- EU-Behörde: Rund zwei Drittel der Muslime in Deutschland erleben Diskriminierung
- Südkorea will mögliche Waffenlieferungen an die Ukraine "flexibler prüfen"
- Investmentfonds steigen bei Second-Hand-Plattform Vinted ein - Firmenwert steigt
- Millionenschaden: Zwei illegale Zigarettenfabriken in Nordrhein-Westfalen ausgehoben
- BGH: Kommunen dürfen online keine kostenlosen Stellenanzeigen veröffentlichen
- EU-Datenschutzverstöße bei Werbung: Linkedin soll 310 Millionen Euro Strafe zahlen
- Sechs Jahre Jugendhaft für 18-Jährigen in Bayern wegen Totschlags an Mutter
- Verkehrsprognose 2040: Schiene gewinnt an Bedeutung - Lkw und Auto bleiben dominant
- Geldauflage für ehemalige Soldaten wegen Misshandlung von Kamerad in Bayern
- Libanesischer Regierungschef fordert bei Libanon-Konferenz "sofortige Waffenruhe"
- Buschmann: Alle Versuche von Vorratsdatenspeicherung gerichtlich gescheitert
- Fast 4,8 Millionen ergaunert: Prozess um Betrug bei Arbeiter-Samariter-Bund Bayern
- Zwei Festnahmen nach Fund von verbrannten Leichen an See in Rheinland-Pfalz
- Sächsische Ermittler decken Anlagebetrug in Internet auf: Festnahme in Zypern
- Duma in Moskau billigt Abkommen zu strategischer Partnerschaft mit Nordkorea
- Warentest kritisiert mangelnde Transparenz bei Herkunft vieler Filterkaffees
- Deutschland sagt bei Libanon-Hilfskonferenz in Paris 96 Millionen Euro zu
- Ministerpräsidentenkonferenz: Unionsländer für härtere Gangart bei Migration
- Wirtschaftsverbände fordern "endlich" EU-Handelsabkommen mit Indien
- Putin nennt Vorstellung einer russischen Niederlage "illusorisch"
- Ifo: Deutsche Industriebetriebe erwarten negative Auswirkungen bei Trump-Sieg
- Verfassungsschutz: Gefährdung durch Rechtsextremismus in Thüringen weiter groß
- Indien: Mehr als eine Million Menschen flüchten vor Zyklon "Dana" ins Landesinnere
- Europäischer Gerichtshof hebt Milliardenstrafe gegen Intel auf
- Israel meldet Angriffe auf Waffenfabriken der Hisbollah in Beirut
- Verkehrsprognose 2040: Starker Anstieg auf der Schiene - Lkw und Auto dominieren
- Habeck: Würde vermutlich nicht mehr Wehrdienst verweigern
- Kritik an öffentlich-rechtlichem Programm: Klage gegen Rundfunkbeitrag abgewiesen
- Polizei erschießt 20-jährige Angreiferin in hessischem Schwalmstadt
- MPK-Chef Kretschmer geht von Einigung auf große Reform bei ARD und ZDF aus
- Fehlende Sprachkenntnisse größtes Hindernis für Arbeitsaufnahme von Ukrainern
- Berichte: US-Justizministerium warnt Elon Musk wegen täglicher Million-Verlosung
- 540 Millionen Euro: Einzelhandel erwartet erneut Rekordumsatz zu Halloween
- Kretschmer verteidigt Forderung nach Obergrenze für Asylbewerber
- Tesla steigert dank gesenkter Produktionskosten Quartalsgewinn deutlich
- Mindestens 20 Tote durch Tropensturm "Trami" auf den Philippinen
- Bayern-Boss Dreesen beschwört Zusammenhalt
- Hofmann schiebt Schiri-Frust: "Aufpassen, was man sagt"
- Nach Barca-Pleite: Eberl wehrt sich gegen "billige" Kritik
- Wagner-Brüder siegen zum NBA-Start - Pleite für Schröder
- USA: In Russland werden mindestens 3000 nordkoreanische Soldaten ausgebildet
- Flick "stolz": Und jetzt Real!
- Boeing-Streik: Beschäftige von US-Flugzeugbauer lehnen jüngstes Vertragsangebot ab
- Gewerkschaft: Boeing-Belegschaft lehnt Arbeitgeber-Angebot ab, Streik verlängert
- International besetzte Konferenz in Paris berät über Hilfe für den Libanon
- Scholz bricht zu Regierungskonsultationen in Indien auf
- Lindner gibt Ergebnis der Herbststeuerschätzung bekannt
- EU-Parlament kürt Preisträger des Sacharow-Preises für Menschenrechte
- US-Wahlkampf: Harris hält ihren Rivalen Trump nach eigenen Angaben für einen Faschisten
- Türkei greift nach Anschlag nahe Ankara PKK-Stellungen in Nordirak und Syrien an
Antisemitismusbeauftragter scheitert vor Gericht mit Unterlassungsklage gegen X
Der baden-württembergische Antisemitismusbeauftragte Michael Blume ist mit einem Antrag auf Unterlassung gegen den Betreiber der Plattform X gescheitert. Wie das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am Donnerstag mitteilte, haftet ein Betreiber nur dann für rechtsverletzende Inhalte von Plattformnutzern, wenn sie so konkret sind, dass der Rechtsverstoß offensichtlich ist. Erst dann ist der Provider zum Handeln verpflichtet. (Az.: 16 U 195/22).
Blume meldete dem Plattformbetreiber mehrere Posts mit aus seiner Sicht rechtsverletzenden Inhalten und forderte zur Unterlassung auf. Daraufhin wurde der Account eines Nutzers gelöscht, der für sechs Tweets verantwortlich war. Das Landgericht verpflichtete den Betreiber in erster Instanz dazu, die Verbreitung von fünf näher benannten Äußerungen über Blume zu unterlassen.
Das Oberlandesgericht wies den Unterlassungsantrag nun ab. Der Betreiber stelle lediglich eine Plattform für Äußerungen Dritter zur Verfügung, urteilten die Richter. Als Provider haftet er erst, wenn er von rechtsverletzenden Inhalten weiß. Ein Betroffener muss die Beanstandung so konkret formulieren, dass der Rechtsverstoß auf Grundlage der Behauptung offensichtlich ist.
Da aber ohne weitere Begründung allein von "rechtswidrigen Inhalten" die Rede war, konnte der Betreiber keine Rechtsverletzung ohne eingehende rechtliche Prüfung erkennen. Dass der Betreiber gleich den ganzen Account sperrte und nicht bloß die betroffenen Tweets löschte, zeige, dass der Rechtsverstoß nicht sofort erkennbar gewesen sei.
L.Carrico--PC