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Eilantrag in Karlsruhe scheitert: Bundestag kann Freitag über Klimagesetz abstimmen
Die von der Ampel-Koalition geplante umstrittene Reform des Klimaschutzgesetzes kann am Freitag im Bundestag verabschiedet werden. Der CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann scheiterte am Donnerstagabend mit einem Eilantrag vor dem Bundesverfassungsgericht, mit dem er die Reform vorläufig stoppen wollte. Das Gericht teilte mit, dass der Antrag "in der Hauptsache derzeit von vornherein unzulässig" sei. (Az. 2 BvE 3/24)
Eine nähere Begründung lieferte es noch nicht. Drei weitere Mitglieder der Unionsfraktion im Bundestag sowie Ralph Lenkert von der Linkspartei waren dem Verfahren beigetreten. Heilmann hatte seinen Eilantrag damit begründet, dass es kurz vor der geplanten Abstimmung noch Änderungen gegeben habe, die aus seiner Sicht den Klimaschutz schwächten und erst noch beraten werden müssten.
Ein Antrag seiner Fraktion für eine weitere Anhörung sei aber abgelehnt worden. Die Bundesregierung stehe nicht unter Zeitdruck, da die Neuregelung erst Mitte Mai in den Bundesrat solle.
Es gebe "daher keinen Grund, die Beratung dieses zentralen Gesetzes mit seiner massiven Betroffenheit auf Grundrechte und Generationengerechtigkeit auf nicht einmal acht Tage zu begrenzen", argumentierte Heilmann. Dieser Argumentation folgten die Richterinnen und Richter des Zweiten Senats in Karlsruhe offenbar nicht.
Die Reform des Klimaschutzgesetzes sieht vor, dass die deutschen Ziele für die Verringerung von Treibhausgasemissionen künftig nur noch insgesamt erreicht werden müssen. Bisher mussten auch sektorale Zielvorgaben in einzelnen Bereichen wie Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft oder Industrie erreicht werden. Insbesondere im Verkehrssektor wurden diese aber in den vergangenen Jahren regelmäßig überschritten.
Das Bundeskabinett hatte die Reform schon vergangenes Jahr beschlossen, parlamentarisch umgesetzt wurde sie aber bisher nicht. Eine Drohung von Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) mit Fahrverboten für Autos, um die Anforderungen der bisherigen Rechtslage zu erfüllen, brachte dann Bewegung in die Gespräche.
Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie im Bundestag nahm am Mittwoch den Entwurf des geänderten Klimaschutzgesetzes mit den Stimmen der Ampel-Koalition an. Neben der Unionsfraktion votierten auch AfD und Linke gegen die Vorlage.
Nach der Veröffentlichung der Karlsruher Entscheidung erklärte Irene Mihalic, die Parlamentsgeschäftsführerin der Grünen, es sei gut, "dass der Abgeordnete Heilmann damit gescheitert ist, eine juristische Klage als Politikersatz zu verfolgen." Er verzögere damit "nicht nur parlamentarische Verfahren, sondern streut auch dem Gericht Sand ins Getriebe."
Heilmann sagte eine für Freitagmorgen geplante Pressekonferenz wieder ab. Noch im vergangenen Jahr hatte er es mit einem ähnlichen Vorgehen geschafft, die Verabschiedung des umstrittenen Heizungsgesetzes zu verzögern. Damals gab das Bundesverfassungsgericht einem Eilantrag Heilmanns statt. Die abschließende Lesung des Gesetzentwurfs musste verschoben werden.
A.S.Diogo--PC