-
Steuerhinterziehung in Millionenhöhe mit Fahrdienstleistern in Frankfurt am Main
-
Palästinensische Autonomiebehörde protestiert gegen US-Einreiseverbot für Abbas
-
Gewalttat in Hamburg: Mann soll 34-jährige Ehefrau getötet haben
-
AfD-Verteidigungspolitiker kritisiert eigene Partei in Ukraine-Politik
-
Carney begrüßt Vorschlag für "assoziierte" Mitgliedschaft in der EU
-
Klopp erklärt Verzicht auf Sané und Co.: "Nicht Fuß gefasst"
-
Essen im Restaurant: Senkung der Mehrwertsteuer führt nicht zu niedrigeren Preisen
-
Bevölkerung: Jede dritte Familie in Deutschland hat Einwanderungsgeschichte
-
Diesel so teuer wie nie - Auch Wirtschaftsministerin Reiche für Mehrwertsteuersenkung
-
Kabarett statt Kabinett: Bayerns Justizminister Eisenreich tritt zurück
-
Studie: Impfquoten bei Kindern gehen in Europa seit Corona-Krise zurück
-
Social Media ab 13 Jahren und weniger Funktionen: Brüssel schlägt neue Regeln vor
-
FC Bayern: Gnabry soll Comeback feiern
-
Jackpot geknackt: Tipper aus Mecklenburg-Vorpommern um 50 Millionen Euro reicher
-
Datenschutz im Privaten: Bundesgerichtshof hat Fragen an europäische Richter
-
Zollfahnder in Hamburg beschlagnahmen 150.000 illegale E-Zigaretten
-
Neues Buch von Dianas Bruder: Charles III. weist Vorwürfe zurück
-
Frankreich verlängert Treibstoff-Hilfen für Bauern und Fischer
-
Bayerns Justizminister Eisenreich tritt zurück und verlässt Politik
-
Neben Social-Media-Verbot: Brüssel will Onlinedienste zu Änderungen zwingen
-
80-Jährige stürzt in Bayern in Zisterne und stirbt
-
Sportökonom Maennig: "Werden uns etwas Neues ausdenken müssen"
-
Klopp will sich "Fahne zurückholen"
-
Freundin vor Haus in Gelsenkirchen getötet: 27-Jähriger kommt in Psychiatrie
-
Paris begrüßt engere Beziehungen zwischen der EU und Kanada
-
Orange ist für alle Baumärkte da
-
Durchsuchungen bei Mitbewohnern von Verdächtiger in Wohnprojekt nicht zulässig
-
Diesel so teuer wie nie: Spritpreise klettern weiter
-
UNO warnt vor weiterem Rückgang weltweiter Wasserreserven
-
Klopp macht ter Stegen "für den Moment" zur Nummer eins
-
24 Behinderte missbraucht: Anklage gegen Heilerziehungspfleger in Bayern
-
Aufholjagd bei industrieller KI: Europa macht bei Investitionen Boden gut
-
Neues Allzeithoch: Auftragsbücher der Industrie füllen sich weiter
-
Gleich zwei Kader: Klopp beruft 44 Spieler - 16 Debütanten
-
Forsa weist Zweifel von Merz-Sprecher an Seriosität von Umfragen zurück
-
Fußgänger auf Autobahn nahe Frankfurter Flughafen von Lastwagen erfasst und getötet
-
Brand in Einfamilienhaus in Sachsen-Anhalt: Vater und fünfjähriger Junge tot
-
Justizministerin kündigt härtere Strafen bei Angriffen auf Bahn-Beschäftigte an
-
RKI: Zahl von Hitzetoten etwas niedriger als bislang angenommen
-
Wissenschaftler: Klimawandel ein Haupttreiber für Sturzflut im Himalaya
-
Unionsfranktionschef Frei nimmt Merz in Schutz
-
Sammlung Haupt: Was Geld über uns Menschen verrät
-
NFL-Star Kelce Opfer eines Millionen-Betrügers
-
Mit 100. Tor: Messi köpft Miami zum nächsten Titel
-
Klopp legt los - erster Kader um 10.00 Uhr
-
Andrich trotz Dreier kritisch: "Kein gutes Spiel von uns"
-
Ilzer auf Kreta: "Favoritenrolle gewinnt keine Spiele"
-
Einweihung von Deutschlands größtem Offshore-Windpark
-
Bundesgerichtshof entscheidet in Familienstreit wegen Überwachung von Küche
-
Bundesgerichtshof urteilt in Baumarkt-Streit um Farbe "Obi-Orange"
Bundesgerichtshof bestätigt Urteil gegen Raser von Berliner Kurfürstendamm
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein wegen versuchten Mordes verhängtes Urteil gegen einen der beiden Raser vom Berliner Kurfürstendamm bestätigt. Der vierte Strafsenat verwarf die Revision von Marvin N., wie das Gericht am Mittwoch in Karlsruhe mitteilte. Die Entscheidung fiel demnach bereits am 19. Januar. Damit ist das Urteil des Berliner Landgerichts vom März vergangenen Jahres rechtskräftig.
Die Richter in der Hauptstadt hatten N. im dritten Anlauf wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs und fahrlässiger Körperverletzung zu 13 Jahren Haft verurteilt. Dagegen legte N. Revision beim BGH ein. Die Bestätigung des Berliner Urteils ist nun bereits die dritte Entscheidung des obersten deutschen Gerichts in diesem Fall.
N. hatte sich im Februar 2016 auf dem Kurfürstendamm mit einem anderen Mann, Hamdi H., ein illegales Autorennen geliefert, bei dem ein unbeteiligter 69-jähriger Fahrer getötet wurde. In einem ersten Prozess wurden N. und H. im Februar 2017 wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt - deutschlandweit die ersten Mordurteile in einem solchen Fall. Allerdings kassierte der BGH die beiden Urteile im März 2018.
Die Neuauflage des Verfahrens endete im März 2019 mit erneuten Mordurteilen gegen beide Angeklagte. Diesmal hatte das Urteil gegen H. Bestand - sein Wagen war direkt mit dem des Getöteten kollidiert. Doch das Urteil gegen N. kassierte der BGH im Juni 2020 erneut.
In einem dritten Prozess gegen N. wertete die zuständige Berliner Kammer die Tat als versuchten Mord - denn der Wagen von N. sei nicht unmittelbar an der tödlichen Kollision mit dem Auto des 69-Jährigen beteiligt gewesen. Beim tödlichen Zusammenstoß des Autos von H. mit dem Wagen des Getöteten sei N. kein Mittäter gewesen, weil es keinen gemeinsamen Tatplan gegeben habe.
Die Richter hielten N. aber des Mordversuchs für schuldig. Denn es sei lediglich Zufall gewesen, dass nicht er, sondern H. mit dem Auto des 69-Jährigen zusammengestoßen sei. Diese Einschätzung bestätigte der BGH nun.
C.Cassis--PC