstrafe. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Das Landgericht und der BGH befassten sich bereits zum wiederholten Mal mit dem Fall. Im April 2020 war Schostok in einem ersten Prozess zunächst freigesprochen worden, während sein Büroleiter zu einer Geldstrafe von 20.000 Euro verurteilt wurde.
Beide Urteile hob der Bundesgerichtshof im Sommer 2021 auf. In einem zweiten Prozess verurteilte das Landgericht Schostok im März 2022 zu einer Geldstrafe von 9000 Euro und sprach seinen ehemaligen Büroleiter frei. Dessen Strafe ist inzwischen rechtskräftig.
Schostok selbst scheiterte im Februar 2023 mit seiner Revision gegen seine Verurteilung. Der Revision der Staatsanwaltschaft mit Blick auf die Höhe der Strafzumessung gab der BGH dann im Oktober vergangenen Jahres statt.
M.Carneiro--PC