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Landgericht Essen soll über AfD-Parteitag in Halle auf Messegelände entscheiden
Der für Ende Juni geplante AfD-Bundesparteitag wird zum Fall für das Landgericht Essen. Es verhandelt nach Angaben vom Montag in der kommenden Woche über den Antrag der AfD, die Messe zu verpflichten, ihr für den Parteitag die Grugahalle auf dem Messegelände der nordrhein-westfälischen Stadt zu überlassen. Die Essener Messe kündigte den Mietvertrag in der vergangenen Woche.
Die Stadt als Mehrheitsgesellschafterin der Messe hatte von der AfD verlangt, bei ihrem Parteitag Auflagen zu akzeptieren. So sollte die Partei eine Selbstverpflichtung abgeben und darin erklären, dass sie strafbare Äußerungen verhindern beziehungsweise entsprechende Verstöße sofort unterbinden werde.
Andernfalls sollte der Partei bei jedem Verstoß eine Vertragsstrafe in Höhe von 500.000 Euro drohen. Ohne die Zusicherungen sollte der Mietvertrag über die Veranstaltungshalle unverzüglich gekündigt werden. Die AfD wies die Forderungen zurück und kündigte an, vor Gericht zu ziehen.
Nun wurde der Termin für die Verhandlung über die einstweilige Verfügung festgelegt, welche die Partei beantragt hatte. Das Landgericht verhandelt demnach am Montag kommender Woche ab 11.00 Uhr. Der AfD-Bundesparteitag soll vom 28. bis zum 30. Juni stattfinden. Der Mietvertrag zwischen der Messe Essen und der Partei wurde ursprünglich im Januar 2023 geschlossen.
AfD-Chef Tino Chrupalla zeigte sich in der vergangenen Woche optimistisch, dass die Partei vor Gericht Erfolg haben werde. Die AfD sei zuversichtlich, den seit langem geplanten Parteitag auf dem Rechtsweg durchsetzen zu können, sagte er der "Bild"-Zeitung.
Wegen der Kündigungsdrohung hatte die AfD nach eigenen Angaben zuvor bereits Strafanzeige unter anderem gegen den Essener Oberbürgermeister Thomas Kufen (CDU) und den Geschäftsführer der Messe-GmbH erstattet.
G.Machado--PC