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Wahlrechtsurteil: SPD-Fraktionsvize Wiese sieht keine Eile bei Gesetzesänderung
Nach dem Wahlrechtsurteil des Bundesverfassungsgerichts sieht der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Dirk Wiese keine Eile bei einer Gesetzesänderung. "Das Wahlrecht steht für die nächste Bundestagswahl", sagte Wiese am Mittwoch im Deutschlandfunk. Karlsruhe habe dem Gesetzgeber Zeit gegeben, geforderte Änderungen per Gesetz erst in der nächsten Legislaturperiode umzusetzen. "Hier besteht keine Eilbedürftigkeit."
Das Bundesverfassungsgericht hatte am Dienstag einen Teil der Wahlrechtsreform der Ampel-Koalition für unzulässig erklärt. Dabei geht es um die Abschaffung der sogenannten Grundmandatsklausel. Sie ermöglicht es auch Parteien, die an der Fünf-Prozent scheitern, nach dem Anteil ihrer Zweitstimmen in den Bundestag einzuziehen. Voraussetzung ist, dass die Parteien mindestens drei Direktmandate erzielen. Karlsruhe setzte mit der Entscheidung die Grundmandatsklausel wieder in Kraft, womit sie auch ohne weitere Gesetzesänderung vorerst gilt.
Wiese verwies darauf, dass die Karlsruher Richter mehrere Möglichkeiten genannt haben, um die Auswirkungen der Fünf-Prozent-Hürde abzumildern. Neben der Grundmandatsklausel gehöre dazu auch die Absenkung der Fünf-Prozent-Hürde sowie eine Listenverbindung zwischen CDU und CSU, die derzeit bei Wahlen in Deutschland als getrennte Parteien antreten. Deshalb muss die CSU bundesweit über die Fünf-Prozent-Hürde kommen, obwohl sie nur in Bayern wählbar ist.
Spätestens der nächste Bundestag müsse sich mit der Materie "befassen, damit das Wahlrecht an der Stelle Sperrklausel für die Bundestagswahl 2029 angepasst werden kann", sagte Wiese den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) vom Mittwoch. Er hob dort die Lösung der Listenverbindung von CDU und CSU hervor. Sie wäre demnach ein "rechtssicherer Weg".
F.Ferraz--PC